Bußgelder

XTREM Freerider

... Feuerpilz ...
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hi!
hier im wald soll letztens ein biker von ziviel polizisten angehalten worden sein und sollte 500,- für das fahren abseits der hauptwege!
wer kann mich mal über die bußgelder aufklären??
 

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Re: Bußgelder
Hi guy

ich hab ne alte Vorschrift rausgekramt und bin mir nicht sicher ob die Bußgelder erhöht wurden: § 37 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg ......wer im Wald außerhalb von Straßen und Wegen unbefugt Rad fährt..... 10 bis 30 DM. Problem ist, dass jedes Bundesland ihre eigenen Waldgesetze hat und die Bußgelder für Verstöße selbst festlegen kann. 500 Ökken kommen mir ziemlich übertrieben vor;)
 
das hab ich mir auch gedacht! die wollen immer um die 50,- haben - dachte ich auch! aber vielleicht haben sie den erwischt, als er ne rampe gebuddelt hat?! ich kenn nämlich nicht den genauen sachverhalt - eine frau hatte uns gewarnt, weil sie im selben augenblick eine verwahnung bekommen hat, weil sie den hund nicht an der leine hatte!
anscheinend brauch die stadt geld ....
 
500 DM für's Fahren abseits der Wege ist schon etwas viel, wenn die aber schon dabei waren dort den Mords-Hügel zu bauen kommt das schon hin. Ich weiß nur, in Stuttgart in den Hauptbahnhof (Unterirdisch) reinfahren kostet 60DM :D :D :D
 
na da bin ich ja mal gespannt was in BaWü so auf mich zukommt da ich hier ab demnächst studier & bike!

Also sagt mir bitte was ich immer so an geld zum biken so dabei haben sollte!! ;-)) :D
 
Hey!
...es ist in letzter Zeit wohl wieder in Mode, als falscher Poizist aufzutreten. Also VORSICHT!

Hier die Regeln:

- JEDER Polizist hat einen Dienstausweis und MUß diesen auf verlangen vorzeigen. Kann der Zivilpolizist das nicht, ist er auch kein Staatsdiener! Im Zweifelsfall solltet ihr um einen Streifenwagen mit uniformierten Beamten bitten bzw. selbst einen rufen. Auch das ist euer gutes Recht.
- es werden grundsätzlich nur Verwarnungen bzw. Bußgelder erhoben. Diese können unterschiedlich ausfallen, sind aber immer im Rahmen. Also 500,-DM halte ich für deutlich zu hoch, max. 100 sind wohl schon drin für Gefährdung des Straßenverkehrs oder so.
- Es wird grundsätzlich nur die Verwarnung ausgestellt. Das sofortige Bezahlen ist als Service der Polizei zu sehen, ist aber KEINE Pflicht. JEDES Bußgeld kann auch später überwießen werden. Genauso ist es nicht Pflicht, den Bescheid zu unterschreiben. Denn mit der Unterschrift gebt ihr den Verstoß zu und habt kein Recht auf Widerspruch mehr! Am besten nie sofort zahlen und nie unterschreiben, dann haben die Jungs am meisten Arbeit davon :D
- länger Festhalten/am Weiterfahren hindern darf man euch nur, wenn 'Gefahr in Verzug ist'. D.h. es muß ein begründeter Verdacht auf Vertuschung der Tat (Fahrerflucht) oder Verdacht der generellen Flucht (z.B. nach schwerer Straftat) vorliegen. Solange die 'grünen' am schreiben sind, müßt ihr natürlich warten :(

Also, nicht alle die's behaupten sind auch Polizisten!!!

Torsten
 
Hi Leutz,
meines Wissens darf die berittene Gebirgsmarine - ääh Polizei - nur VERWARNUNGSgelder direkt kassieren, d.h. maximal 75,- DM.
Alles andere geht nämlich nur auf behördliche Anordnung, sprich Bußgeldbescheid und der muß die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs bieten, der ist allerdings im Wald dann etwas schwierig. :D
Das, was den tieffliegenden Autofahrern in den hübschen RTL Doku's immer abgenommen wird, ist eine SICHERHEITSLEISTUNG und darf nur bei Ausländischen Kfz praktiziert werden.
Also, auf nix einlassen und notfalls Uniformierte rufen!
 
Original geschrieben von airman
@airborne woher weißt du das???
selbst staatzdiener????????????????

Hey!
Staatsdiener bin ich, aber wir haben die häßlicheren Uniformen :daumen:

Nee, mit die Wald- ähhh - Wachtmeisterei kenne ich mich aufgrund meiner Autofahrerei so gut aus. Da ich ca. 45.000km im Jahr fahre und dabei auch zwangsweise denn und wenn mal bei unsere 'Freunde und Helfer' anecke, kenne ich die Verfahren.

Besonders lustig isses, wenn der Polizist im Regen steht und ich das Fenster nur einen kleinen Spalt aufmache :D Dann natürlich nicht direkt bezahlen, so muß er alles aufschreiben und auf der Dienststelle nachbearbeiten :lol: Wenn man dann noch den Verstoß nicht unterschrieben hat, müssen die einem auch noch die Möglichkeit zum Widerspruch geben. D.h. ein weiterer Brief ist nötig :D wenn du dann noch bis zur 2. Mahnung wartest, haben die faktisch nix mehr verdient! :bier:

Torsten

UND IMMER DRAUF ACHTEN, DAS ES ECHTE POLIZISTEN SIND! IM NORDEN UNSERER REPUBLIK SIND MOMENTAN WOHL BETRÜGER UNTERWEGS!!!
 
zum Glück haben Bikes noch kein Nummernschild und in der Regel sollte es möglich sein zu entkommen. Man sollte sich dann halt nicht 10 min später von ner Steife aufgabeln lassen.

Gundsätzlich würde ich alles Anfechten und meine Anwalt einschalten. dafür hab ich ja nen Verkehrsrechtschutz. "
Ich war bloß kurz zum Pinkeln vom Weg abgefahren oder so".

Gut ist auch immer in der Gruppe unterwegs zu sein, da hat man ab und zu schlagkräftige Argumente. :-)

Übrigens: Förster, Waldarbeiter und Wanderer haben grundsätzlich kein Recht einen festzuhalten! Und Bullen laufen im Wald zum Glück noch nicht rum.

Freiheit für freie Biker...sonst könnt ich ja gleich Auto fahrten...es gibt nur ein Gesetz auf dem Trail, und das ist die Physik
 
Original geschrieben von Carsten
zum Glück haben Bikes noch kein Nummernschild und in der Regel sollte es möglich sein zu entkommen.

Endlich mal jemand, der weiß, wie es geht ;) Wenn ich irgendwo in der Wallachei unterwegs bin, sehe ich sowieso keine Polizei, denn da wo ich fahre, hat sich sowieso noch nie ein Polizist hingetraut. Aber in der Stadt kann man meistens ohne Probleme "verschwinden".
Stellt euch mal den folgende Situation vor: Ich fahre wie meistens bei rot über die Ampel. An besagter Ampel wartet ein Streifenwagen - wie so oft :). Ein Polizist sieht mich und will es seinem Kollegen mal beweisen und sagt: "Los, die Sau holen wir uns!". Die fahren an mir vorbei und halten die Kelle raus. Sie fahren vor mir und werden langsamer, so dass ich hinter ihnen anhalten soll. Als sie zum Stehen gekommen sind, mach ich den Schulterblick (extrem wichtig, sonst kann euch so eine Aktion dahin raffen) und ziehe links an den Typen vorbei und grinse denen ins Auto. Bevor die geschnallt haben was los ist, bin ich über die nächste rote Ampel und in irgendeinen Hauseingang, Durchgang oder ähnliches. Fertig.
Was ich eigentlich sagen will: Bis eventuell auf die Fahrrad-Polizisten - und die gibt's hier nicht - sollte einem keiner was können, so lange man selbst auf dem Bike sitzt. Brüllen können sie wegen mir so lange sie wollen :D

Für die Nachahmer: checkt bitte vorher aus, ob ihr auch irgendwo "verschwinden" könnt. Auf der Landstraße mit dem Rennrad unterwegs, würde ich ein solche Aktion nicht durchziehen. In der Stadt sollte es aber eigentlich immer klappen.

In diesem Sinne, ich muss auch gleich nach Hause fahren. Natürlich mit dem Fahrrad. Natürlich auch über einige Ampeln. ;)

ACHTUNG: ICH BITTE DIES NICHT ALS ANSTIFTUNG ZU EINER ORDNUNGSWIDRIGKEIT BZW. STRAFTAT ZU SEHEN. ICH LEHNE JEGLICHE VERANTWORTUNG AB. OHNE GEWÄHR!
 
Original geschrieben von Carsten
...Gut ist auch immer in der Gruppe unterwegs zu sein, da hat man ab und zu schlagkräftige Argumente. :-)

Übrigens: Förster, Waldarbeiter und Wanderer haben grundsätzlich kein Recht einen festzuhalten!...



Moin Carsten,

Also in der Gruppe hat man tatsächlich immer die besseren Chancen irgendwelche Personen zu "überzeugen",
aber soviel ich weiß hat ein Förster (und nur der Förster,
nicht der Jäger, und nur innerhalb seines Reviers) durchaus
das Recht dich festzuhalten. Vollzugsrecht nennt man das glaub ich,
korrigiert mich bitte falls ich da falsch liege.

grüssle Martin
:bier:
 
Original geschrieben von der Martin




aber soviel ich weiß hat ein Förster (und nur der Förster,
nicht der Jäger, und nur innerhalb seines Reviers) durchaus
das Recht dich festzuhalten. Vollzugsrecht nennt man das glaub ich,
korrigiert mich bitte falls ich da falsch liege.


Vollzugsrecht haben AFAIK nur alle Arten von Polizisten und BGS. Korrigiert mich bitte falls ich da falsch liege.
 
Hey!

Mit dem Vollzugsrecht liegt Rikman schon richtig. Nur 'Staatorgane mit Hoheitsrecht' (die Exikutive) also Polizei, BGS, Zoll und Bundeswehr können dich festnehmen oder zur überprüfung deiner Personalien/Angaben mitnehmen.

ABER: (jetzt kommt's)

es gibt den sogenanten 'Jedermanns-Paragraph' §127 StPo
Nach diesem § darf dich jeder festhalten, wenn man dich auf frischer Tat erwischt und dadurch die Vertuschung einer Straftat verhindert wird (Flucht)
Das Feshalten muß hierbei mit geeigneten Mitteln geschehen (Verhältnismäßigkeit), es darf dich also zb. ein Jäger nicht wegen eines Sachschadens mit der Waffe bedrohen, genau wie man dir auch keine körperliche Gewalt antun darf (fesseln/einsperren etc). Dies ist nur erlaubt, wenn ansonsten Gefahr von dir ausgeht.

Was eine Straftat ist, muß ich wohl nicht auchnoch ausführen, des sollte eigentlich jeder wissen!

boah, ich werde hier ja noch zum Paragraphen-Hengst :(

Torsten
 
Fazit: Wenn es um eine Straftat per Definition geht, darf dich jedermann laut StPo mit verhältnismäßigen Mitteln versuchen festzuhalten.

Bei einer Ordnungswidrigkeit (ignorieren der 2-m-Regel o. ä.) kann mich irgend ein Typ mal von hinten anschauen. Richtig? Damit wäre ja geklärt, dass mir als Biker eigentlich keiner was kann, solange er nicht irgendeinem exekutiven Organ angehört. Und die gibt es im Wald nicht (außer vielleicht ein paar arme Schweine von der Bundeswehr, und die haben besseres zu tun :D )

Habe ich die Zusammenhänge richtig gedeutet? ;)
 
Waldmannsheil :D ,
hab es leider nicht selbst gelesen sondern nur erzählt bekommen, auf jeden Fall müssen sich ein paar Leutz so einen kleinen NorthShore Trail gebastelt haben, das Ende vom Lied jeder "verbaute" Baum der einen Nagel abbekommen hat wurde dezent mit 200 Eiern verechnet :( .
Dumm das .. Gruss Chris
P.S hoffe den Artikel zubekommen und poste dann mal
 
im berliner stadtforst gibts sogar berittene polizeistreifen im wald. und in den müggelbergen patroulieren sie auch mal ganz gerne.

aber dann kann man ja die fluchttaktik (wie wenn man bei schwarzfahren erwischt wurde;) ) anwenden.
 
als ich damals ab und zu noch im g-forest gebiked bin, habe ich auch öfter so polizisten/-innen auf pferden gesehen. die waren aber total nett, ich habe sie gegrüßt, sie hat mich gegrüßt und dann haben sich unsere wege wieder getrennt :)
 
sorry Airborne, aber du hast keinen Plan:(
das Einzige was du bewirkst ist deinen kumpels Probleme bereiten, weil sie sich aufgrund deiner rechtlich nicht haltbaren Tipps mit den Ordnungshütern streiten. Zum Beispiel kann ein Radler so lange fesgehalten werden, bis die Personalien bei einem Verstoß feststehen!!! Das kann lange dauern, ohne Ausweis im Wald. Mitgenommen werden kann er auch. Also: nur erzählen wenn man es weiß
 
Original geschrieben von Topper
sorry Airborne, aber du hast keinen Plan:(
das Einzige was du bewirkst ist deinen kumpels Probleme bereiten, weil sie sich aufgrund deiner rechtlich nicht haltbaren Tipps mit den Ordnungshütern streiten. Zum Beispiel kann ein Radler so lange fesgehalten werden, bis die Personalien bei einem Verstoß feststehen!!! Das kann lange dauern, ohne Ausweis im Wald. Mitgenommen werden kann er auch. Also: nur erzählen wenn man es weiß

Hey!
Hab ich NIE behauptet, das man sich nicht ausweisen muß (siehe 1. Antwort vom 12.10.)

Im Gegenteil, ausweisen muß man sich IMMER können. Dafür reicht aber einfaches Anhalten, normalerweise sollten die dich dafür nicht einfangen müssen. Personalienüberprüfung dürfen nur Polizei, BGS, ZOLL und Bundeswehr durchführen. Alle anderen geht es einen Sch***dreck an, wer ihr seit!

Mit Festhalten meine ich vielmehr das, was im Beamtendeutsch als 'Festnahme' bezeichnet wird.
War evtl etwas mißverständlich :rolleyes:

Falls ihr keinen Ausweis bei euch habt bzw. ein begründeter Zweifel an eurem Aufenthaltsrecht besteht (verbotenes Gelände), kann man euch für eine 'erweiterte Personenüberprüfung' mitnehmen. Auch dies ist noch KEINE Festnahme!

Eine Festnahme, egal ob vorläufig oder entgültig, wird immer angekündigt.

Torsten
 
lieber Airborne
eine Festnahme nach § 127 StPO ist nur bei einer Straftat anzuwenden. Sowas tut ein Mountainbiker nicht!!! und hat ja auch nichts mit unseren Problemen wegen einem "verbotenen Trail" zu tun. Bei einer Ordungswidrigkeit darf man jedoch "zum Zwecke der Personalienfeststellung festgehalten werden". Du hast von "Gefahr im Verzug" gesprochen. Das hat was mit Anordnungen durch Richter und Behörden zu tun. Die Unterschrift hat nichts damit zu tun, dass ich einen Verstoß zugebe. Ich unterschreibe für meine Angaben, sonst nichts. Ich kann also auch unterschreiben dass ich nichts zugebe!!! Unterschreiben muss man nicht, ändert aber gar nichts am verbotenen Trail!!! Deswegen sage ich nochmal: bevor du die Jungs und Mädels hier wirr machst, informier dich!!!
 
Original geschrieben von Topper
lieber Airborne
eine Festnahme nach § 127 StPO ist nur bei einer Straftat anzuwenden. Sowas tut ein Mountainbiker nicht!!!

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Hey! Shit happens, nen Unfall zu verursachen ist garnicht so schwer. und bei dem Fahrstil einger Leutz hier :D Und JA, §127 StPo nur bei erwischen auf frischer Tat! hab ich aber auch so geschrieben
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und hat ja auch nichts mit unseren Problemen wegen einem "verbotenen Trail" zu tun. Bei einer Ordungswidrigkeit darf man jedoch "zum Zwecke der Personalienfeststellung festgehalten werden".

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Das nennt man IMHO 'zum Zwecke der Personalienfeststellung ANHALTEN' . Festhalten darf man jemanden erst mit begründetem Verdacht.
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Du hast von "Gefahr im Verzug" gesprochen. Das hat was mit Anordnungen durch Richter und Behörden zu tun.
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Gefahr im Verzug - das ist so'ne Formulierung der Beamten. Das bedeutet, das die Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt, bzw. den Eindruck macht.
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Die Unterschrift hat nichts damit zu tun, dass ich einen Verstoß zugebe. Ich unterschreibe für meine Angaben, sonst nichts. Ich kann also auch unterschreiben dass ich nichts zugebe!!! Unterschreiben muss man nicht, ändert aber gar nichts am verbotenen Trail!!! Deswegen sage ich nochmal: bevor du die Jungs und Mädels hier wirr machst, informier dich!!!

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da muß ich dir rechtgeben, die 'grünen Jungs' haben mittlerweile Formulare, auf dennen man unterschreiben kann ohne die Schuld einzugestehen.

Um einen Trail ging es nur in dem angesprochenen Fall ansonsten kam die Frage auf, wer den Biker an sich wann anhalten darf. Da wurden Förstern, Jägern und Waldarbeitern schon Vollzugsrecht eingeräumt, die habe ich nur klargestellt (siehe threads ab 'der martin') Ist halt gut zu wissen, wer das recht hat dich zu belästigen und wen du links liegen lassen solltest.

allerdings werden die kleineren Fälle doch wohl überwiegen, wie z.B. befahren von verbotenen Wegen oder ohne Licht usw. und in solchen Fällen braucht man sich nicht von dahergelaufenen Möchtegern-Hilfssheriffs ärgern lassen.

Falls dennoch Zweifel an den Rechtsdingen, die ich von mir gegeben habe, bitte ich die hier anwesenden Polizisti doch mal zu korrigieren. Ich für meinen Fall bin Soldat und dort auch in solchen Dingen ausgebildet worden. Die Ausbildung liegt zwar mittlerweile 3 Jahre zurück, aber die Gesetze sollten sich nicht so verändert haben.

Torsten
 
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