dynamo bleibt weiterhin pflicht

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Pressemitteilung von pressedienst-fahrrad

Entgegen jüngsten Meldungen ist die aktuelle StVZO auch über den 31.12.2009 hinaus in Kraft. Dies gilt auch für den § 67, der die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern regelt. Verschiedene Medien berichten seit dem 10. Dezember 2009 fälschlicherweise, am 01. Januar 2010 trete ein neuer § 67 in Kraft, der die Batteriebeleuchtung an allen Fahrrädern erlaube.

Rechtsfreier Raum: Mountainbikes
Weniger einfach tut sich das bestehende Gesetz mit Mountainbikes. Diese sind zwar auch Sportgeräte, werden aber im Gesetzestext nicht explizit erwähnt und fallen daher nicht unter die Ausnahmeregel. Zudem wiegen sie auch meist mehr als die Asphaltflitzer - Federung und höhere Belastungen machen es nötig. "Beim Geländefahren im Dunkeln braucht man auch weitaus mehr Licht als auf der Straße," weiß Gerhard Burghardt, Polizist und Teamchef des Teams Haibike (www.haibike.de), "die meisten Mountainbike-Strahler sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, sie sind einfach zu hell." Es gibt am Markt nur einen Strahler, der Biker und Gesetzeshüter gleichermaßen zufrieden stellt: Der Gasentladungs-Scheinwerfer Big Bang von Busch & Müller erfüllt als einziger seiner Klasse die StVZO-Anforderungen - und gehört mit 140 Lux trotzdem zu den Hellsten.

... also weiterhin schön brav zu den trails schieben:D!
 
... also weiterhin schön brav zu den trails schieben:D!


spassbremse.gif




:D
 
Sind Gesetzte für die Menschen oder Menschen für die Gesetze da?
Nur weil die gesetzlichen Bestimmungen der Realität hinterherhinken, bleibt die Realität doch nicht stehen.

Mein Lieblingsbeispiel: wenn nirgendwo ein Auto in Sicht ist, gehe oder radle ich auch bei Rot über die Ampel. Schließlich soll die MICH vor dem Verkehr schützen, ist keiner vorhanden, ist sie temporär unnötig.
 
... solang keine Kinder dabei sind!

Licht im Strassenverkehr macht ja Sinn, aber dass hier immernoch der Dynamobetrieb nur in Frage kommen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Zumal bei dem derzeitigen Klima, es bei vielen Dynamos sicherlich auch Schwierigkeiten gibt!
 
... solang keine Kinder dabei sind!

Licht im Strassenverkehr macht ja Sinn, aber dass hier immernoch der Dynamobetrieb nur in Frage kommen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Zumal bei dem derzeitigen Klima, es bei vielen Dynamos sicherlich auch Schwierigkeiten gibt!

Besonders das Lager der Nabendynamos ist da sehr empfindlich, wer da mit ausreichend schmierung vorsorgt hat auf Dauer ruhe. :D
 
--ich bin auch oft als kind bei rot gegangen - OBWOHL natürlich alle erwachsenen gepredigt haben - nur bei grün ..... man hat ja augen zum gucken , ob da was kommt ....
 
Also das mit dem Licht wäre von der Gesetzgeberseite ja jetzt geklärt...wann kommen denn nun endlich die Fahrradnummernschilder...
 
Hallo,
bin mit Nabendynamo unterwegs am Bike. Die Lampe ist eine Supernova E3 und bringt ca. 250lm. Als E3 Triple sogar 700lm. Am Helm montiert ist die E3 auch mal für ein paar Trails gut oder ein 24h-Rennen. Die Optik meiner E3 ist zumindest blendarm und macht daher im Straßenverkehr keinen Ärger. Außerdem bleibt mir die Frage nach dem Ladezustand des Akkus erspart.
Finde die Gesetzgebung selber daneben, auf der anderen Seite läßt sich aus dem Nabendynamo eine Menge herauskitzeln. Und wer die Lampe nicht fix montiert kann sie auch an mehreren Bikes bzw. am Helm einsetzen.
cännondäler
 
Die Gesetzgebung ist die eine Sache, und die Auslegung derselben eine andere...
Die Polizei sieht das ja meistens doch nicht so verkrampft. Hauptsache, man hat ausreichend Beleuchtung und Reflektoren am Rad, um gut gesehen zu werden. Dann wird man auch nicht angemeckert, auch wenn es Akkulampen oder nicht STVO-Zugelassene Reflektoren sind. Das sind ja auch nur Menschen... und dass die Gesetze oft... na ja... "unzeitgemäß" sind, wissen die doch auch :D
 
--ich bin auch oft als kind bei rot gegangen - OBWOHL natürlich alle erwachsenen gepredigt haben - nur bei grün ..... man hat ja augen zum gucken , ob da was kommt ....

gerade deswegen ist es wichtig das richtig verhalten zu lernen. irgendwann lässt man es aus gewohnheit schleifen, guckt nicht richtig, und dann ist wieder der böse autofahrer schuld...
 
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