Bikeunfall mit Auto, RECHTSFRAGE ?!?

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Kann dir aber nur raten schnell anwaltlichen Rat einzuholen bevor der Unfallgegner noch auf dumme Gedanken kommt.

...der "Gegner" hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun, da er seine Haftung an die Versicherung abgetreten hat, die zahlt oder abwehrt. Daher einfach umgehend der Versicherung seine Ansprüche anmelden - am besten mit Belegen.
Ob man hierfür nen Anwalt braucht, weil man die Sache bis zum Letzten aussaugen will, das entscheidet der eigene Charakter und die jeweilige Auffassung von seinem "guten Recht"...

Nochmals: Man kann auch einen Anwalt mit dieser Meldung beauftragen. Dieser stellt seine Leistung der gegnerischen Versicherung in Rechnung.
 
Das mit der Versicherung stimmt so schon. Mein Punkt ist aber vielmehr der das bei einer Überzahlsituation der Zeugen und dem erheblichen Schaden am Wagen der "Gegner" davon abgehalten werden soll seiner Versicherung falsche Angaben zu machen. Um seinen Schaden (evtl. Selbstbeteiligung, Höherstufung seiner Versicherungsbeiträge) zu minimieren kommen die Leute durchaus öfters auf solche Gedanken. Auch kann eine Schadensmeldung durch den Rechtsanwalt die Auseinandersetzung mit der Versicherung erleichtern. Da Versicherungen ja mittlerweile sehr geübt sind einem eine Teilschuld anzuhängen kann eine Anwaltlichevertretung hier eigentlich nur Vorteile haben und das hatt nichts mit "aussaugen" zutun. Auch kann einen der Anwalt bei der Darlegung des Unfallhergangs beraten so das Formulierungen vermieden werden die gegebenenfalls von der Versicherung gegen einen eingesetzt werden können.

@ zastafari

Der "Gegner" hatt immernoch mit der Sache etwas zutun, er muss schließlich den Unfallhergang gegenüber seiner Versicherung auch beschreiben. Aus der Gegenüberstellung (abgleich) der beiden Unfallberichte leitet die Versicherung dann meistens ihr vorgehen ab.
 
hab mir heute die beschilderung des weges mal angesehen.
der weg ist mit schild 260 ausgezeichnet. ausserdem ist er teil einer ausgewiesenen radroute ( wasserburgenroute in der eifel )

sowie ich den kostenvoranschlag für mein totes bike habe werde ich den bei der versicherung einreichen und dann werden wir sehen, kommen die mir krumm kann ich mir immer noch einen anwalt nehmen !
 
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