ohmtroll
Rotznase
Na, wenn Jägi nen Salat ist, reicht es aber gerade soDafür hätte man mit dem Frauchen einmal lecker essen gehen können.

Quatsch beiseite, Du hast recht, aber ich hätte auch mit mehr gerechnet...
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Na, wenn Jägi nen Salat ist, reicht es aber gerade soDafür hätte man mit dem Frauchen einmal lecker essen gehen können.
Nun ja Feldjäger sind eben harte Burschen, die stecken schon was weg.
Da gibt´s genug andere Wege um zum Forsthaus zu kommen. Hier kannst du den Übrungsplatz erkennen. Die Grenzen sind ziemlich genau mit GPS aufgenommen. Alles Wege östlich davon führen irgendwie auch nach Rom.sind jetzt komplett alle feldwege dort gesperrt so das man nur noch über die "strasse" zum wilrodaer forsthaus kommt?
Da gibt´s genug andere Wege um zum Forsthaus zu kommen. Hier kannst du den Übrungsplatz erkennen. Die Grenzen sind ziemlich genau mit GPS aufgenommen. Alles Wege östlich davon führen irgendwie auch nach Rom.![]()
Dabei handelt es sich um, entgegen den Bundesrechtlichen Regelungen im Bundeswaldgesetz (§ 13 ff.) und auch im Thüringer Waldgesetz,(§ 6 ff.) offensichtlich um, vom Bundes-Heer okkupiertes Gebiet.
Da Bundesrecht das höhere Recht ist, ist Wald, der in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten ist oder an sie grenzt Erholungswald für die Bevölkerung. Die gleichen Regelungen stehen auch im Thüringer Waldgesetz (siehe dort) (Erholen heißt nicht; kaputt machen!)
Am nördlichen Zugang (Wegespinne) stand bis vor ein paar Jahren ein Wegeplan, der die bewander- und begehbaren Routen aufzeigte. Nach meiner Erinnerung war der, vom Inhalt so, wie der ,immer noch gültige Wegeplan zum Willroder Forsthaus. http://www.willroda.de/lageplan.htm
Seit einiger Zeit nimmt sich die Bundeswehr jedoch das Recht heraus, in vielen weiteren Teilen des Willroder Forstes rumzulärmen und zu knallen. Ihre angeblichen, hoheitlich-territorialen Rechte beziehen sie dabei auf folgende Bereiche: http://www.openstreetmap.org/?lat=50.9362&lon=11.0777&zoom=14&layers=M .
Der Bund hat diesbezüglich ein ziemlich dickes Fell, ist uneinsichtig und anmaßend gegenüber den Erholungssuchenden, die lediglich von Ihren gesetzlich zugesicherten Recht Gebrauch machen wollen und sich auf den ausgewiesenen breiten Wegen aufhalten.
Die Bürger werden bedroht, genötigt und des Platzes verwiesen.
Man kann davon ausgehen, dass die Sachlage dem Thüringer- bzw. Erfurter Beamtentum bekannt ist und die eigentlich ihrer Verfolgungspflicht nachkömmen müßten.
Leider ist der Beamtenapparat, gerade in dieser Beziehung extrem hartlaibig. Und man muß sich fragen, was der Bundewehr die Benutzungsrechte des Erholungswaldes wohl Wert waren?!
http://www.panoramio.com/photo/49553780
Nun ist es aber so,dass der nördliche Bereich des Willroder Bereiches forstlich zur
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
...
gehört und damit auch der sogenannte Stadtweg erst ab der Staatswaldgrenze als Waldbereich im Sinne des Waldgesetzes zu verstehen ist.Davor gelten die Regeln des Truppenübungsplatzes.Dafür ist die Standortverwaltung bzw.der Bundesforst zuständig.Sie haben aber völlig Recht,die unmittelbare Nähe zum Wohngebiet und der damit natürlich vorhandene Erholungsbedarf der Anwohner kollidieren hier mit dem Betretungsverbot