zastafari
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- 23. August 2002
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Kann dir aber nur raten schnell anwaltlichen Rat einzuholen bevor der Unfallgegner noch auf dumme Gedanken kommt.
...der "Gegner" hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun, da er seine Haftung an die Versicherung abgetreten hat, die zahlt oder abwehrt. Daher einfach umgehend der Versicherung seine Ansprüche anmelden - am besten mit Belegen.
Ob man hierfür nen Anwalt braucht, weil man die Sache bis zum Letzten aussaugen will, das entscheidet der eigene Charakter und die jeweilige Auffassung von seinem "guten Recht"...
Nochmals: Man kann auch einen Anwalt mit dieser Meldung beauftragen. Dieser stellt seine Leistung der gegnerischen Versicherung in Rechnung.