Drei neue Trails in Stuttgart: Ende des „wilden Bikens“ in Benztown?

Drei neue Trails in Stuttgart: Ende des „wilden Bikens“ in Benztown?

Im Stuttgarter Stadtwald wurden unlängst drei Trails offiziell für Mountainbiker legalisiert – wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten, wurden offiziell drei Strecken freigegeben. Dafür sollen die illegalen Trails in der Umgebung geschlossen werden.

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Drei neue Trails in Stuttgart: Ende des „wilden Bikens“ in Benztown?

Was sagt ihr zu der Legalisierung der Trails in Stuttgart?
 
da es hier thematisch auch passt:

https://www.mythos-ebike.de/2025/08/03/mountainbiken-zwischen-gesetz-und-buerokratie/

man ist fassungslos angesichts dieses Bürokratie Wahns und Irrsinns. Und neben vielen anderen Punkten finde ich das traurige daran dass dadurch die Lenkungswirkung, die mit Sicherheit da ist, nun wieder untergraben wird von den Behörden denen das Thema eh schon immer ein Dorn im Auge war und ist
1:1 die gleiche Shice wie hier im Deister. Vielleicht mit dem Unterschied, dass der Vorstand des Vereins nur gedanklich kapituliert hat.
 
Die Pattsituation. Schön beschrieben im Text. Das ist halt wie immer, alle warten und starren wie das Kaninchen auf die Schlange. Frei nach dem Motto, wer zuerst zuckt, hat verloren.
 
da es hier thematisch auch passt:

https://www.mythos-ebike.de/2025/08/03/mountainbiken-zwischen-gesetz-und-buerokratie/

man ist fassungslos angesichts dieses Bürokratie Wahns und Irrsinns. Und neben vielen anderen Punkten finde ich das traurige daran dass dadurch die Lenkungswirkung, die mit Sicherheit da ist, nun wieder untergraben wird von den Behörden denen das Thema eh schon immer ein Dorn im Auge war und ist

/HabichdochgleichgesagtModus
Hätte man die viele Lebenszeit in politische Arbeit zur Abschaffung der 2mR investiert statt in Bittgänge und Quatschrunden für Alibiprojekte zur Zementierung der 2mR, wäre man jetzt vielleicht einen Schritt weiter.
/HabichdochgleichgesagtModusOff

Ich werde das Beispiel für all diejenigen nehmen, die denken, wenn man nur lange genug "Bitte" sagt und unterwürfig genug ist, wird man sich schon irgendwann die Wege selber schaufeln dürfen.
 
da es hier thematisch auch passt:

https://www.mythos-ebike.de/2025/08/03/mountainbiken-zwischen-gesetz-und-buerokratie/

man ist fassungslos angesichts dieses Bürokratie Wahns und Irrsinns. Und neben vielen anderen Punkten finde ich das traurige daran dass dadurch die Lenkungswirkung, die mit Sicherheit da ist, nun wieder untergraben wird von den Behörden denen das Thema eh schon immer ein Dorn im Auge war und ist
hab mir die Zeit genommen, den Artikel komplett zu lesen und muss sagen.....

W.A.H.N.S.I.N.N o_O :heul:

und ich werde es wohl auch so halten wie der Verfasser des Artikels:
wird künftig halt weiter auf vorhandenen Wegen gefahren, wie die letzten 30 Jahre auch.

Grüße ausm Südwesten :winken:
 
/HabichdochgleichgesagtModus
Hätte man die viele Lebenszeit in politische Arbeit zur Abschaffung der 2mR investiert statt in Bittgänge und Quatschrunden für Alibiprojekte zur Zementierung der 2mR, wäre man jetzt vielleicht einen Schritt weiter.
/HabichdochgleichgesagtModusOff

Ich werde das Beispiel für all diejenigen nehmen, die denken, wenn man nur lange genug "Bitte" sagt und unterwürfig genug ist, wird man sich schon irgendwann die Wege selber schaufeln dürfen.
2m Regel und, wie ich finde viel wichtiger, Eigentümerhaftung weg. Denn wenn du als Besitzer immer noch haftest oder klagen muss weil sich ein Depp lang macht und dich verklagt wirst du niemandem erlauben was auf deinem Grund- und Boden zu bauen. Die 2m Regel würde sich dann wahrscheinlich schon von alleine erledigen.
 
2m Regel und, wie ich finde viel wichtiger, Eigentümerhaftung weg. Denn wenn du als Besitzer immer noch haftest oder klagen muss weil sich ein Depp lang macht und dich verklagt wirst du niemandem erlauben was auf deinem Grund- und Boden zu bauen. Die 2m Regel würde sich dann wahrscheinlich schon von alleine erledigen.
Auch wenn es immer wieder so hingestellt wird: eine Reduzierung irgend einer Haftung schützt nicht davor verklagt zu werden.
 
Auch wenn es immer wieder so hingestellt wird: eine Reduzierung irgend einer Haftung schützt nicht davor verklagt zu werden.
Nicht Reduzierung sondern komplett weg. Gibt zumindest den Besitzern Sicherheit. Denn Natur ist nun mal Natur und keine zu 100% kontrollierte Umgebung. 100% Sicherheit gibt es natürlich nicht aber die gibt es nirgends nur erhöht das die Chance, das keiner klagt massiv.
 
Nicht Reduzierung sondern komplett weg. Gibt zumindest den Besitzern Sicherheit. Denn Natur ist nun mal Natur und keine zu 100% kontrollierte Umgebung. 100% Sicherheit gibt es natürlich nicht aber die gibt es nirgends nur erhöht das die Chance, das keiner klagt massiv.

Genau das steht doch in § 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.

Dagegen darf, wenn man irgend was selber in den Wald zimmert, dies imho im Übrigen nicht allein von der Zustimmung des Besitzers abhängen. Dieser kann überhaupt nicht beurteilen was andere da auf seinem Grund anstellen und wie gefährlich das ist.


P.S.
Zum letzten Satz des § 60: aus dem „typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren“ macht die Waldlobby immer sehr gerne ein „waldtypische Gefahren“ und meint dann, dass sie für selbst geschaffene Gefahrenstellen, wie etwa beispielsweise durch Rückegassen, nicht haften müssten, weil es diese ja überall im Wald gibt.
 
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Dann wird die Schwelle aber eben nur verschoben. Es wird immer noch Fälle geben, wo geklagt wird.
Was im Endeffekt nur beweist, dass es „man kann nicht verklagt werden“, nicht geben wird.
Zum Glück nicht. Jedem sollte der Rechtsweg offen stehen, um sich Gehör verschaffen zu können. Außerdem gibt es dann immer noch den Richter, der, soweit es Gesetze und Rechtsprechung zulassen, eine Haftung verneinen kann, wenn Hans-Jürgen auf dem Singletrail auf die Schnauze geflogen war. Aber mal im Ernst, wo wurde diesbezüglich eigentlich mal jemand wirklich verklagt? Kann das sein, dass das ein vorgeschobener Grund ist? Ich würde ja meinen, dass Waldeigentümer regelmäßig eher damit ein Problem haben, "ihren" Wald teilen zu müssen.
 
Die Haftungsproblematik ist im Zusammenhang mit der 2-Meter-Regel tatsächlich in erster Linie ein Vorwand und muss oft als Argument für die Beibehaltung der 2-Meter-Regel herhalten, ist aber kein echtes Problem in der Realität. Die Verkehrssicherungspflicht gilt für wenige Bereiche im Wald, z.B. rundum einen Grill- oder Spielplatz, aber nicht entlang von naturnahen Wegen. Wenn man z.B. auf einem naturnahen Weg im Wald von einem herabfallenden Ast verletzt wird oder über einen solchen stolpert/stürzt, ist das eine waldtypische Gefahr und der Waldbesitzer muss dafür nicht haften.

Wenn man hingegen einen schwer zu erkennenden Stacheldraht nach einem waldnahen Viehtrieb über einen Waldweg gespannt lässt, statt ihn wieder am Weidezaun zu befestigen, ist das keine waldtypische Gefahr und man wird dafür - egal ob mit oder ohne 2-Meter-Regel - haften müssen.

Und wenn man nach den Holzfällarbeiten Werkzeug auf dem Weg liegen lässt, ist das auch keine waldtypische Gefahr.

Eigentlich recht einfach.
 
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