DIMB Kampagne "Weg mit der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg" gestartet

Letztlich liegt es auch bei einer Tourenbeschreibung trotzdem immer in der Verantwortung des Nutzers die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Eine Erlaubnis einen Weg durchgängig zu befahren ist das in jedem Fall nicht.
 
Nationalpark Schwarzwald schränkt Radfahrer massiv ein

Aktuell liegt der Entwurf des Wegekonzeptes des Nationalpark Schwarzwald aus. In einem Online-Beteiligungsverfahren können Bürger das Konzept kommentieren.
Die DIMB hat, in Zusammenarbeit mit den anderen Radverbänden, ein umfangreiches Konzept eingebracht. Leider ist die Nationalparkverwaltung diesen Vorschlägen kaum gefolgt, sondern schränkt das Radfahren massiv ein.

Die DIMB hat auf der Webseite die Fakten zusammengefasst. Bitte beteiligt Euch an der verlinkten Online-Bürgerbeteiligung und teilt den Beitrag.

https://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/nationalpark-schwarzwald

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BETEILIGUNGSVERFAHREN WALDGESETZÄNDERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

Der aktuelle Entwurf sieht vor: Sperren von Wald soll vereinfacht werden. Die 2-Meter-Regel soll bestehen bleiben.

BeteiligungBW2018.png

Beteilige dich jetzt und kommentiere beim Beteiligungsportal Baden-Württemberg. Die Frist läuft nur noch bis zum 16.11.18

Aktuell läuft das Beteiligungsverfahren zur Forstreform. Dabei wird auch das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg geändert. Beim Beteiligungsportal des Landes gibt es die Möglichkeit den Gesetzesentwurf einzusehen und zu kommentieren.
Alle Infos unter:
https://www.dimb.de/aktuelles/news-a-presse

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Danke für den Hinweis, habe nun folgenden Kommentar abgegeben:

Bitte die 2-m-Regelung im Landeswaldgesetzt abschaffen
1. "2 m" auf einem Waldweg sind nur sehr schwer bzw. gar nicht messbar, die Regel ist zu unbestimmt und nicht durchführbar.

2. Radfahrer werden dadurch unzulässig diskriminiert und ungleich behandelt.
- Man unterstellt hier generell, dass sie sich nicht an § 1 StVO halten.
- In mehreren anderen Bundesländer gibt es diese Restriktion nicht.

Dazu möchte ich aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809) zitieren, der das Radfahrverbot in einem Waldgebiet auch auf schmäleren Wegen als rechtswidrig einstufte:
"Es kann auch nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer - trotz sicherlich berechtigter Beschwerden in Einzelfällen - generell nicht verkehrsgerecht verhalten und die Gebote des § 1 und des § 3 StVO missachten würden."

Warum also unterstellt man dies den Radfahrern in Baden-Württemberg?
 
Der Nationalpark Schwarzwald soll erweitert werden. Das wurde in der gestrigen Sitzung des Nationalparkrates publik.

Die Pressemitteilung, beim Nationalpark und beim Land:
https://www.nationalpark-schwarzwal...soll-von-beteiligungsprozess-begleitet-werden
https://www.baden-wuerttemberg.de/d...terentwicklung-des-nationalparks-schwarzwald/

Was mir so direkt bisher nicht bewusst war: Im Nationalpark gilt die 2m-Regel nicht. Das steht so auf der Seite Mit dem Rad unterwegs: "[...] Die üblicherweise in Baden-Württemberg geltende Zwei-Meter-Regel gilt nicht innerhalb des Nationalparks. Im Nationalpark sind alle für Radfahrende nutzbaren Wege entsprechend ausgeschildert, unabhängig ihrer Breite. Alle Radwege sind gleichzeitig auch Wanderwege – bitte nehmen Sie daher Rücksicht aufeinander."
Gegenseitige Rücksichtnahme ist eh klar. Kurzzeitig hatte ich Hoffnung, daß auch schmalere Wege in der Karte als "MTB-Radweg" ausgezeichnet sind, aber alles was ich mir rausgepickt hab, ist in der OSM, bzw. der amtlichen Topographischen Karte, als Waldweg/Strasse eingetragen. Soviel zu "die 2m-Regel gilt nicht". :lol:
 
Der Nationalpark Schwarzwald soll erweitert werden. Das wurde in der gestrigen Sitzung des Nationalparkrates publik.

Die Pressemitteilung, beim Nationalpark und beim Land:
https://www.nationalpark-schwarzwal...soll-von-beteiligungsprozess-begleitet-werden
https://www.baden-wuerttemberg.de/d...terentwicklung-des-nationalparks-schwarzwald/

Was mir so direkt bisher nicht bewusst war: Im Nationalpark gilt die 2m-Regel nicht. Das steht so auf der Seite Mit dem Rad unterwegs: "[...] Die üblicherweise in Baden-Württemberg geltende Zwei-Meter-Regel gilt nicht innerhalb des Nationalparks. Im Nationalpark sind alle für Radfahrende nutzbaren Wege entsprechend ausgeschildert, unabhängig ihrer Breite. Alle Radwege sind gleichzeitig auch Wanderwege – bitte nehmen Sie daher Rücksicht aufeinander."
Gegenseitige Rücksichtnahme ist eh klar. Kurzzeitig hatte ich Hoffnung, daß auch schmalere Wege in der Karte als "MTB-Radweg" ausgezeichnet sind, aber alles was ich mir rausgepickt hab, ist in der OSM, bzw. der amtlichen Topographischen Karte, als Waldweg/Strasse eingetragen. Soviel zu "die 2m-Regel gilt nicht". :lol:
Im Nationalpark darfst du laut den Flyern nix, außer wandern. Also nicht mal den Hund laufen lassen.
Somit kann der Park so bleiben wie er ist, braucht kein Mensch.
Wenn schon Naturschutz, dann als Kernzone, Betreten verboten für alle.
 
Das zum Thema 2 Meter. Oberhalb vom Glaswaldsee. Naturschutzgebiet.
Waren alles mal schöne Wege
Was wird da "geschützt"? Oder wird das mit Borkenkäfer "gerechtfertigt"?
was steht in der Verordnung vom NSG?
Gibt es bei euch keine Förster, die auch biken, und die man zu so einem Thema befragen kann?
Wer unsinnige Regeln aufstellt, muss immer damit rechnen, dass sich keiner daran hält.
 
Schon blöd, wenn man seine "Reportage" an Konflikten aufhängen will, aber der Grossteil der Beteiligten ist zufrieden und kann nur berichten, dass es keine Konflikte gibt.
Der einzige, der Probleme hat, ist der Förster, der seinen unberührten Wald beschützen will :lol:
 
Über diese Reportage bin ich die Tage auch schon gestolpert.
Besonders interessant fand ich die Stelle bei Min 4:56 ;)
 
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