Bikemarkt - Gewährleistung

Das Wichtigste aus dem langen Text:

"In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde."
 
Praktische Erfahrung aus mittlerweile 10 Jahren eBay und einigen Jahren gelegentlich hier im Bikemarkt:
- Artikel korrekt beschreiben
- Wenn man sich unsicher ist explizit als defekt / an Bastler verkaufen.

- Von Verkäufern bei denen einem irgendwas komisch vorkommt (Bewertungen, Beschreibung, Preis) einfach pauschal die Finger lassen.

=> Nie Probleme.

grüße,
Jan
 
Lieber siggi985. Es ist ja sehr schöen, Links zu rechtlichen Fragestellungen zu posten. Da stellt sich mir aber die Frage, warum du das tust. Ich will nicht mutmaßen; ich würde es gerne wissen. Nach vielen Jahren hier im Forum und einigen Dutzend Deals im Bikemarkt muss ich aber feststellen, dass es hier wesentlich entspannter zugeht als z.B. bei eBay.

Es gibt leider überall Menschen, die übles im Sinne haben. Aber ich moechte auch bemerken, dass es hier doch ehrlicher zugeht als anderswo. Da erübrigt sich der Sinn des Threads m.M.n., da der Kosten für Anwalt etc. de. Wert des Artikels übersteigt.

Und wie es meine Vorschreiber schon ausgedrückt haben: wenn einem ein Angebot komisch vorkommt und man sich sicher ist, dann sollte man einfach die Finger davon lassen und weitersuchen.

Natürlich erwarte ich auch eine vernünftige, ausführliche und ehrliche Beschreibung. Und das auch noch mit Bildern. Wenn das alles zutrifft- Finger weg. Und diese Kultur, sofort zum Anwalt zu rennen und sein Recht einzufordern, ist zum brechen. Mit ein wenig mehr Nachdenken und Hinterfragen könnte man den Stress komplett umgehen.

Hast du hier Probleme gehabt oder wolltest du nur mal einen Thread erstellen?
 
Mir ist nur aufgefallen das hier jeder zweite das in seine Anzeigen schreibt, ohne zu wissen das es nicht so ist. Probleme hatte ich noch nie im Bikemarkt. Wie die anderen und du ja bereits gesagt haben gibt es genug Möglichkeiten herauszufinden ob man dem Handelspartner trauen kann oder nicht. Trotzdem sollte man sowas nicht in seine Anzeige schreiben wenns eben nicht so ist und nachdem ich den Link noch hatte hab ich eben mal einen Thread erstellt, hätte ja woanders nicht reingepasst.
 
Hm.

Ich habe immer rein geschrieben dass ich den Artikel nicht zurücknehmen würde. Nachdem ich aber schonmal (ohne bösen Vorsatz) Altmetall anstatt seltener Regeoteile verkauft habe, war es selbstverständlich, den Artikel zurück zu nehmen.

Wenn es aber irgendwer darauf ankommen läßt: was gibt es für realistische Möglichkeiten, dagegen anzugehen? Teure Teile kaufe ich nur von Leuten die ich kenne. Oder im Shop.
 
Ich denke nicht das man hier allzu viele Möglichkeiten hat sein Recht einzufordern, bzw wie du ja bereits sagtest wird es ne sehr teure Angelegenheit
 
Hab ich vorhin erläutert. Evtl taucht dann dieser Satz nicht mehr in jeder zweiten Anzeige auf nachdem er eben falsch ist. Keine Ahnung was du damit jetzt für ein Problem hast ^^
 
Mir ist nur aufgefallen das hier jeder zweite das in seine Anzeigen schreibt, ohne zu wissen das es nicht so ist. Probleme hatte ich noch nie im Bikemarkt. Wie die anderen und du ja bereits gesagt haben gibt es genug Möglichkeiten herauszufinden ob man dem Handelspartner trauen kann oder nicht. Trotzdem sollte man sowas nicht in seine Anzeige schreiben wenns eben nicht so ist und nachdem ich den Link noch hatte hab ich eben mal einen Thread erstellt, hätte ja woanders nicht reingepasst.

und was machst du dann bei deinen angegebenen "Profil ist bei beiden allerdings noch zu 90-95% vorhanden" bei deinen conti schlappen die du versuchst im bikemarkt zu verscherbeln, wenn der käufer meint es sind nur 89 %:lol::lol::lol::lol::lol:


verbuchst du das dann unter:

vorsatz
arglistige täuschung
dummheit
keine ahnung von der materie
oder überhaupt um was gings denn hier
 
Mir ist nur aufgefallen das hier jeder zweite das in seine Anzeigen schreibt, ohne zu wissen das es nicht so ist. Probleme hatte ich noch nie im Bikemarkt. Wie die anderen und du ja bereits gesagt haben gibt es genug Möglichkeiten herauszufinden ob man dem Handelspartner trauen kann oder nicht. Trotzdem sollte man sowas nicht in seine Anzeige schreiben wenns eben nicht so ist und nachdem ich den Link noch hatte hab ich eben mal einen Thread erstellt, hätte ja woanders nicht reingepasst.

Hier werden doch vornehmlich gebrauchte Sachen verkauft. Dazu schreibt die gute Anwältin nichts, warum auch immer...
 
@saturno : darum gings nicht ;-) ich schreib nix davon das ich keine garantie usw geb, wenn jemand an meinen verkauften teilen was auszusetzen hat nehm ich sie sogar wieder zurück, hab ich bereits 2 mal getan nachdem jemand was falsch gekauft hat... Es geht nur um den dummen standard satz in jeder zweiten anzeige der schlicht und einfach falsch ist, findet sich auch in alten anzeigen von argh :-p und bei meinen reifen steht ja ca. und nicht genau 90% ;-)
 
Es geht nur um den dummen standard satz in jeder zweiten anzeige der schlicht und einfach falsch ist, findet sich auch in alten anzeigen von

Es ist aber ungleich viel komplizierter. Zum einem ist zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer zu unterscheiden. Zum anderem geht es in dem verlinktem Text um formularmäßige Ausschlüsse. Zudem ist zwischer neuer und gebrauchter Ware zu unterscheiden. Mit formularmäßigen Ausschlüssen ist die Verwendung des immer gleichen Satzes gemeint und das auch nur dann, wenn dieser bei mehreren Verkäufen durch die gleiche Person verwandt wird. Erst dann wird dieser im Sinne einer AGB gesehen. Und erst dann führt das zur Unwirksamkeit. Siehe auch hier: http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistungsausschluss.htm

Der Fall Privatverkäufer & gebrauchte Ware & Verwendung unterschiedlichster Formulierungen zum Gewährleistungsausschluss sind in beiden Links aber nicht erläutert und durch die Rechtsprechung nicht abschließend beschieden. Daher gilt, dass dies grundsätzlich möglich ist.
 
Ich habe kein Problem. Warum auch?

Im Bikemarkt und im Forum allgemein läuft doch eigentlich alles einigermaßen gut. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Viel wird aber durch gefährliches Halbwissen schlecht geredet. Und das ätzt mich an. Augenscheinlich verfügst du ja auch über ebendieses.

Wundervoll. Wenn ich was kaufe, schaue ich gerne nach, was der potentielle Verkäufer so im Forum schreibt. Und was fände ich bei dir?

Genau. ;)
 
... Es geht nur um den dummen standard satz in jeder zweiten anzeige der schlicht und einfach falsch ist,
Der Satz ist nicht grundsätzlich falsch. Als Privatperson darf "In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde"

Was ist da falsch????
 
Der Satz ist nicht grundsätzlich falsch. Als Privatperson darf "In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde"

Was ist da falsch????

Ich schätze, dem TE ging es mehr darum, dass die Leute mal überlegen, was sie da schreiben und nicht blind irgendwelche Texte übernehmen, die sie irgendwo mal aufgeschnappt haben.

Kann sich einer noch an diese Eingangstexte beim Betreten von Websites erinnern, nach denen die Haftung nach irgendeinem US-Gesetz ausgeschlossen wurde? Ist sicher schon 10 Jahre her, hatte keinerlei Relevanz, aber war irgendwie "IN".


Nebenbei: Als Privatverkäufer muss man keine Garantie ausschließen - man gibt schlicht und ergreifend keine ab. Daher ist der Satz im 1.Posting schon etwas unsinnig (außer, wenn der Leser auch keine Ahnung hat, dann passt es wieder).
 
Im Grunde genommen lässt sich der Sachverhalt ganz ohne Juristerei, aber mit logischem Verstand lösen: dort wo ich prinzipiell für etwas hafte, kann ich meine Haftung nicht ausschließen, indem ich das schreibe.
Das ist das selbe Spiel wie mit dem Baustellenschild "Eltern haften für ihre Kinder". Im Falle, dass die Eltern haftbar gemacht werden können (weil sie gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen), haften sie unabhängig davon ob ein Schild aufgestellt ist oder nicht. Im Falle, dass die Eltern nicht haftbar gemacht werden können, ändert auch ein Schild nichts daran.

Der Thread hat als einzigen Nutzen, denjenigen den Unsinn vor Augen zu führen, die sich mit solchen Floskeln in Rechtssicherheit wähnen. Davon gibt's sicherlich genug hier und damit halte ich den Thread durchaus für gerechtfertigt, egal wie der TE seine Artikel beschreibt.
 
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