Ebay-Kleinanzeigen Betrug vermutet. Was kann ich machen?

Wenn sich jemand Sorgen um Echtheit oder Diebstahl macht, kann man ja eine Kopie geben. Sollte aber ganz klar als solche erkennbar sein.

So sieht das aus. Ein Käufer eines Kinderrads wollte gern eine RE, weil der Laden im Ort nur "eigene" Räder zur Reparatur annimmt - gut müssten die auch über die Rahmennummer sehen können, aber egal.

In dem Fall hat er eine teilgeschwärzte Kopie bekommen - sollte für den Shop reichen und die sonstigen Daten die da drinstehen gehen keinen was an. (Sonst steht irgendwann noch mal ein wütender Drittkäufer vor der Tür oder so...)
 
Legitim ist das nicht wirklich. Die Rechnung ist der private Beleg, der einzig mit dem Kauf des ursprünglichen Verkäufers vs. des aktuellen Besitzers zu tun hat.

Weder bringt einem neuen Käufer die Rechnung irgendwas noch geht sie ihn überhaupt etwas an, da er nicht als Vertragspartei da drin steht.

Die landläufige Forderung von potentiellen Käufern nach Belegen, die ihnen nicht zustehen, ist entweder Unwissenheit geschuldet weil das andere auch so machen. Oder dient von vornherein nur dem Drücken des Kaufpreises (uhhh ich kontrolliere ob deine Rechnung auch gut aussieht, nicht das da was nicht stimmt.. hat zwar nix mit mir zu tun, aber nehme jedes Argument das ich kriegen kann um dir ein seltsames Gefühl zu machen).

Ich würde generell nicht empfehlen Käufern original Rechnungen zu geben, die eigentlich als Nachweis des vorherigen Kaufs dort bleiben sollten wo sie hingehören. Die ist dann nämlich "weg". Leuten, die sowas ernsthaft fordern, fehlen vollkommen die kaufmännischen Basics. Und wie gesagt, es bringt halt überhaupt nichts.

Wenn sich jemand Sorgen um Echtheit oder Diebstahl macht, kann man ja eine Kopie geben. Sollte aber ganz klar als solche erkennbar sein.

Und wie ist das dann mit noch geltenden Gewährleistungs-/Garantieansprüchen? Gelten die dann generell nur für den Erst-und Rechnungsbesitzer?
 
Gewährleistung sollte vom Besitzerwechsel unberührt bleiben, Garantie hängt vom Hersteller ab. Bin ich der Meinung, bin kein Jurist :)

Wenn ich als Zweitbesitzer keine Rechnung habe aber es bestünde noch Garantie und der gekaufte Artikel ist gerade mal 2 Monate alt, habe ich dann die A-Karte? Wie weise ich dann beim Hersteller das Kaufdatum nach?

In dem Fall hat er eine teilgeschwärzte Kopie bekommen - sollte für den Shop reichen und die sonstigen Daten die da drinstehen gehen keinen was an.

Dann wäre das ja wenigstens eine Option und demnach, in meinem Verständnis, doch legitim, nach einer Rechnung zu fragen, natürlich ohne dabei einen Anspruch darauf zu haben.
 
Gewährleistung gilt vertraglich von gewerblichem (!) Verkäufer zu Käufer und wird nicht weitergegeben. Der Gebrauchtkäufer kann was mit dem Verkäufer ausmachen, aber idR erfolgt Gebrauchtkauf "wie besehen" unter Ausschluss von Gewährleistung.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers über die Gewährleistung hinaus. Die kann er gestalten wie er will. Oft wird sie an den Erstkäufer gebunden und ist nicht übertragbar. Kann der Hersteller aber auch anders handhaben.

Wenn man gebraucht etwas kauft, das sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers befindet, sollte man bei teuren Sachen vielleicht was vereinbaren. Für den Fall das nach den ersten 12 Monaten (neu ab 01.01.2022) ein Schaden eintritt, der nachweisbar bei Auslieferung schon vorhanden war (dann greifen die 24 Monate), kann der Erstkäufer das regulieren mit dem Händler. Und es wäre natürlich cool wenn er das für den Zweitkäufer auch tut. Muss man sich halt vorher drüber unterhalten wie sowas dann abläuft.

Der Zweitkäufer hat jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche an den Händler, ganz egal ob mit Rechnung, ohne oder Kopie oder sonstwas. Es sei denn der Händler gibt schriftlich etwas das er dem Zweitkäufer einsteht, was so gut wie nie vorkommen dürfte.

Dann gibts noch die Spezis, die wollen allen ernstes das ein Verkäufer die Rechnung auf den Gebrauchtkäufer umschreiben lässt beim Händler. Einen buchhalterischen Beleg nachträglich auf wen anders umschreiben.. bestenfalls in dem ganz kleinen Zeitfenster möglich, wo der Beleg noch nicht die Buchhaltung des Händlers passiert hat. Einmal steuerrelevant gescannt geht da nichts mehr bzw. wäre nicht legal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für den Fall das nach den ersten 6 Monaten ein Schaden eintritt, der nachweisbar bei Auslieferung schon vorhanden war (dann greifen die 24 Monate), kann der Erstkäufer das regulieren mit dem Händler.

Ergänzung:
Seit dem 01.01.2022 ist die Frist zur "Beweislastumkehr" von 6 auf 12 Monate verlängert worden - tritt ein Schaden in den ersten 12 Monaten auf wird also zunächst davon ausgegangen, dass er bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Es steht dem VK frei hier das Gegenteil zu beweisen.
 
So sieht das aus. Ein Käufer eines Kinderrads wollte gern eine RE, weil der Laden im Ort nur "eigene" Räder zur Reparatur annimmt - gut müssten die auch über die Rahmennummer sehen können, aber egal.
In dem Fall hat er eine teilgeschwärzte Kopie bekommen - sollte für den Shop reichen und die sonstigen Daten die da drinstehen gehen keinen was an. (Sonst steht irgendwann noch mal ein wütender Drittkäufer vor der Tür oder so...)

Das ist ein gutes Beispiel. Machen ja einige Händler so, das sie eigene Verkäufe vorziehen bei Werkstattleistungen oder überhaupt keine Fremd-Bikes nehmen.

In so einem Fall kann man eine Duplikat-Rechnung geben und/oder schwärzen was man nicht schriftlich anderswo verewigt haben will.
 
Einmal steuerrelevant gescannt geht da nichts mehr bzw. wäre nicht legal.
Naja, nicht ganz. Ordnungsgemäße Buchhaltung bedeutet nicht, daß ein Vorgang sofort und endgültig abgeschlossen werden muß. Bei der Buchhaltung passieren genauso viele Fehler wie anderswo, und das nicht korrigieren zu können, wäre Wahnsinn.

Ordnungsgemäße Buchhaltung bedeutet deshalb im Wesentlichen, daß einmal erzeugte Buchungen und Dokumente nachträglich nicht gelöscht oder geändert werden dürfen. Man darf (und muß manchmal) bei entsprechenden Anlässen aber durchaus Buchungen oder Dokumente als ungültig kennzeichnen (bzw. rückgängig machen) und entsprechende neue Buchungen und Dokumente erzeugen. Wichtig ist dabei, daß jeder Schritt lückenlos aufgezeichnet wird und hinterher weder geändert noch gelöscht werden kann, d.h. wenn Du bei einer Buchung drei Mal einen Fehler machst und das jeweils einen Monat später merkst, hast Du eben die drei fehlerhaften Buchungen zusammen mit deren Stornierungen in der Historie des Vorgangs.

Als Verkäufer eine Rechnung nachträglich umzuschreiben geht also schon einmal tatsächlich nicht. Aber auch die an sich saubere Methode (nämlich nachvollziehbar die alte Rechnung zu stornieren und eine neue zu erzeugen) ist in diesem Fall nicht korrekt: Die Rechnung muß die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben, und die sind nun einmal so, daß der erste Käufer vom Aussteller der Rechnung gekauft hat und nicht der zweite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich jemand Sorgen um Echtheit oder Diebstahl macht, kann man ja eine Kopie geben. Sollte aber ganz klar als solche erkennbar sein.
Mit diesem letzten Satz hast du alles hast du völlig Recht, aber auch alles was du vorher geschrieben hast ad absurdum geführt. Denn NUR genau darum ging es von Anfang an. Um nichts anderes. Ich denke, der TE wäre damit zufrieden gewesen. Ich vermute aber, der Anbieter hatte keine. Warum wohl? Die Frage wird unbeantwortet bleiben, ist aber durchaus berechtigt.

Im Übrigen, und es erstaunt mich zutiefst das dies in diesem Forum völlig unbekannt zu sein scheint, empfiehlt die Polizei ausdrücklich beim privaten Kauf von Fahrrädern, sich den Eigentumsnachweis zeigen zu lassen.
Weder bringt einem neuen Käufer die Rechnung irgendwas noch geht sie ihn überhaupt etwas an, da er nicht als Vertragspartei da drin steht.
Es werden in Deutschland jedes Jahr über 200.000 Fahrräder gestohlen. Ein Fahrrad ohne Eigentumsnachweis zu kaufen, wäre wirklich dämlich.
 
Mit diesem letzten Satz hast du alles hast du völlig Recht, aber auch alles was du vorher geschrieben hast ad absurdum geführt. Denn NUR genau darum ging es von Anfang an. Um nichts anderes. Ich denke, der TE wäre damit zufrieden gewesen. Ich vermute aber, der Anbieter hatte keine. Warum wohl? Die Frage wird unbeantwortet bleiben, ist aber durchaus berechtigt.

Im Übrigen, und es erstaunt mich zutiefst das dies in diesem Forum völlig unbekannt zu sein scheint, empfiehlt die Polizei ausdrücklich beim privaten Kauf von Fahrrädern, sich den Eigentumsnachweis zeigen zu lassen.

Ich hab mich eher auf die pauschale Forderung bezogen, bei Gebrauchtkauf die original Rechnung vom Verkäufer zu fordern und es ernsthaft als Mangel ins Feld zu führen, wenn man diese nicht mitgeliefert bekommt.

Das begegnet einem andauernd wenn man im Netz viel handelt. Und außer Preis drücken oder nachmachen was andere tun ohne zu wissen warum - ist da so gut wie nie ein Grund dahinter. Aber viel Unwissen und falsche Annahmen.

Bei einem ganzen Rad von erheblichem Wert sich einen Nachweis zeigen zu lassen - klare Sache! Für den Erstbesitzer ja auch garkein Problem.
 
Es ging hier nicht darum, ob man sich eine Rechnung zeigen lassen soll/muss/kann/darf, wenn man ein gebrauchtes Rad von privat kauft.
Sicherlich ist das empfehlenswert.

Die Grundaussage des TE war, dass in einem für ihn engen (tatsächlich nicht gegebenen) zeitlichem Zusammenhang mit seiner Frage nach der Rechnung, das Rad an jemand anderen verkauft wurde. Für den TE war das ein deutlicher Hinweis, dass es sich um ein gestohlenes Rad handeln könnte.

Tatsächlich ist aber überhaupt nicht bekannt, ob der Verkauf etwas mit der Nachfrage zu tun hat, geschweige denn, ob es eine Rechnung gab oder nicht.

Hier wurde nur spontan in Richtung Betrug/Diebstahl spekuliert, ohne wirklich dafür Belege zu haben.

Alles weitere, was sich hier an Vermutungen und Rechtsbelehrungen ergeben hat, steht in keinem wirklichen Zusammenhang mit dem geschilderten Fall.
 
Letzter Verkauf von mir - das heißt Versuch:
Inseriert für 1000. Wurde vom Verkäufer ohne Besichtigung auf 800 runtergehandelt.
Dann hat gefragt, ob wir 500 machen.
Dann hab ich ihm geschrieben, dass ich ihm das Bike nicht verkaufe.
Auch nicht für 800?
Nein.
Warum?
Weil ich nicht mag.

Zwei Tage später:
Verkaufst du das Bike denn nun oder nicht, es ist immer noch inseriert...
=> Ich verkaufe es schon noch. Aber halt dir nicht. :lol:
 
Ich finde es auch interessant hier noch einen in China ansässigen Handler für Fahrradketten angeführt wird und daß man sich darüber aufregt, wahrscheinlich best Price very original , wenn ich zum Beispiel am Urlaubsort in einen Elektronikladen der von Chinesen oder Inder betrieben wird um Markenware zu kaufen brauche ich mich nicht nicht zu wundern und ich glaube es ist verständlich was ich meine
Kaufe ich eine Fahrradkette gehe ich zum Händler oder bestelle im Internet bei den bekannten Händler suche ich aber nach best Price im Internet passiert es sehr wahrscheinlich daß ich bei Fake Ware lande anders zu glauben es wäre naiv.
Es ist schade daß dir dein Bike geklaut wurde das tut mir wirklich leid, aber nach so eine Kommunikation das du geschildert hast zu glauben der VK wäre ein Betrüger ist weit hergeholt und nicht sehr wahrscheinlich, man könnte so auch alles mögliche allen möglichen Menschen vorwerfen. so würde ich aber nicht durchs Leben wollen.
Ich denke es ist auch deinem Schmerz über den Verlust deines Bikes geschuldet und das kann ich verstehen aber Betrug ist mit den Indizien möglich allerdings nicht sehr wahrscheinlich.
 
Kann ja eine Notlüge sein weil er auf das mit Rechnung und Rahmennummer keine Lust hat. Dafür kann ich mir auch einige legitime Gründe vorstellen.
Als ich mein altes und natürlich ehrlich gekauftes Cyclocross verkaufen wollte, ist mir aufgefallen, dass mein seriöser CUBE-Händler vor Ort mir beim Kauf eine Rechnung mit einer falschen Rahmennummer mitgegeben hat.

Ich bin dann also 4 Jahre nach dem Kauf mit der Vermutung, dass die Rahmennummer von zwei gleichen Rädern vertauscht wurde, zu ihm, um das vor dem Weiterverkauf aufzuklären. Er konnte mir aber leider nicht mehr weiterhelfen und mir entsprechend keine neue Rechnung mit der richtigen Rahmennummer ausstellen.

Ich war damals auch froh einen Käufer gefunden zu haben, der für ein 700€ Rad keine Rechnung angefragt hat. Seitdem kontrolliere ich auf den Rechnungen der Händler direkt die Rahmennummern.
 
Was sicher auch nicht selten vorkommt, dass die Nummern schlecht lesbar sind, weil sie überlackiert sind.
Aus ner 6 wird ne 8 usw.
Und dann gibts die Nummer zwei Mal.
Wenn das andere geklaut gemeldet wurde, haste Ärger, obwohl du ne Rechnung hast.

Oder dass zwei Nummern eingeschlagen sind. Eie davon ist eine fortlaufende Nummer, die andere ist vom Hersteller. Und nur eine wird notiert.

Was aber auch passierten kann:
Ein Bekannter, ehem Kollege hat zwei Kinder. Die haben gleiche Bikes mit gleichen Nummern.
Beide sehr gut gut lesbar!! :lol:
 
Bei meinem alten Canyon FRX hatte mir der private Verkäufer eine Rechnung von dem Nachfolgemodell mitgegegben. Hatte mich gar nicht interessiert weil die Garantie sowieso nur für den Erstkäufer gilt. Das ist wohl bei so ziemlich allen Herstellern so.

Oder hatte mal vor Ewigkeiten ne Boxxer in ziemlich angeranzten Zustand gekauft, Treffen war vorm Supermarkt und Tage danach war das Verkäuferkonto auf einmal weg. Wo die wohl her war...
 
Zurück
Oben Unten