Anhupen ohne erkennbaren Grund?

§2 (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. [...]

und da nunmal eine Behinderung des Verkehrs vorliegt, sobald der hinter mit Bremsen muss, trifft das wohl zu

Aber:

Umfasst eine Gruppe mehr als 15 Radfahrer, dürfen sie auch nebeneinander fahren, da sie sonst eine zu lange Reihe bilden. Solche Gruppenfahrten nennt man Verband; der voraus fahrende Fahrer gibt der nachfolgenden Gruppe durch Handzeichen Fahrsignale -- ähnlich denen in einer Reitergruppe.
 
In Deutschland ist das doch auch weitestgehend unbekannt - oder eben einfach nicht der Standard. In Frankreich hingegen sind wir oft warnend angehupt worden - ich finde es okay, ja sogar hilfreich. Dort findet man am Straßenrand auch jede Menge Hinweisschilder zur ordnungsgemäßen Abstandeinhaltung (mindestens 1,5m) beim Überholen von Radfahrern.

Anne...Froschfresser
 
bei einem holländischen Wohnwagen-Gespann sollte das kein roblem sein! Nur leider hab ich mich jetzt so gegen die auf-der-Straße-Fahrradfahrer-wenn-ein-Radweg-da-ist aufbringen lassen, da kann ich den Beweis leider nichtmehr erbringen.:lol:
 
Autofahrer müssen so fahren das sie gefahrlos jederzeit anhalten können, Fahrradfahrer weichen bei problematischem Fahrbahnbelag oder Fußgängern einfach auf die Landstraße aus.

Ganz einfach.
 
Ich glaube das hilft bei denen auch nicht. Selbst die Polizei (oder gerade weil es die Polizei ist:rolleyes:) interpretiert die zutreffende Passage häufig falsch.
Wie soll dann der gemeine Autofahrer, der vor Jahren mit Mühe und Not durch die Prüfung gemogelt wurde, diesen nicht ganz unkomplizierten Sachverhalt verstehen?

Was mich auch noch erstaunt ist die Tatsache, dass hier Viele nicht zusätzlichen die Gefahren kennen die eine Radwegbenutzung, im Vergleich zur Fahrbahnbenutzung, mit sich bringt.
Wer sein Rad auch als alltägliches Verkehrsmittel benutzt der sollte eigentlich irgendwann zu dieser Erkenntnis kommen.

Übrigens sind nach meinen Erfahrungen nicht überwiegend Radfahrer die Radwege ignorieren. Zumindest hier in meiner Gegend sind es die Autofahrer. Es interessiert sie einen Dreck ob irgendwo ein Radweg ihren Weg kreuzt.
 
Ich kenne diesbzgl. nur Linksblinker und Lichthupe (bspw. auf Autobahn). Definitv erlaubt, aber stets Sicherheitsabstand einhalten.

Also links Blinken ist definitiv nicht erlaubt, wenn du dich schon auf der linken Fahrbahn befindest und jemand vor dir her schleicht. Das gilt dann wohl eher als nötigen. Wenn du natürlich auf die linke Spur wechseln willst um jemanden auf der mittleren oder rechten Spur zu überholen, sollte das Blinken selbstverständlich sein.
Das (einmalige) Betätigen der Lichthupe (oder halt akustischen Hupe) hingegen ist erlaubt um den Überholvorgang anzukündigen, siehe StVO §5 (5).
 
Ich will mich nicht aus dem Fenster lehnen, doch bleibe ich bei meiner Aussage. Das Linksblinken dient hierbei nicht der Ankündigung eines Spurwechsels, sondern der Signalisierung an den Vordermann, um dessen Aufmerksamkeit zu erzeugen. Nötigung ist erst gegeben, wenn durch Drängelei der Sicherheitsabstand unterschritten wird.

Dazu ein Hinweis: Letztes Wochenende wurden in der ARD bei 'Ratgeber Auto' (oder wie auch immer das heißt) genau diese Sachpunkte angesprochen. Den Beitrag kann man sicher noch in der Mediathek abrufen.
 
warum haben MTBs serienmäßig keine Hupe?
mail flash an canyon liteville und co!!!
Wo ist der Hupentest?
Schläft die Bike?

ohne Hupe ist treilreiding nicht mehr denkbar!
 
@pfädchenfinder: es gibt doch die "AirZound"! Die ist vergleichbar mit der Hupe eines Autos.
COLOR]

Bilder von Deiner Festplatte musst Du erst hochladen, bevor Du sie im Thread verlinken kannst.
Oder Du hängst sie an Deinen Beitrag an.
 
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