Ein kleiner Unfall mit konsequenzen

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liebe foris
vor nicht allzu geraumer zeit ist folgendes passiert.
eine ganz normale session, in einem dirt park:
ich idiot lege aus versehen mein bike kurz nach der landung und was geschieht?
richtig!
ein anderer springt auf mein rad und holt sich eine delle in seinem nigelnagelneun rahmen( die delle ist schon ziemlich groß:(

er will einen neuen rahmen, und sagt meine haftschutzversicherung würde den rahmen bezahlen, nur...
der park ist weder öffentlich nochlegal und er war der der auf mein bike gesprungen ist?

wer hat nun schuld, und vorallem, was macht die versicherun?
danke im voraus, mfg,
dzafer
 
Hmm, ich denke du bist ihm nix schuldig. Es fährt ja jeder auf eigenes Risiko und wenn er auf deins springt ist das seine Schuld, da er keinen Abstand gehalten hat.

Wenn an deinem Bike was kaputt ist würde ich eher sagen er muss deine Teile bezahlen.


MfG


Philipp
 
Da hat dein Kumpel oder wie auch immer wohl Pech gehabt...da hätte er mal vorausschauend fahren sollen...und wer blind über eine Kuppe springt...was ich vermute...hat er wohl selber schuld.:eek:
 
Sag ihm, du bezahlst das Bike, wenner blind in die örtliche Kiesgrube springt (Köpper) ohne zu kontrollieren wie tief das Ding an der Stelle ist (und du suchst natürlich ne Stelle mit 20cm Tiefe und nem netten Stein als Basis). Wenner dann noch wegen seinem Bike Stress macht isser nicht sonderlich helle :D
 
kannst es ja deiner haftpflicht melden, die werden dann schon genau wissen, ob sie zahlen, oder nicht. ansonsten bist du ihm zu nichts verpflichtet. er müsste dich schon verklagen und dafür fehlt jede grundlage, denn du hast den schaden nicht verursacht.
 
Er ist auf dein Bike gesprungen?


Wenn jemand Forderungen hat - dann DU.

Es gilt noch immer Anhalten auf Sichtweite. ER war also zu nah/schnell.

Check dein eigenes Rad, da ist sicher ne 8 im LR, auch könnte dein Rad durch die von ihm verursachte Kollision beschädigt sein.
Da musst du gaaanz genau schauen.

Den Schadenersatz für dein Rad forderst du in der Folge von ihm ein.


BTW: Wurdest du womöglich gar verletzt? Schramme reicht schon....
 
hmm du bist schon ein bisschen zu alt ^^ sonst hättest du ihn zusammenschlagen können ^^

lol, erst auf die Fresse fliegen und dann noch n paar auf die Fresse bekommen :lol: :daumen: :D

Ne, im Ernst: Er sollte sich schon vorher umgesehen haben, ob da freie Bahn ist...

Ist zwar ziemlich blöd gelaufen und zwar auf die Kosten eines Kollegen, denn davon geht man ja wohl mal aus, dass alles frei sein sollte...

Falls Dich doch noch das schlechte Gewissen packen sollte, dann mach es so, wie der User Punkt es beschrieben hatte. Ist wohl die korrekteste Vorgehensweise :daumen:


EDIT: Im Grunde hat aber Swiss auch absolut Recht!
 
EDIT: Im Grunde hat aber Swiss auch absolut Recht!


Was heisst hier "auch"?

Wenn dir an der Ampel einer in den Arsch fährt - sagt du auch sorry?

Wenn du einen MTB Trail fährst, ist durchaus damit zu rechnen, dass der vor dir fahrende auf die Fresse fällt.

Ob die Strecke legal ist oder nicht tut hier nichts zur Sache, das ist eine andere Baustelle, u.a. wenn jemand Haftungsansprüche an den Grundstückbesitzer stellen würde.
 
Der Typ hat doch einfach nur Glück gehabt, dass nur das Rad dalag und nicht auch der Fahrer. Und irgendjemand sollte ihm erklären, dass bei dem Sport auch mal Sachen kaputtgehen.
 
Ich bin der Meinung, wenn jemand auf eigene Gefahr auf die Strecke geht, dann muss derjenige vorher kontrollieren, ob sie frei ist (also weder Personen noch gefährlich werdende Gegenstände auf der Bahn sind). Kommt es zum Unfall mit nem Gegenstand auf der Bahn, dann kann kaum derjenige haftbar gemacht werden, der den Gegenstand auf die Bahn gebracht hat. Deswegen ja "eigenes Risiko". In dem Falle hätte derjenige nicht fahren dürfen bzw. dafür sorgen müssen, dass zuerst die Bahn frei geräumt wird. Eine Schadensersatzforderung wird m.E. daher scheitern. Eher hättest Du, wie swiss schon schrieb, einen Anspruch darauf, dass Deine entstandenen Schäden ersetzt werden.

Gibt's da eine Art Dirt-Park-Ordnung (also quasi eine Benutzungsordnung) ? Davon können auch die Haftungsfragen abhängig sein.
 
wie ich schon erwähnt habe, ist der park nicht wirklich offiziell, daher auch keine wirkliche benutzerordnung, keine schilder, eigentlich nichts.

was die gewährleistung betrifft müsste ich noch mal genauer fragen.
doch ich bin mir ziemlich sicher das wir keine offizielle genehmigung der gemeinde haben.
 
im gegensatz zu den meisten anderen hier finde ich, dass du zumindest eine teilschuld hast, man legt sein rad halt nicht hinter ne dirtlandung!!! sag deiner versicherung, das du halt schuld daran hast, das sein rad beschädigt ist, die zahlen dann den schaden, sei lieber froh, dass du nich an jemanden geraten bist, der dir für deinen fehler eine reingeschlagen hat.
er könnte dich auch verklagen, da du dein rad fahrlässig an einer unübersichtlichen stelle liegen gelassen hast und damit fahrlässig körperverletzung und sachbeschädigung begangen hast.
 
stimmt, daran habe ich auch schon gedacht, lieber die versicherung schmarotzen als einem opfer leid zu zufügen.
werde es mit der versicherung auf jeden versuchen und glaubwürdig schildern.
 
wie ich schon erwähnt habe, ist der park nicht wirklich offiziell, daher auch keine wirkliche benutzerordnung, keine schilder, eigentlich nichts.

Und trotzdem muss(müsste) entschieden werden.
Was soll ein Richter zur Grundlage nehmen?
Das naheliegenste wäre die StVO.

Es kann durchaus sein, dass du im der Folge ne Busse kassierst, wegen unerlaubter Benutzung von "was-weiss-ich", die steht aber sicher in keinem Verhältnis zu den mutmasslichen Schäden, welche er angibt zu haben.
 
was die gewährleistung betrifft müsste ich noch mal genauer fragen.
doch ich bin mir ziemlich sicher das wir keine offizielle genehmigung der gemeinde haben.

Also die Gewährleistung (sofern noch vorhanden) wird dafür nicht einspringen, da eventuell vorhandene Schäden nicht auf Material- bzw. Produktionsfehler zurückzuführen sind.

Zur (Nicht-)Genehmigung - wenn es weder öffentliche Verkehrsfläche im Sinne der StVO, noch Privatfläche oder speziell gewidmete Fläche (von der Gemeinde angelegte Fläche für Dirt-Jumps etc.) ist, kommt eigentlich nur noch das Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes in Frage. Dort gibt es aber keine Regelungen zu Sprunghügeln etc. Allenfalls ist das Radfahren im Wald erlaubt oder auch nicht. Letztlich dürfte es im Zivilrecht enden.
 
stimmt, daran habe ich auch schon gedacht, lieber die versicherung schmarotzen als einem opfer leid zu zufügen.
werde es mit der versicherung auf jeden versuchen und glaubwürdig schildern.

und Du meinst, der Versicherung gefällt das? Was ist, wenn die Versicherung der Meinung ist, nichts zahlen zu müssen? Dann könntest Du auf den Kosten sitzen, weil Du deine Schuld ja eingestanden hast.

im gegensatz zu den meisten anderen hier finde ich, dass du zumindest eine teilschuld hast, man legt sein rad halt nicht hinter ne dirtlandung!!! sag deiner versicherung, das du halt schuld daran hast, das sein rad beschädigt ist, die zahlen dann den schaden, sei lieber froh, dass du nich an jemanden geraten bist, der dir für deinen fehler eine reingeschlagen hat.
er könnte dich auch verklagen, da du dein rad fahrlässig an einer unübersichtlichen stelle liegen gelassen hast und damit fahrlässig körperverletzung und sachbeschädigung begangen hast.

Sehe ich überhaupt nicht so. Was wäre, wenn er selber da gelegen hätte und nicht nur sein Bike? Ist er dann auch Schuld? Der nachkommende muss überprüfen, dass der Weg frei ist!!!
 
Jo lieber Verischerung ausquetschen und so irgendwie alle Anderen zur Kasse beten, tolle Idee -.-

Ansonsten: Auf der Straße gilt, Gefahrenbereich räumen. Nur bei ner "Extremsportart" wie Dirtbiken weiß der Fahrer, dass er in fast unkontrollierbare Zustände kommt (solang er keine Flügel hat) und muss absichern, dass er das sicher landen kann.
 
Wenn du dein Bike für ein Päuschen in der Landezone abgelegt hast, trägst du dafür die Verantwortung. Falls das Bike da versehentlich lag ( Sturz ), hat der Andere zuwenig Abstand gehalten und die erste Aussage von Swiss trifft zu.


Lösungen wie von DKC-Live vorgeschlagen sind Schwachfug.
Der Stärkere wird hier nicht das Recht sondern eine Anzeige bekommen.
 
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