...
Ich habe das Thema dort geschildert und die zuständigen Leute schwören Stein und Bein das dies KEIN offizieller Mitarbeiter der Behörde ist und auch keiner der offiziellen Naturschutzwächter.
...
Super Engagement Wolf! Ansonsten Wow!
Gruss
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
...
Ich habe das Thema dort geschildert und die zuständigen Leute schwören Stein und Bein das dies KEIN offizieller Mitarbeiter der Behörde ist und auch keiner der offiziellen Naturschutzwächter.
...
Werde morgen an der Sitzung des Agenda 21 Arbeitskreises teilnehmen.
Die grundsätzliche Haltung: 'Miteinander statt gegeneinander' hatte mir am Wochenende im Badner Land (also in BaWü mit 2m-Regelung!) wiederum geholfen.
Also, gebt Euch mal freundlich, aber bestimmt.
Der Mensch auf dem MTB gehört eben auch zum Wald.
Grüße,
Der Schlappmacher
Die "2m-Regelung" gilt in BaWü nicht mehr. Es heißt jetzt "geeignete Wege". Diese Formulierung sorgt zwar sicherlich immer wieder für heiße Diskussionen unter den entsprechenden Parteien, ist aber für uns Radler besser.
Waldgesetz
für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
geändert durch VRG vom 1 .Juli 2004 und Gesetz vom 13. Dezember 2005
VIERTER TEIL
Betreten des Waldes
§ 37
Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt
auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen
Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das
Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 Meter Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.
Richtig, aber eine Initiative eines Landtagsabgeordneten ist noch lange keine Änderung der Gesetzeslage...Laut der neuen "Mountainbike" wird im BW-Landtag wohl über eine "Lockerung" nachgedacht...
Ahhhh, bei so einer Diskussion könnte ich vor Wut über den Computer springen. Speziell in München setzt die Regierung ohne mit der Wimper zu zucken eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen durch, welcher mit einem Eingrif in die Natur verbunden ist, den eine Million Radler nicht in 1000 Jahren hinbekommen, aber auf die Gruppe, die wahrscheinlich mit die umweltfreundlichste Fortbewegungsmittel hat, wird die Jagd eröffnet. Hallo, ihr sog. Umweltschützer, setzt euere Energie mal dort ein, wo es nötiger ist, sonst nimmt euch doch niemand mehr ernst!!!! Selbiges hier in BW: wird man als Biker durch irgendwelche 2-Meter-Regelungen kriminalisiert aber zwischen Karlsruhe und Stuttgart wird zugunsten eines sechsspurigen Ausbaus der Autobahn Wald en masse vernichtet. Neee, da läuft meiner Meinung was falsch in dieser Republik. Sorry, schon mal jetzt für die eventuelle Themaverfehlung, aber das musste mal raus.
Es passt vielleicht nur am Rande zu diesem interessanten Thema:
Ich bin viel in den Landkreisen EBE und RO mit dem Bike unterwegs. Dabei fällt mir immer wieder auf, dass Waldwege mit Bauschutt âsaniertâ werden. Das können mehr oder weniger groÃe Stücke von Dachziegeln sein oder Fliesenscherben oder Betonstücke mit bis zu einem halben Quadratmeter GröÃe usw.
Ich nehme an, dass das von Bauern gemacht wird, die ja nach eigenen Aussagen die gröÃten Naturschützer sind!
Das Ganze ist m.E. auch in den Gebieten nicht zulässig, die keine ausgewiesenen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind. Wo sind da die Naturschutzwarte?
Dagegen sind doch ein paar MTB-Spuren im Wald vollkommen unerheblich!
Servus
Der Leitnbiker
... dort steht was von wegen "den Kommunen die Entscheidung lassen, wie breit ein Trail ist"
Für mich persönlich entschärfe ich das Ganze, indem ich früh aufstehe und grundsätzlich am Liebsten Lonewolf-mässig alleine unterwegs bin - damit entfallen schonmal Gruppeneffekte und man verhält sich automatisch verantwortungsvoller.