Pressemitteilung von pressedienst-fahrrad
Entgegen jüngsten Meldungen ist die aktuelle StVZO auch über den 31.12.2009 hinaus in Kraft. Dies gilt auch für den § 67, der die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern regelt. Verschiedene Medien berichten seit dem 10. Dezember 2009 fälschlicherweise, am 01. Januar 2010 trete ein neuer § 67 in Kraft, der die Batteriebeleuchtung an allen Fahrrädern erlaube.
Rechtsfreier Raum: Mountainbikes
Weniger einfach tut sich das bestehende Gesetz mit Mountainbikes. Diese sind zwar auch Sportgeräte, werden aber im Gesetzestext nicht explizit erwähnt und fallen daher nicht unter die Ausnahmeregel. Zudem wiegen sie auch meist mehr als die Asphaltflitzer - Federung und höhere Belastungen machen es nötig. "Beim Geländefahren im Dunkeln braucht man auch weitaus mehr Licht als auf der Straße," weiß Gerhard Burghardt, Polizist und Teamchef des Teams Haibike (www.haibike.de), "die meisten Mountainbike-Strahler sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, sie sind einfach zu hell." Es gibt am Markt nur einen Strahler, der Biker und Gesetzeshüter gleichermaßen zufrieden stellt: Der Gasentladungs-Scheinwerfer Big Bang von Busch & Müller erfüllt als einziger seiner Klasse die StVZO-Anforderungen - und gehört mit 140 Lux trotzdem zu den Hellsten.
... also weiterhin schön brav zu den trails schieben
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Entgegen jüngsten Meldungen ist die aktuelle StVZO auch über den 31.12.2009 hinaus in Kraft. Dies gilt auch für den § 67, der die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern regelt. Verschiedene Medien berichten seit dem 10. Dezember 2009 fälschlicherweise, am 01. Januar 2010 trete ein neuer § 67 in Kraft, der die Batteriebeleuchtung an allen Fahrrädern erlaube.
Rechtsfreier Raum: Mountainbikes
Weniger einfach tut sich das bestehende Gesetz mit Mountainbikes. Diese sind zwar auch Sportgeräte, werden aber im Gesetzestext nicht explizit erwähnt und fallen daher nicht unter die Ausnahmeregel. Zudem wiegen sie auch meist mehr als die Asphaltflitzer - Federung und höhere Belastungen machen es nötig. "Beim Geländefahren im Dunkeln braucht man auch weitaus mehr Licht als auf der Straße," weiß Gerhard Burghardt, Polizist und Teamchef des Teams Haibike (www.haibike.de), "die meisten Mountainbike-Strahler sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, sie sind einfach zu hell." Es gibt am Markt nur einen Strahler, der Biker und Gesetzeshüter gleichermaßen zufrieden stellt: Der Gasentladungs-Scheinwerfer Big Bang von Busch & Müller erfüllt als einziger seiner Klasse die StVZO-Anforderungen - und gehört mit 140 Lux trotzdem zu den Hellsten.
... also weiterhin schön brav zu den trails schieben
