-> Abwegige Strecken sind nicht erlaubt, also nicht querfeldein und neue Wege erzeugen. Aber das sagt einem ja eigentlich schon der gesunde Menschenverstand und wird auch von den meisten Leuten so gehandhabt. Fußgänger dürfen auch querfeld-/waldein laufen. Wie man mit einem Krankenfahrstuhl über ne Wiese fahren soll ist mir nicht ganz klar, aber man dürfte es!
Ob man ein Pedelec als Krankenfahrstuhl definieren kann? Denn der Fahrer ist ja entweder körperlich krank und braucht die Unterstützung, oder die Krankheit liegt eher im Ego.
Und was genau ein Weg ist... naja, da gibt es unterschiedliche Ansichten, aber gottseidank keine rechtssichere Definition. Eine der wenige Stellen in Deutschland bzw. NRW, wo Dinge noch nicht total überreguliert sind.