Es mag vielleicht Spaß machen, über Anwälte und/oder die EU-Bürokratie abzulästern, aber dafür gibt es das KTWR. In diesem Thread geht es um ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs, das für uns als Mountainbiker und für die Waldbesitzer von sehr großer Bedeutung im positiven Sinne ist.
Seitens der DIMB haben wir uns zusammen mit weiteren Natursportverbänden über Jahre hinweg und letztlich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass im Bundeswaldgesetz und im Bundenaturschutzgesetz der Grundsatz des Betretens auf eigene Gefahr gesetzlich gestärkt und klargestellt wird, damit Waldbesitzer effektiv vor Haftungsrisiken geschützt werden und diese nicht mehr einer Ausübung unseres Sports in der freien Natur und im Wald entgegen gehalten werden können. Vgl. dazu auch
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/307-bundesrecht unter Weiterführende Hinweise
und
http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Anmerkungen_zum_Grundsatz_auf_eigenen_Gefahr.pdf
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof wird die von der DIMB vertretene Auffassung zum Betreten auf eigene Gefahr eindrucksvoll bestätigt. Vgl. dazu noch einmal
http://dimb.de/images/stories/pdf/p...des_BGH_vom_02.10.2012_-_Az._VI_ZR_311_11.pdf
Für uns als Mountainbiker bedeutet dieses Urteil eine nicht zu unterschätzende Stärkung unserer Rechte zum Betreten/Befahren von Wegen in der freien Natur und im Wald, denn wir können uns damit gegen Wegesperrungen wehren, die mit vermeintlichen Haftungsrisiken begründet werden und deutlich machen, dass diese gar nicht bestehen. Das Urteil verbessert aber auch über das Betretungsrecht hinaus die Rahmenbedingungen für die Ausübung unseres Sports, denn wir können damit in Verhandlungen über die Schaffung neuer Strecken belegen, dass auch diese zu keinen Haftungsrisiken für Waldbesitzer führen.
Last but not least und wahrscheinlich dann doch wieder Off-Topic: auch in und für die DIMB sind Juristen tätig, die sich für Open Trails und Legalize Downhill & Freeride einsetzen, für die Rechte von Mountainbikern engagieren und gegen unsinnige Gesetze (siehe Hessen) kämpfen
Seitens der DIMB haben wir uns zusammen mit weiteren Natursportverbänden über Jahre hinweg und letztlich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass im Bundeswaldgesetz und im Bundenaturschutzgesetz der Grundsatz des Betretens auf eigene Gefahr gesetzlich gestärkt und klargestellt wird, damit Waldbesitzer effektiv vor Haftungsrisiken geschützt werden und diese nicht mehr einer Ausübung unseres Sports in der freien Natur und im Wald entgegen gehalten werden können. Vgl. dazu auch
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/307-bundesrecht unter Weiterführende Hinweise
und
http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Anmerkungen_zum_Grundsatz_auf_eigenen_Gefahr.pdf
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof wird die von der DIMB vertretene Auffassung zum Betreten auf eigene Gefahr eindrucksvoll bestätigt. Vgl. dazu noch einmal
http://dimb.de/images/stories/pdf/p...des_BGH_vom_02.10.2012_-_Az._VI_ZR_311_11.pdf
Für uns als Mountainbiker bedeutet dieses Urteil eine nicht zu unterschätzende Stärkung unserer Rechte zum Betreten/Befahren von Wegen in der freien Natur und im Wald, denn wir können uns damit gegen Wegesperrungen wehren, die mit vermeintlichen Haftungsrisiken begründet werden und deutlich machen, dass diese gar nicht bestehen. Das Urteil verbessert aber auch über das Betretungsrecht hinaus die Rahmenbedingungen für die Ausübung unseres Sports, denn wir können damit in Verhandlungen über die Schaffung neuer Strecken belegen, dass auch diese zu keinen Haftungsrisiken für Waldbesitzer führen.
Last but not least und wahrscheinlich dann doch wieder Off-Topic: auch in und für die DIMB sind Juristen tätig, die sich für Open Trails und Legalize Downhill & Freeride einsetzen, für die Rechte von Mountainbikern engagieren und gegen unsinnige Gesetze (siehe Hessen) kämpfen
