Darf Arbeitgeber Biken verbieten?

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Darf Arbeitgeber Biken verbieten?
Diese Frage habe ich mir am Wochenende gestellt und mit meinen Eltern disskutiert ( bin noch 17 und wohne leider noch daheim... d.h. Eltern haben noch was zusagen ...) und mich nebenbei in der Ausbildung befinde und nur Samstags/Sonntags Radln kann...
Da ich professionell Dirtbike fahre und in richtung Profi gehen möchte bin ich auch auf der Suche nach Sponsoren und hätte da evtl. auch schon etwas.
Nur muss man seinen Arbeitgeber darüber Informieren und ihm das sagen was man genau macht?!
Genauso wenn man Kontests mit macht und Preisgelder bekommt muss der Arbeitgeber das wissen?!
Ich hatte deshalb am Wochenende heftige Diskussionen mit meinen Eltern, da sie mich nicht weiterfahren lassen wollen wenn ich meinen Arbeitgeber nicht darüber informiere. Argument von ihnen immer nur: Wer zahlt wenn dir was passiert... In meinen Augen okai, aber ....

Was sagt ihr dazu?!
Wäre nett wenn jemand was genaus zu diesem Thema wüsste,
Juristisch gesehn

MfG Marco
 
wenn du das quasi als "nebenjob" betreibst musst du deinen arbeitgeber drüber informieren, wenns nur als hobby ist hat es ihm wumpe zu sein.

wieso wirst du fragen - wenn du das professionell machst gehst du verpflichtungen ein du einhalten musst ( rennen, sponsoren usw.) und davon muss dein arbeitgeber zumindest wissen um es dir falls es deine arbeit bei ihm beeiträchtigt verbieten zu können ( was sein recht wäre )
 
Warum solltest du ihn informieren müssen? Außer wenn du wirklich professionellen Radsport betreiben solltest, wo viel Geld fließt, sollte den das eigentlich nicht zu interessieren haben, zumindest meiner Meinung nach.
 
Normalerweise musst du den Arbeitgeber über Nebeneinkünfte mindestens informieren. (Weiß nicht in wiefern Sponsorengelder dazu zählen, würde aber mal davon ausgehen, daß ja)

Wer zahlt wenn dir was passiert
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommst du auch bei Risikosportarten wie Klettern usw., solange du nicht Fahrlässig oder gar grob Fahrlässig gehandelt hast.

Die Anzeigepflicht besteht nur dann, wenn für die Nebentätigkeit ein Entgelt oder geldwerter Vorteil geleistet wird oder werden soll. Die Mitteilung über die Nebentätigkeit ist formgebunden und hat schriftlich zu erfolgen. Die Anzeige ist dem Dienstvorgesetzten vor Aufnahme der Nebentätigkeit zuzuleiten.
 
Wenn du keinen Arbeitsvertrag mit dem Sponsor hast, der dir eine bestimmte Stundenzahl pro Woche abverlangt, oder du soviel in EUR damit verdienst, dass du ein Gewerbe anmelden musst, hast du kein weiteres Arbeitsverhältnis bzw. berufliche Tätigkeit neben deinem Job und musst deinem AG auch keine Angaben dazu machen oder genehmigen lassen. Meist zahlen die Sponsoren ja kein Geld an dich aus sondern zahlen Dir das Bike oder Teile oder Reisekosten etc. Das alles ist privat, nicht steuerpflichtig und geht den AG nix an. Punkt.

Relevant wäre vielleicht, ob du mal Freistellungen wegen des Sports brauchst (Wettkampfanreise etc)., das musst du natürlich dann im Einzelfall klären.

Was anderes ist die Frage, ob es deinem AG gefällt, dass du sowas Verletzungsträchtiges machst. Aber auch das ist privat und damit alleine dein Ding, der AG kann da nix verbieten und muss auch nix erlauben. Die meisten Verletzungen gibt es übrigens bei den Hobbyfussballern, und das würde dir sicher keiner verbieten :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Meist zahlen die Sponsoren ja kein Geld an dich aus sondern zahlen Dir das Bike oder Teile oder Reisekosten etc. Das alles ist privat, nicht steuerpflichtig und geht den AG nix an. Punkt.

Geldwerter Vorteil vieleicht?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug

Auserdem wäre es sicher von Vorteil, sich mal ein paar Gedanken über eine zusätzliche Absicherrung zu machen!
Kranken- Unfall- Arbeitsunfähigkeits- Berufsunfähigkeitsversicherrung,
sind da so ein paar Stichpunkte, wenn man so einen Sport ernsthaft (Wettkampfmäßig) ausüben will.

Gruß Doc
 
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist, sich von Mitarbeitern zu trennen, die krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, die volle Arbeitsleistung zu erbringen oder die durch häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten die Betriebsabläufe beeinträchtigen. Da sich eine Erkrankung unterschiedlich auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers auswirken kann, unterscheidet man allgemein vier Fallgruppen bei der krankheitsbedingten Kündigung: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Kündigung wegen Langzeiterkrankung; Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter Leistungsminderung; Kündigung wegen dauerndem Unvermögen, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen

Also immer schön mit Projektoren und Helm fahren!!!
 
Das meiste wurde ja schon durchgekaut.

Wenn dir was passiert zahlt doch auch garnicht dein Arbeitgeber, sondern deine Versicherung - welche das auch dann immer ist.
Wichtig ist das deine Versicherung, also z.B. Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeit etc. pp. die entsprechende Geschichte abdeckt.
Bei mir ist es z.B. eine spezielle UV die Motorsportwettbewerbe explizit mit einschließt.

Dein Arbeitgeber kann meiner Meinung nach lediglich versuchen das Arbeitsverhältnis zu beenden wenn es ihm nicht passt. Ob das dann ggf. vor Gericht durchgeht steht auf einem anderen Blatt.
Eine Nebentätigkeit ist in dem Fall sehr warscheinlich, dass kann auch schon eine ehrenamtliche Tätigkeit sein, bei der du kostenlos Essen bekommst.

Ganz ehrlich? Ich würde mit dem Arbeitgeber darüber reden und zumindest der Anzeigepflicht nachkommen. Irgendwann ist eh der Zeitpunkt da, wo es rauskommt.
 
Das meiste wurde ja schon durchgekaut.

Wenn dir was passiert zahlt doch auch garnicht dein Arbeitgeber, sondern deine Versicherung - welche das auch dann immer ist.
Wichtig ist das deine Versicherung, also z.B. Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeit etc. pp. die entsprechende Geschichte abdeckt.
Bei mir ist es z.B. eine spezielle UV die Motorsportwettbewerbe explizit mit einschließt.

Dein Arbeitgeber kann meiner Meinung nach lediglich versuchen das Arbeitsverhältnis zu beenden wenn es ihm nicht passt. Ob das dann ggf. vor Gericht durchgeht steht auf einem anderen Blatt.
Eine Nebentätigkeit ist in dem Fall sehr warscheinlich, dass kann auch schon eine ehrenamtliche Tätigkeit sein, bei der du kostenlos Essen bekommst.

Ganz ehrlich? Ich würde mit dem Arbeitgeber darüber reden und zumindest der Anzeigepflicht nachkommen. Irgendwann ist eh der Zeitpunkt da, wo es rauskommt.

Na ja, wenn wir von einer normalen Verletzung ausgehen (wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen),dann bezahlt der AG schon. Mir ist nicht bekannt, dass während meiner Krankheitstage (durch z. B. Prellungen oder Fingerbrüche) die KV mein Gehalt bezahlt hat.
 
Na ja, wenn wir von einer normalen Verletzung ausgehen (wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen),dann bezahlt der AG schon. Mir ist nicht bekannt, dass während meiner Krankheitstage (durch z. B. Prellungen oder Fingerbrüche) die KV mein Gehalt bezahlt hat.
Stimmt natürlich, am Anfang zahlt erstmal der AG den Lohn weiter. :)
 
Mir ist nicht bekannt, dass während meiner Krankheitstage (durch z. B. Prellungen oder Fingerbrüche) die KV mein Gehalt bezahlt hat.

warst noch nie langer krank als 6 wochen oder ?
ich schon, nach 6 wochen springt die krankenkasse ein. mit erheblichen abstrichen.

zitat :
Der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld beginnt grundsätzlich am Tag einer stationären Aufnahme in einer Klinik oder einem Rehabilitationszentrum, beziehungsweise einen Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt. Im Regelfall ruht dieser Anspruch auf Krankengeld bei Angestellten jedoch für die Dauer von sechs Wochen, da der Arbeitgeber für diesen Zeitraum gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach § 47 des SGB V. Richtlinie ist das Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Krankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, gezahlt.

davon abgesehen ist es sinnvoll eine unfallversicherung abzuschliessen.
 
Ich würde auch einfach mit dem Arbeitgeber reden.

Wenn das warum auch immer nicht möglich ist solltest du dich zumindest juristisch absichern ,dir sollte aber klar sein das auch wenn er dir formell gesehen "nichts kann" dir solche Geschichten das
Arbeitsklima verderben können.

Wenn du ernsthaft Dirtbiken als Beruf ausüben willst musst du dich eben gegen deinen anderen entscheiden oder eben entscheiden das du bereit bist Einschränkungen beim Biken in Kauf zu nehmen.
Halbe Sachen sind bei sowas nicht das wahre, entscheide dich lieber richtig,das kann aber auch gerne mal in die Hose gehen also erst Denken dann entscheiden ;).
Denn am Ende trägst du die Konsequenzen deiner Entscheidung.
 
Er hat ja noch keine Sponsoren, also ists reine Spekulation. Der Arbeitgeber sollte nichts dagegen haben, wenn der Arbeitnehmer Sport in der Freizeit macht.
Ich würde warten bis sich tatsächlich was ergibt und dann, vor Abschluß mit dem Sponsor, mit genauen Infos zum AG gehen. Andernfalls könnte es so aussehen, als wenn man nur noch zur Arbeit kommt bis der Sponsor endlich zahlt. Kann negativ aufgenommen werden.
 
Definition laut Duden:

professionell

-(eine Tätigkeit) als Beruf ausübend
-als Beruf betrieben

Also musst du es bei deinem Arbeitgeber genehmigen lassen, oder dich für einen deiner beiden Jobs entscheiden.
 
warst noch nie langer krank als 6 wochen oder ?
ich schon, nach 6 wochen springt die krankenkasse ein. mit erheblichen abstrichen.

zitat :
Der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld beginnt grundsätzlich am Tag einer stationären Aufnahme in einer Klinik oder einem Rehabilitationszentrum, beziehungsweise einen Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt. Im Regelfall ruht dieser Anspruch auf Krankengeld bei Angestellten jedoch für die Dauer von sechs Wochen, da der Arbeitgeber für diesen Zeitraum gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach § 47 des SGB V. Richtlinie ist das Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Krankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, gezahlt.

davon abgesehen ist es sinnvoll eine unfallversicherung abzuschliessen.

Darum ging es doch gar nicht. Es ging in meiner Antwort darum das der AG für "normale" Unfälle aufkommt (unter 6 Wochen).

Augen auf!!!
 
verbieten kann der Arbeitgeber das Sportausüben nicht, auch nicht wenn es "gefährlich" ist
Sonst hätten wir in Deutschland keinen einzigen (Amateur) Fußballverein mehr ;)
aber... spätestens wenn z.B. die Arbeitskraft darunter leidet (z.B. jeden Montag ist der "Sportler" völlig fertig und damit unbrauchbar oder gar "krank") dann kann er sehr wohl im Rahmen seiner Möglichkeiten reagieren. D.h. es kann von einem persönlichen Gespräch über eine Abmahnung bis hin zu einer Kündigung vieles passieren. Da kann er dann schon darauf pochen, dass der Arbeitnehmner entsprechend fit und leistungsfähig zur Arbeit erscheint. Die Begründung wird nie sein "weil sie genau diesen Sport ausüben werfen wir sie raus" sondern immer dahin gehen, dass es zu Lasten der Arbeitskraft geht etc.. Abgesehen davon, dass der AG im Krankheitsfall min 6 Wochen in Vorleistung gehen muss und nicht unbedingt etwas erstattet bekommt.
Und gerade für kleinere Betriebe, bei denen es auf jeden Mann ankommt, kann es schon Existenzgefährdend sein, wenn Einer alle paar Wochen ausfällt oder ständig nicht voll einsetzbar ist.

Am Wochenende (=Freizeit) Rennen o.ä. zu fahren ist noch nicht etwas professionell ausüben auch nicht wenn man darin gut ist ;)
Vereinzelte Sponsoren um damit sein semiprofessionell ausgeübtes Hobby zu finanzieren, sind auch noch nicht unbedingt als Nebeneinkommen zu sehen. Wobei das sicherlich schon anfängt in eine Grauzone überzugehen. Auch ein gelegentlicher Gewinn ändert da mal nichts daran. Erst wenn es anfängt mehr zu werden und vielleicht sogar ein Plus übrig bleibt wird es komplizierter. Auch hier kann der Arbeitgeber nicht unbedingt etwas verbieten, zumindest solange die geforderte Arbeitskraft geleistet wird. Hier wird es aber eher für das Finanzamt interessant, nämlich ob diese Nebeneinkünfte versteuert werden müssen und vielleicht sogar Sozialabgaben pflichtig sind.

Schon der Fairness halber würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, schließlich will man ja eventuell mal früher gehen oder braucht kurzfristig einen Tag Urlaub. Und wer weiß, vielleicht ist der eigene Arbeitgeber vielleicht sogar ein neuer Sponsor ?
 
Cool die Kiddies hier. Rechtsrat auf Basis Duden :lol::lol::lol:

Bjoern hat recht und ich auch. Alles andere ist Blabla.

Es werden hier auch verschiedene Themen vermengt:

1. Arbeitgeber

Der AG muss nix genehmigen. Sport ist keine Nebentätigkeit, solange damit kein Arbeitsvertrag oder ein Gewerbe verbunden ist.

2. Krankheit

Alles was dazu geschrieben wurde ist richtig, hat aber nichts mit Sport zu tun, sondern gilt auch bei Krebs, Alzheimer, Schizo etc. Kommt auch auf den Job an. Der Handwerker ist mit gebrochenem Kreuz draußen, der Programmierer schafft damit weiter ...

3. Steuer

Solange es um Sachunterstützung des Sponsors geht und Preisgelder aus Veranstaltungen nicht den eigenen Aufwand übersteigen, ist das auch steuerlich egal.

Soll heißen, wenn der Sponsor dir den Rahmen stellt oder Teile oder Reisekosten, dann verdienst du ja nichts, er übernimmt nur Kosten, die du sonst hättest. Wenn du natürlich für einen Sieg 10 Rahmen bekommst, die du verkaufen kannst, wäre das zu versteuern. Gibt's aber bei dir sicher nicht.

Trotz Sponsor wrist du zudem sicher noch eigene Kosten haben. Erst wenn die Siegprämien über's Jahr gerechnet diese eigenen Kosten übersteigen, wären die zu versteuern.

Das alles ist bei dem Sport mehr als unwahrscheinlich.
 
Entscheidend ist nicht, ob es sich um einen Beruf handelt, sondern ob ein Erwerb stattfindet, also ein Gewinn gemacht wird. Ob dazu gleich ein Beruf ausgeübt wird, ist egal, auch mit ungelernter Hilfsarbeit geht das ;)

Die Nebentätigkeitsregeln sind übrigens nicht eindeutig, sondern von Fall zu Fall verschieden. Beamte z.B. dürfen da recht viel nebenbei machen, solange sie ihren Job ordentlich ausüben und keinen zweiten Arbeitsvertrag machen.

In der Regel geht es ja immer darum, dass der Arbeitnehmer keinen zweiten Job haben soll - egal ob angestellt oder selbständig - damit er nicht deswegen seinen ersten schleifen lässt.

Sport wird erst dann ein Problem, wenn er Ursache einer Vernachlässigung des Jobs ist. Wenn einer seinen Job nicht macht - und zwar egal warum - kann der Chef Maßnahmen ergreifen (Abmahnung, Kündigung etc.), aber dennoch kann er den Sport nicht verbieten. Es sei denn, er findet als Erwerb statt. Dann kann er die erwerbsmäßige Ausübung untersagen, aber auch wieder nicht den Sport an sich.

Im übertragenen Sinne meinen wir also in etwa das Gleiche. ;)
 
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