Original geschrieben von Topper
lieber Airborne
eine Festnahme nach § 127 StPO ist nur bei einer Straftat anzuwenden. Sowas tut ein Mountainbiker nicht!!!
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Hey! Shit happens, nen Unfall zu verursachen ist garnicht so schwer. und bei dem Fahrstil einger Leutz hier

Und JA, §127 StPo nur bei erwischen auf frischer Tat! hab ich aber auch so geschrieben
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und hat ja auch nichts mit unseren Problemen wegen einem "verbotenen Trail" zu tun. Bei einer Ordungswidrigkeit darf man jedoch "zum Zwecke der Personalienfeststellung festgehalten werden".
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Das nennt man IMHO 'zum Zwecke der Personalienfeststellung ANHALTEN' . Festhalten darf man jemanden erst mit begründetem Verdacht.
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Du hast von "Gefahr im Verzug" gesprochen. Das hat was mit Anordnungen durch Richter und Behörden zu tun.
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Gefahr im Verzug - das ist so'ne Formulierung der Beamten. Das bedeutet, das die Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt, bzw. den Eindruck macht.
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Die Unterschrift hat nichts damit zu tun, dass ich einen Verstoß zugebe. Ich unterschreibe für meine Angaben, sonst nichts. Ich kann also auch unterschreiben dass ich nichts zugebe!!! Unterschreiben muss man nicht, ändert aber gar nichts am verbotenen Trail!!! Deswegen sage ich nochmal: bevor du die Jungs und Mädels hier wirr machst, informier dich!!!
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da muß ich dir rechtgeben, die 'grünen Jungs' haben mittlerweile Formulare, auf dennen man unterschreiben kann ohne die Schuld einzugestehen.
Um einen Trail ging es nur in dem angesprochenen Fall ansonsten kam die Frage auf, wer den Biker an sich wann anhalten darf. Da wurden Förstern, Jägern und Waldarbeitern schon Vollzugsrecht eingeräumt, die habe ich nur klargestellt (siehe threads ab 'der martin') Ist halt gut zu wissen, wer das recht hat dich zu belästigen und wen du links liegen lassen solltest.
allerdings werden die kleineren Fälle doch wohl überwiegen, wie z.B. befahren von verbotenen Wegen oder ohne Licht usw. und in solchen Fällen braucht man sich nicht von dahergelaufenen Möchtegern-Hilfssheriffs ärgern lassen.
Falls dennoch Zweifel an den Rechtsdingen, die ich von mir gegeben habe, bitte ich die hier anwesenden Polizisti doch mal zu korrigieren. Ich für meinen Fall bin Soldat und dort auch in solchen Dingen ausgebildet worden. Die Ausbildung liegt zwar mittlerweile 3 Jahre zurück, aber die Gesetze sollten sich nicht so verändert haben.
Torsten