Bergisch Gladbach - Kleinhohn - Krebsbachtal - Wanderweg A6 - Radfahren untersagt?

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Hallo, liebe Locals!
Habe meine Runde länger nicht mehr durch das Krebsbachtal bei Kleinhohn in Bergisch Gladbach gezogen.
Heute dann oben im Einstieg des A6 Abfahrt Krebsbachtal ein Schild entdeckt. (in Höhe von ca. 2 m an einem Baum befestigt).
Darauf stand in etwa:
Naturschutzgebiet und Privatgelände
Radfahren und Reiten verboten, Fußgänger müssen auf dem Weg bleiben. Es werde videotechnisch überwacht.
Leider habe ich kein Foto gemacht.
Kann mir jemand von Euch Ortskundigen sagen, wie Ihr damit umgeht oder was es mit diesem Schild auf sich hat?
Fragt mit Gruß Nina
 
Danke, @on any sunday.
Ich habe mir die Gesetze zu Hause auch noch mal in Ruhe durchgelesen und bin - wie Du - zu dem Ergebnis gekommen, dass jemand mit diesem Schild wohl eher einen Wunsch äußert, der keine Rechtsgrundlage hat.
Aber vielleicht gibt es da irgendeinen besonderen Hintergrund (Vorkommnisse, Unfälle, Streitigkeiten), wo es nicht schadet, es zu wissen. Ich finde es immer gut, die Nickelichkeiten der Anwohner im Heimatgebiet annähernd zu kennen, um souverän reagieren zu können.
Falls also jemand was weiß....
Gruß von Nina
 
20201201_102746.jpg
Dieses Schild hängt dort. Ich bin einfach weitergefahren
 
Danke, dass Du das Foto hochgeladen hast, @Tapir. Sind wohl eher keine offiziellen Symbole. Ich habe gelesen, dass es von der Landschaftsbehörde Muster geben soll, die in einem Falle der behördlich genehmigten Sperrung aufgehängt werden. Wundert mich aber und ich finde es frech, dass hier von gesetzlich verboten die Rede ist. Dann hoffe ich mal, dass ich immer ungesehen durchflutsche. Auf eine Begegnung mit einem Grundbesitzer in Jagdkluft, der einen auf laut macht, kann ich gut verzichten.
Allzeit gute Fahrt wünscht Nina
 
Eine Diskussion muss nicht sein das stimmt wohl. Aber mich wunderte auch das dieses Schild erst weit im Wald hängt und nicht direkt oben an der Straße
 
Ich würde das Foto mal an einen der im us Link genannten Kontakte schicken und um Auskunft bitten:
Ob die Anbringung des Schildes offizell erfolgt ist oder wenn nicht, sogar wegen der Änlichkeit zu einem offiziellen Verbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt?
https://www.rbk-direkt.de/Dienststelle.aspx?id=125
Ich habe wegen dem Schild eine Anfrage beim RBK gemacht. Die zuständige Dame ist erst am 17.5 wieder im Haus.
Ebenfalls habe ich mit einen mir gut bekannten Jäger gesprochen. Der kennt diesen Jagdpächter, mit dem hat man in Jagdkreisen wohl auch öfter Ärger. Erste Einschätzung ist jedenfalls das es auf privat Initiative dort hängt
Mal abwarten was der RBK dazu sagt.
 
...mit Popnieten in den Baum...

ist mit Sicherheit auch die, im Landschaftsschutzgebiet, offiziell zulässige Befestigungsmethode, odrr?

(Kupfernägel / -schrauben waren grad alle... :teufel: )
 
Danke für das Nachhaken beim RBK @ tapir. Da warst Du schneller, als ich.
Ich fühle mich nach Eurem Meinungsbild zu der - vermutlich eigeninitiativ ausgeführten - Wegesperrung für Radfahrer jedenfalls gestärkt, trotz dieses Schilds weiter zu fahren.
 
Hallo zusammen
Ich habe heute Antwort von der zuständigen Dame bekommen
1.Mail "Das Schild ist echt" als Sehr sehr knappe Antwort wie ich finde
Ich hakte nochmal wegen Begründung und der Platzierung insbesondere nach. Darauf 2.mail
"Privatpersonen dürfen ihr Eigentum gehen 3. schützen. Das ist erlaubt " mehr als diese 2 Sätze Antwort die ich in keinster Weise respektieren kann gab es nicht
Ich hake jetzt mal bei der Dimb nach und noch Spaßhalber bei einem mir bekannten Anwalt
Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt einige Einspruchsverfahren gegen Behördenentscheide bei denen Sperrungen zurück genommen werden mussten. Außerdem hat ein Privatmensch nicht die Berechtigung ohne Behördenmitwirkung Waldgelände zu sperren.
 
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