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Probieren kann man (oder die Versicherung) viel, siehe kürzlich abgeschmettertes Helmurteil. Aber dass eine Wildsau walduntypisch wäre, wird wohl kein Gericht bestätigen. Insofern verstehe ich nicht, wieso so etwas Unruhe im Forstamt erzeugen kann.Der Radfahrer strengte sodann eine Anzeige und Verfahren gegen die Forstverwaltung an.
ganz verstehe ich tatsächlich nicht, was du sagen willst bzw wie du die argumentation des forsts darlegst.topoloino schrieb:? - a`mei - schreib i´suaheli !
[...]Das Forstamt ist sich klar darüber, das sie ein Naherholungsgebiet in einer Metropolregion verwalten,
[...]Deshalb gibt es in diesem Gebiet aber auch Wanderwege, Wildpferde - Reh - Wildschwein - Gehege, Waldlehrpfade, Waldbodenlehrpfade. Mit der Einstellung, dass das Forstamt dem Wunsch der Erholungssuchenden nach einen attraktiven Naherholungsgebiet nicht nach kommt, braucht man mit denen erst gar nicht eine Diskussion zu den Wünschen der "Mountainbiker" beginnen.
- Radfahrer schreckt Wildschwein auf, welches dessen Rad zusammenfaltet und den Fahrer verletzt.
Der Radfahrer strengte sodann eine Anzeige und Verfahren gegen die Forstverwaltung an.
„Das Radfahren (...) ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig“,
Wenn Ihr Action wollt, fahrt auf offiziellen Trails da gibt es genug.