Hi,
also die Wälder in Bottrop (nördlich der A2) sind freigegeben aber die Wälder in Gladbeck nicht (Gladbeck liegt nördlich der A2) die Übergänge Bottrop Gladbeck sind fließend wie soll da einer wissen wo er laufen(fahren) darf und wo nicht.....Für Ob und Bot gilt das gleiche.
Aber im Landesforstgesetzt steht:
§4 abs. 4
Gesperrte Waldflächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(Ministerium) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben wird.
Das wäre das Schild mit der wießen Hand auf Grünemgrund, keiner ist mit Karte im Wald und weiß wann er eine Stadtgrenze passiert.
Mir stellt sich die Frage ob den Heib den das Forstamt macht nicht zwecklos ist, da die Schilder im Wald fehlen.
Einen Wald zu betreten, der aussieht wie ein Mikado würde ich aber unterlassen
Das wird auch durch das folgende Urteil bestätigt:
http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Wir ...es BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald/
Die Stadt Essen untersagt sogar alle Veranstaltungen, die an Straßen (nein nicht Waldwegen) mit Bäumen stattfinden.
Die Eigenverantwortung der Menschen wird hier für mich auf ein unerträgliches Maß reduziert.
Gruß
onewheeler