Um den Vorfall umfassend bewerten zu können, bedarf es noch zahlreicher Angaben zu dem Vorfall, z.B.: war der Hund angeleint oder freilaufend? Es gibt zwar keinen Anleinzwang, aber ein freilaufender Hund ist etwas anderes als ein an kurzer Leine geführter, da könnte man schon an Mitverschulden denken.
Da es sich um einen KLEINhund handelte, ist eine Übertragung auf eine Gefährdung von Wanderern nur bedingt möglich,da das Tier in dem Wegebegleitgrün verschwindet.
Lief der Hund kreuz und quer? Alles unklar.
Der Gesamteindruck des Hundehalters, dass der Radfahrer nicht mit der gebotenen Vorsicht auf Andere unterwegs war, scheint für mich nachvollziehbar, brauchen wir hier wohl nicht vertiefen.
Zum Abschluss: Ich habe auch schon einmal einen Hund mit meinem Fahrrad überfahren, als Schüler mit einem "normalen" Fahrrad. Wir waren auf einem breiten Rad-/Wanderweg unterwegs und der Hund sah in mir einen Verfolgungsobjekt und lief hin und her bis er plötzlich unmittetbar vor war. Ich konnte noch das Vorderrad 'rüber heben, aber Kette und Hinterrad haben ihn mächtig in Rotation versetzt. Rüber gefahren bin ich auch. Er hat es überlebt, ich hatte das Knie aufgerissen. Tiere sind nicht berechenbar. Ja, ich weiß, Kinder und betrunkene Renter auch.