Erfurt: Willrodaer Forst: Sperrgebiet: Feldjäger kontrollieren

Nun ja Feldjäger sind eben harte Burschen, die stecken schon was weg;).

Ja aber das arme Fahrzeug. Hat bei der Aktion etliche Kratzer und auch ein paar Beulen abbekommen. Aber der "Jagdtrieb" mich zu kriegen war scheinbar recht groß. :lol:
Naja das passiert mir auch nicht wieder, 35€ sind irgendwo auch Geld.
 
Mich würds auch tierisch ankotzen, wenn ich das bezahlen müsste, aber für unerlaubtes Betreten von Militärgelände hätte ich mehr erwartet... Es ist ja eigentlich auch kein Problem den zu umfahren, aber ich hab auch schon sehr nette Feldjäger auf dem Truppenübungsplatz getroffen. Die haben mir zwar gesagt das wir dort nix zu suchen hätten, aber mit der "Ausrede" das die Gabel von meinem Mitfahrer kaputt ist, und auch wirklich kaputt war, und wir desshalb aus Sicherheitsgründen nicht den Wurzeltrail fahren wollten, hat er uns mit einer mündlichen Verwarnung weggeschickt.
 
:confused: ich hab das hier gerade eben erst gelesen... ich dacht neulich das mich der mtb-fahrer neulich veralbert hat den ich zufällig im wald um ef getroffen hab... ich war gern in der gegend unterwegs:(

sind jetzt komplett alle feldwege dort gesperrt so das man nur noch über die "strasse" zum wilrodaer forsthaus kommt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibt´s genug andere Wege um zum Forsthaus zu kommen. Hier kannst du den Übrungsplatz erkennen. Die Grenzen sind ziemlich genau mit GPS aufgenommen. Alles Wege östlich davon führen irgendwie auch nach Rom. :D

Richtig. Ein angenehmer Weg ist z.B. von der Stadt kommend hinter dem Schöntal rechts ab in den Wald. Ist nicht ganz so steil wie an der Suhlequelle hoch und man ist gleich im Wald. Allerdings bin ich mir auch bei dem Weg nicht ganz schlüssig, ob der noch erlaubt ist.
 
Dabei handelt es sich um, entgegen den Bundesrechtlichen Regelungen im Bundeswaldgesetz (§ 13 ff.) und auch im Thüringer Waldgesetz,(§ 6 ff.) offensichtlich um, vom Bundes-Heer okkupiertes Gebiet.
Da Bundesrecht das höhere Recht ist, ist Wald, der in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten ist oder an sie grenzt Erholungswald für die Bevölkerung. Die gleichen Regelungen stehen auch im Thüringer Waldgesetz (siehe dort) (Erholen heißt nicht; kaputt machen!)
Am nördlichen Zugang (Wegespinne) stand bis vor ein paar Jahren ein Wegeplan, der die bewander- und begehbaren Routen aufzeigte. Nach meiner Erinnerung war der, vom Inhalt so, wie der ,immer noch gültige Wegeplan zum Willroder Forsthaus. http://www.willroda.de/lageplan.htm
Seit einiger Zeit nimmt sich die Bundeswehr jedoch das Recht heraus, in vielen weiteren Teilen des Willroder Forstes rumzulärmen und zu knallen. Ihre angeblichen, hoheitlich-territorialen Rechte beziehen sie dabei auf folgende Bereiche: http://www.openstreetmap.org/?lat=50.9362&lon=11.0777&zoom=14&layers=M .

Der Bund hat diesbezüglich ein ziemlich dickes Fell, ist uneinsichtig und anmaßend gegenüber den Erholungssuchenden, die lediglich von Ihren gesetzlich zugesicherten Recht Gebrauch machen wollen und sich auf den ausgewiesenen breiten Wegen aufhalten.
Die Bürger werden bedroht, genötigt und des Platzes verwiesen.

Man kann davon ausgehen, dass die Sachlage dem Thüringer- bzw. Erfurter Beamtentum bekannt ist und die eigentlich ihrer Verfolgungspflicht nachkömmen müßten.
Leider ist der Beamtenapparat, gerade in dieser Beziehung extrem hartlaibig. Und man muß sich fragen, was der Bundewehr die Benutzungsrechte des Erholungswaldes wohl Wert waren?!

http://www.panoramio.com/photo/49553780

Nun ist es aber so,dass der nördliche Bereich des Willroder Bereiches forstlich zur
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Bundesforstbetrieb Thüringen-ErzgebirgeAm See 25

36433 Bad Salzungen

Betriebsbereichsleiter I

Funktionsbereichsleiter A&E Thüringen u. VerkaufTelefon Gera 0365-77 35 202
Telefon Bad Salzungen 03695-60 63 75
Telefax 03695-62 80 86
[email protected]

gehört und damit auch der sogenannte Stadtweg erst ab der Staatswaldgrenze als Waldbereich im Sinne des Waldgesetzes zu verstehen ist.Davor gelten die Regeln des Truppenübungsplatzes.Dafür ist die Standortverwaltung bzw.der Bundesforst zuständig.
Sie haben aber völlig Recht,die unmittelbare Nähe zum Wohngebiet und der damit natürlich vorhandene Erholungsbedarf der Anwohner kollidieren hier mit dem Betretungsverbot
 
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Dabei handelt es sich um, entgegen den Bundesrechtlichen Regelungen im Bundeswaldgesetz (§ 13 ff.) und auch im Thüringer Waldgesetz,(§ 6 ff.) offensichtlich um, vom Bundes-Heer okkupiertes Gebiet.
Da Bundesrecht das höhere Recht ist, ist Wald, der in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten ist oder an sie grenzt Erholungswald für die Bevölkerung. Die gleichen Regelungen stehen auch im Thüringer Waldgesetz (siehe dort) (Erholen heißt nicht; kaputt machen!)
Am nördlichen Zugang (Wegespinne) stand bis vor ein paar Jahren ein Wegeplan, der die bewander- und begehbaren Routen aufzeigte. Nach meiner Erinnerung war der, vom Inhalt so, wie der ,immer noch gültige Wegeplan zum Willroder Forsthaus. http://www.willroda.de/lageplan.htm
Seit einiger Zeit nimmt sich die Bundeswehr jedoch das Recht heraus, in vielen weiteren Teilen des Willroder Forstes rumzulärmen und zu knallen. Ihre angeblichen, hoheitlich-territorialen Rechte beziehen sie dabei auf folgende Bereiche: http://www.openstreetmap.org/?lat=50.9362&lon=11.0777&zoom=14&layers=M .

Der Bund hat diesbezüglich ein ziemlich dickes Fell, ist uneinsichtig und anmaßend gegenüber den Erholungssuchenden, die lediglich von Ihren gesetzlich zugesicherten Recht Gebrauch machen wollen und sich auf den ausgewiesenen breiten Wegen aufhalten.
Die Bürger werden bedroht, genötigt und des Platzes verwiesen.

Man kann davon ausgehen, dass die Sachlage dem Thüringer- bzw. Erfurter Beamtentum bekannt ist und die eigentlich ihrer Verfolgungspflicht nachkömmen müßten.
Leider ist der Beamtenapparat, gerade in dieser Beziehung extrem hartlaibig. Und man muß sich fragen, was der Bundewehr die Benutzungsrechte des Erholungswaldes wohl Wert waren?!

http://www.panoramio.com/photo/49553780

Nun ist es aber so,dass der nördliche Bereich des Willroder Bereiches forstlich zur
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
...
gehört und damit auch der sogenannte Stadtweg erst ab der Staatswaldgrenze als Waldbereich im Sinne des Waldgesetzes zu verstehen ist.Davor gelten die Regeln des Truppenübungsplatzes.Dafür ist die Standortverwaltung bzw.der Bundesforst zuständig.
Sie haben aber völlig Recht,die unmittelbare Nähe zum Wohngebiet und der damit natürlich vorhandene Erholungsbedarf der Anwohner kollidieren hier mit dem Betretungsverbot

Ist das ein Auszug aus einem Schriftverkehr, den du geführt hast? Und wenn ja, gibt´s da ein Ergebnis?

Ich habe Name, Telefonnummer und Email-Adresse aus dem Zitat entfernt. Gehört hier m.M.n. nicht her.
 
Fahre in diesem Gebiet seit 9 Jahren mehrmals pro Monat , hatte im Wald noch nie ein Problem mit Feldjäger, dachte immer der breite Weg ist die Grenze zum Militärgebiet - jetzt sind aber ganz unten im Schöntal(?) schwere Betonblöcke, sieht aus wie im Krieg - das heisst der schmale Weg nach links im Wald ist jetzt auch gesperrt? War doch die beste Abfahrt in der Umgebung... oder läuft der jetzt auf der Grenze?
Jedenfalls fahre da bis zu der ersten Strafe weiter... dann mal sehen...
 
Ja, irgendwann im August müssen die Betonblöcke aufgestellt worden sein. Wenn man von oben kommt und weiss von nichts, muss man erst mal ne Vollbremsung machen. Vorbei kommt man nicht, denke ich.
Kletterst Du da drüber? Ich fahre jetzt erst mal am Waldrand hoch, bis der Weg in den Wald dann abzweigt.
Dafür haben die Förster aber den umgestürzten Baum auf dem Weg weiter oben entfernt, und auch zwei weitere auf zwei Trails weiter oben. Die Wege werden also doch noch gepflegt.
Die gesperrten Wege meide ich lieber.
 
Alternative wäre direkt über den Truppensübungsplatz kommen von unten, man muss über nichts klettern, gleich hoch fahren :-)
naja - würde jetzt eher die großen Wege meiden, und die können mich versuchen auf den kleinen zu fangen :-)
es ist sowieso nicht normal direkt am Stadtrand einen Wald zu sperren...
 
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