Die sollen offensichtlich eher abgeschreckt werden."Kunden" werden sie damit kaum welche bekommen
Ähm, das ist aber keine Neuentwicklung, sondern seit ?jeher? so. Auch im Nationalpark Berchtesgaden. Auch auf der tschechischen Seite (Narodni Park Sumava) oder im Riesengebirge, ebenfalls in Tschechien, dort darfst du nicht mal auf Teerstrassen fahren, ausser, sie sind ausdrücklich freigegeben. Und falls du dort trotzdem fährst (auf der Teerstrasse, wohlgemerkt), kann es passieren, dass dir ein Ranger auf einem Motorrad hinterherjagtIst jetzt zwar auch nicht unser Heimrevier, aber für Tagesausflüge sind wir schon immer mal wieder in den Bayerischen Wald gefahren.
Wenn man dort im Nationalpark nicht auf den ausgewiesenen Wanderwegen, sondern nur auf langweiligen Schotterstraßen fahren darf, dann werden wir die Gegend nicht aufsuchen. Ist für uns dann völlig uninteressant. Somit fühle ich mich mit dem Video auch absolut nicht angesprochen. "Kunden" werden sie damit kaum welche bekommen
Ich persönlich bin der Ansicht, dass in Bayern, wo man eigentlich überall fahren darf, der Verzicht auf die Touren in den zwei Nationalparks (Berchtesgaden und Bayersicher Wald) zu verschmerzen ist. Zumal die beiden Nationalparks recht klein sind und auch in deren unmittelbarer Nähe genug Platz für tolle Touren bleibt. Im Bayerwald eben in der Arber/Osser Gegend oder aber weiter östlich (Dreisesselgebiet) und im Vorderern Bayerischen Wald (Bischofsmais).Das ist aber dann auch eines der grundlegenden Probleme der Nationalparks in Bayern. Wenn man sich mal den ganzen Faden „Rechtslage in Bayern“ von Sun in Tour gegeben hat, zweifelt man an der Rechtmäßigkeit der in Nationalparks gemachten pauschalen Einschränkungen für bestimmte Benutzungsarten. Das BayNatSchG stellt die anderen Benutzungsarten nämlich dem Wandern gleich. Und es gilt: beschränkende „Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt“.
Also erst mal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor man die Besucher angeht.
Lenka hat das gut beschrieben, man kann durchaus sehr gut im Bayerischen Wald biken, aber halt nicht im Nationalpark.Ähm, das ist aber keine Neuentwicklung, sondern seit ?jeher? so. Auch im Nationalpark Berchtesgaden. Auch auf der tschechischen Seite (Narodni Park Sumava) oder im Riesengebirge, ebenfalls in Tschechien, dort darfst du nicht mal auf Teerstrassen fahren, ausser, sie sind ausdrücklich freigegeben. Und falls du dort trotzdem fährst (auf der Teerstrasse, wohlgemerkt), kann es passieren, dass dir ein Ranger auf einem Motorrad hinterherjagt. Die Regelungen in Frankreich (Parc National de la Vanoise, Parc National du Mercantour) sind z.T. noch viel strenger.
Zurück zum Bayerwald: es kommt nich von ungefähr, dass es die meisten Tourentipps für das Gebiet zwischen Lam und Zwiesel gibt, bzw. östlich von Mauth.
Ähm, das ist aber keine Neuentwicklung, sondern seit ?jeher? so. Auch im Nationalpark Berchtesgaden. Auch auf der tschechischen Seite (Narodni Park Sumava) oder im Riesengebirge, ebenfalls in Tschechien, dort darfst du nicht mal auf Teerstrassen fahren, ausser, sie sind ausdrücklich freigegeben. Und falls du dort trotzdem fährst (auf der Teerstrasse, wohlgemerkt), kann es passieren, dass dir ein Ranger auf einem Motorrad hinterherjagt. Die Regelungen in Frankreich (Parc National de la Vanoise, Parc National du Mercantour) sind z.T. noch viel strenger.
Zurück zum Bayerwald: es kommt nich von ungefähr, dass es die meisten Tourentipps für das Gebiet zwischen Lam und Zwiesel gibt, bzw. östlich von Mauth.
Es gibt in den Nationalparks aus Naturschutzgründen auch Einschränkungen für Wanderer: in der Kernzone gilt z.B. Wegegebot.Aber warum wird hier eine Betretungsart ohne guten Grund so eingeschränkt bzw. eine einzige besonders bevorzugt?
Die dazu nach BayNatSchG notwendige Begründung würde mich doch interessieren.
Wieso nicht?Das erklärt aber die Ungleichbehandlung nicht...
Es gibt in den Nationalparks aus Naturschutzgründen auch Einschränkungen für Wanderer: in der Kernzone gilt z.B. Wegegebot.