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Soll er zur Polizei gehen, da wird man ihn flott abwimmeln mit einem Spruch wie....."wir kümmern uns drum" oder so. Solche Leute, die alles und jeden melden, sind ja hinreichend als Wichtigtuer bekannt.
Beim nächsten mal beachte ihn nicht, soll er doch die polizei rufen!
also theoretisch ist das sachbeschädigung aber die cops machen da nix...
Somit also kein befriedetes Besitztum.
Zitat:
Zitat von Schlammcatcher
Das halte ich für ein Gerücht!
so? nen mir bitte den entsprechenden §! ich geb aber zu, wenn du türmst, weckst du nur den argwohn der cops und die verfolgen dich dann umso vehementer!
Trotzdem Festnahmerecht, nicht nach §127 StPO, sondern zivilrechtlicher Natur aus § 229 BGB, da ein Schaden entstanden ist.
Wer sagt denn, das ein Schaden entstand? Wenn ich mit einem Bike auf eine Mauer fahre, entsteht so schnell ja nun mal kein Schaden.