BiTou - AGB / Rücktritt von Reise

Bube

...im dunkeln los ...
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10. April 2006
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0
Ort
am Fuße der Schwäbischen Alb
Hallo @ll,


wie findet Ihr das:

Von meiner - der besten aller - Ehefrau(n) bekam
ich zu Weihnachten ein Ticket für´s Snowbiken beim
Reiseveranstalter Bitou, jetzt: 3. und 4. Februar :daumen:

2 Tage Spaß - sehr vielversprechend ! :daumen:


Leider verletzte ich mich vergangenen Sonntag am Knie (angerissenes Kreuzband) und kann deshalb jetzt, eine Woche später, dort nicht antreten.

:heul:

Am darauf folgenden morgen sagte ich die Veranstaltung bei Bitou ab.

Die Dame war noch ganz nett am Telefon und drückte ihr Bedauern aus.
Sie sagte: kein Problem, wir haben Kosten durch die Stornierung, die geben
wir lt. AGB an Sie weiter, und auf eine andere Veranstaltung von uns erhalten
Sie einen Nachlass.


Also gut, dachte ich, ein wenig Einbehalt für den Aufwand ist ja ok...



Aber heute kam das dicke Ende:


Die behalten lt. AGB 90 % des Reisepreises ein und bestehen darauf !

WAHNSINN :mad: :mad: :mad:

Aber ein gutes hat es ja: ich bekomme 10 % Nachlaß auf ein anderes Angebot
von denen. Ja da hab ich aber mal Lust drauf... :spinner:

Laut der netten Dame begründen sich dies Kosten aus der
Unterkunft:
- eine Woche vorher, wieviel Stornokosten verlangt die Pension wohl von
Bitou, die regelmäßig dort Zimmer bucht und den man als Kunden halten will?


und dem

Tourguide:
- legt sich natürlich auf die Anzahl Teilnehmer um.
Nur war der Kurs sowieso nicht ausgebucht, und legt sich wohl daher
sowieso ganz schlecht um.

BiTou - never do








.
 
Sorry, aber das ist bei jedem Veranstalter Usus und steht ja auch auf der Buchungsbestätigung. Dafür schließt man eben normalerweise eine Reiserücktrittsversicherung ab, da man immer in die Verlegenheit kommen kann, eine Reise nicht antreten zu können, vor allem eine Sportreise. Dafür, dass Du da jetzt aus allen Wolken fällst, kann ich irgendwie kein richtiges Verständnis aufbringen!
 
Hai,
wenn man sooo kurz vorher storniert, sind hohe Stornierungskosten normal.
Soweit ich mich erinnern kann, wird aber bei Krankheit, in deinem Fall Unfall, gerne aber sehr kulant gehandelt. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst ja mal eine Anwalt fragen.
 
Hallo @ll,


wie findet Ihr das:

Von meiner - der besten aller - Ehefrau(n) bekam
ich zu Weihnachten ein Ticket für´s Snowbiken beim
Reiseveranstalter Bitou, jetzt: 3. und 4. Februar :daumen:

2 Tage Spaß - sehr vielversprechend ! :daumen:


Leider verletzte ich mich vergangenen Sonntag am Knie (angerissenes Kreuzband) und kann deshalb jetzt, eine Woche später, dort nicht antreten.

:heul:

Am darauf folgenden morgen sagte ich die Veranstaltung bei Bitou ab.

Die Dame war noch ganz nett am Telefon und drückte ihr Bedauern aus.
Sie sagte: kein Problem, wir haben Kosten durch die Stornierung, die geben
wir lt. AGB an Sie weiter, und auf eine andere Veranstaltung von uns erhalten
Sie einen Nachlass.


Also gut, dachte ich, ein wenig Einbehalt für den Aufwand ist ja ok...



Aber heute kam das dicke Ende:


Die behalten lt. AGB 90 % des Reisepreises ein und bestehen darauf !

WAHNSINN :mad: :mad: :mad:

Aber ein gutes hat es ja: ich bekomme 10 % Nachlaß auf ein anderes Angebot
von denen. Ja da hab ich aber mal Lust drauf... :spinner:

Laut der netten Dame begründen sich dies Kosten aus der
Unterkunft:
- eine Woche vorher, wieviel Stornokosten verlangt die Pension wohl von
Bitou, die regelmäßig dort Zimmer bucht und den man als Kunden halten will?


und dem

Tourguide:
- legt sich natürlich auf die Anzahl Teilnehmer um.
Nur war der Kurs sowieso nicht ausgebucht, und legt sich wohl daher
sowieso ganz schlecht um.

BiTou - never do








.

Das mag aus Deiner Sicht sehr ärgerlich sein, aber bei Abschluß des Reisevertrages sind Dir die AGBs sicher bekannt gewesen.
Daher können Dich die Regelung über die Stornokosten nicht ganz so unerwartet getroffen haben, wie jetzt von Dir empfunden/dargestellt wird.
Da das Nichtantreten einer gebuchten Reise durch vorherigen Unfall/Krankheit/besondere familiäre Situation immer passieren kann und zum normalen Lebensrisiko gehört, hätte der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung hier die Restkosten drastisch senken können.

Auch wenn ich BiTou nicht kennen, kann ich ihr Handeln nach ihrem AGBs nachvollziehen. BiTou steht mit dieser Handhabe sicher nicht alleine auf dem Reiseveranstaltermarkt.

Buche die Erfahrung unter allgemeine Lebensbildungskosten.;)

VG Martin
 
Hai,
wenn man sooo kurz vorher storniert, sind hohe Stornierungskosten normal.
Soweit ich mich erinnern kann, wird aber bei Krankheit, in deinem Fall Unfall, gerne aber sehr kulant gehandelt. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst ja mal eine Anwalt fragen.
Willkommen in Deutschland. Ab jetzt rennen alle zum Anwalt, weil Sie aufgrund einer Verletzung, (bedauerlich ohne Frage!!) nicht an einer Reise teilnehmen können. Bei jeder Flugreise wäre das ebenso ohne Rücktrittsversicherung, also immer Ball flach.

Bei der Rechtsschutzverischerung kann man da auch nix machen - ausser auffallen, durch irrsinnige Schadenhäufigkeit und Anfragen deren peinlichkeit kaum zu toppen sind...

Ich will damit niemanden angreifen, aber ich denke auch der Threadersteller wird das in einer Woche ebenso nüchtern sehen. Ärgerlich ist es - aber verständlich ebenso. Unterm Strich halt einfach nur persönliches Pech.
 
Hai,
ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß man bei Unfall oder Krankheit eventuell auf Kulanz "nachfragen" kann. Wenn irgendjemand von Dir Geld will, lassen die auch nichts aus....
Und wenn ich eine Versicherung habe, kann ich die ja auch mal benutzen. Fragen kostet in dem Fall ja nichts.
Gerade bei Flugreisen gibt es Veranstalter, die bei Unfall und/oder Krankheit sehr kulant handeln.
Fragt mich aber nun nicht welche Veranstalter es sind...ich such nun nicht das Internet danach ab. Das mach ich erst, wenns bei mir mal akut wird. Ich habe das nur schon gelesen und im TV gesehen.

Cu

P.S.>:(baum77
Willkommen in Deutschland. Ab jetzt rennen alle zum Anwalt, weil Sie aufgrund einer Verletzung, (bedauerlich ohne Frage!!) nicht an einer Reise teilnehmen können
Ich habe in meinen 35 Jahren bisher nur einmal einen Anwalt gebraucht und das auch nur wegen einer Auskunft.
 
Steht ja alles im AGB....
Wo ist das problem??
Ist eigentlich bei allen Reiseveranstalter so...
Wenn du ne Versicherung hast, probiers mal da.

Cu
 
Glaube den Anwalt kannst du dir sparen, auch wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Auf den ersten Blick erscheinen mir die AGB's
O.K. zu sein, ist halt recht problematisch für die wenn du eine Woche vorher absagst weil sie den Platz ja dann nicht neu vergeben können. Im Sinne einer positiven Kundenpflege könnten sie natürlich kulanter sein, aber das kannst du halt nicht erzwingen (auch nicht mit Anwalt). Generel sind aber Verfahren in denen AGB's für ungültig gehalten werden sehr aufwendig und lang (=teuer, wenn du verlierst!)
 
Glaube den Anwalt kannst du dir sparen, auch wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Auf den ersten Blick erscheinen mir die AGB's
O.K. zu sein, ist halt recht problematisch für die wenn du eine Woche vorher absagst weil sie den Platz ja dann nicht neu vergeben können. Im Sinne einer positiven Kundenpflege könnten sie natürlich kulanter sein, aber das kannst du halt nicht erzwingen (auch nicht mit Anwalt). Generel sind aber Verfahren in denen AGB's für ungültig gehalten werden sehr aufwendig und lang (=teuer, wenn du verlierst!)
Selbst wenn BiTou den Platz noch hätte auffüllen können, sind sie nicht verpflichtet von ihren AGB´s abzuweichen und dem Ausfallenden mehr als die vereinbarten Kosten gutzuschreiben. Ist zwar unverständlich aber Praxis bei fast allen Veranstaltern. Wenn man seine Reise mit der Kreditkarte bezahlt hat, sollte man mal die Bedingungen der Kartenfirma sich anschauen. Da ist bei manchen eine ganze Reihe an Versicherungen automatisch mit bei.
 
Hallo,ich finde es schade daß auf Grund Deiner Aussage ein Reiseveranstalter ,der richtig gehandelt hat und laut Dir sogar sehr nett am Telephon Aufklärung geleistet hat eiden muß.Ich war Tourguide auf Mallorca für ein Halbes Jahr und da lief das auch nicht anderst ab.Du erhälst von keinem größeren Reiseanbieter,
Geld und Urlaub zurück solltest Du nicht versichert sein.
Wirklich schade ,daß Du da alles über einen Kamm scherst.
 
ich weiß gar nicht was du dich da beschwerst, ist doch normal, dass auch die veranstalter nicht die kosten für deine verletzung tragen können, ne reiserücktrittskostenversicherung wär da nicht schlecht gewesen. ich war selbst schon veranstalter und weiß wie schwierig das ist zwischen klarem vertrag und kulanz. wenn du da als veranstalter ein fass aufmachst dann sagen dir die leute kurzfristig ab weil der wetterbericht für die kommenden tage keinen strahlenden sonnenschein verspricht.
 
Lieber Michael,

schade, wir sind in der Regel gerade bei Verletzungen sehr kulant. Aber bitte mit unseren freundlichen Telefondamen auch freundlich umgehen und nicht einfach auflegen.

Viele Grüße

BiTou GmbH

Joachim Grittmann :daumen:
 
@Alexmaus

ich meinte nicht direkt Dich. Man liest halt nur in jedem 2ten Thread, der auch nur einen hauch von Unstimmigkeiten birgt, seinen Anwalt umgehend zu konsultieren.

Ich selbst arbeite in der Versicherungsbranche. Die Rechtsschutzkosten sind explodiert!
 
Lieber Michael,

schade, wir sind in der Regel gerade bei Verletzungen sehr kulant. Aber bitte mit unseren freundlichen Telefondamen auch freundlich umgehen und nicht einfach auflegen.

Viele Grüße

BiTou GmbH

Joachim Grittmann :daumen:

Hallo Joachim,

hier sind einige die Wissen das es bei euch im Laden sehr nett zugeht, siehe dazu auch mal hier.... http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=254253&highlight=bitou

Danke nochmal für die tole Alpentour "trotz" Trekkingrad wirklich gelungen!

Wenn es klappt komme ich im Sommer nochmal zu euch!

Gruß
Dominik
 
Hallo Michael,

Nach einingen Jahren Forenbetrieb kann ich dir sagen, dass solche öffentlichen Meckerpostings nur in den seltensten Fällen etwas bringen - wieso sollte Bitou jetzt noch kulant mit dir umgehen - was wolltest Du mit dem Beitrag erreichen?
Ich hätte an deiner Stelle nach dem Anruf einen freundliche Email (freundlich ist wörtlich gemeint) an die GF geschrieben und das Problem dargelegt und um eine alternative Lösung zu den 10% gebeten - ich kann mir vorstellen, dass man dir da noch entgegengekommen wäre...

Ansonsten schliess das nächste Mal eine Rücktrittsversicherung ab - die ist genau dafür da.

Viele Grüße
Thomas

(ich habe den Thementitel leicht entschärft.)
 
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