§2 (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. [...]
und da nunmal eine Behinderung des Verkehrs vorliegt, sobald der hinter mit Bremsen muss, trifft das wohl zu
Aber:
Umfasst eine Gruppe mehr als 15 Radfahrer, dürfen sie auch nebeneinander fahren, da sie sonst eine zu lange Reihe bilden. Solche Gruppenfahrten nennt man Verband; der voraus fahrende Fahrer gibt der nachfolgenden Gruppe durch Handzeichen Fahrsignale -- ähnlich denen in einer Reitergruppe.