Hallo!
grundsätzlich gibt es eine Bestimmung, welche vorsieht, dass bei ausreichender Helligkeit (schönes Wetter) und guter Sicht - die Beleuchtungsanlage vom Rad/Mountainbike abgenommen werden darf - dies dient zum Schutz, da bei Querfeldeinfahrten im Wald oder auf Mountaibikestrecken eine Beschädigung der Lichtanlage leicht möglich ist.
Dies gilt jedoch nur für die Lichtanlage und den Speichenreflektoren.
Da ich nur bei Schönwetter und tagsüber unterwegs bin, spare ich mir diese Ausstattung!
Bisher bin auch noch nie aufgehalten worden - ich glaube auch, dass es schwerere Delikte gibt, als am Tag ohne Lichtanlage Rad zu fahren.