Fahrraddiebstahl vom Hotelparkplatz in Rügen

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Auf dem Hotelparkplatz des Steigenberger Hotels in Rügen (4 Sterne) sind unsere beiden Räder ausgeschlachtet worden. Die Bikes waren auf dem Autodach abgeschlossen abgestellt.

Als wir im Hotel angekommen waren, haben wir an der Rezeption nachgefragt, wo wir unsere Bikes abstellen können, da sie neu und doch relativ teuer seien.

Darauf wurde uns geantwortet, dass wir die Räder auf dem Parkplatz abstellen können, da dieser Videoüberwacht sei und zudem die Anlage durch einen Wachmann bewacht werde.

Wir, gutgläubig wie wir waren, stellen die Räder also ab. Nach der zweiten Übernachtung, wir wollen morgens zu einer Tour starten, können wir unseren Augen fast nicht trauen: die Räder sind ausgeschlachtet auf dem Autodach (Gabeln ausgebaut, Schaltwerk demoniert, Scheibenbremsen, Sättel, Laufräder, etc.).

Der Rezeptionschef des Hotels wollte sich überhaupt nicht am Schaden beteiligen. Der Schaden sei nicht durchs Hotelpersonal herbeigeführt worden.

Haben darauf verlangt mit dem Hotelchef zu sprechen, der hat den Schaden jetzt aufgenommen und seiner Versicherung gemeldet. Ob die aber zahlt ist aber völlig offen. Laut AGBs haftet das Hotel nicht für Diebstahl auf dem Hotelparkplatz.

Ich bin jetzt ziemlich sauer. Da bist du in einem teuren Hotel und dir wird versichert, dass du dein Rad im Freien abstellen kannst. Wenn dann aber was passiert, bist du der Arsch, weil jede Haftung in den AGBs ausgeschlossen wird.

Finde es auch ziemlich verwunderlich, dass weder der Wachmann noch der Mensch, der die Kameras überwachen sollte, irgendetwas von dem Diebstahl mitbekommen haben will. Das ganze ging sicher nicht in 5 Minuten.

Ich habe auf jeden Fall so viel gelernt, egal wie teuer und edel ein Hotel ist, ich werde in Zukunft mein Bike mit aufs Zimmer nehmen. Wahrscheinlich schmeißen sie mich dann aus dem Hotel, wenn ich mit einem total verdreckten Bike durch die Hotelhalle gehe.

Habe heute den Kostenvoranschlag für mein Rad geholt (über 1600 Euro :( ). Der Kostenvoranschlag für das Rad von meiner Freundin ist noch nicht fertig.
 

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Hmm der Parkplatz ist ja im Freien? :eek: Da bin ich mal gespannt, was die Versicherung des Hotels da sagt. Habt ihr selbst keine Versicherung für die Bikes abgeschlossen? Vom versicherungstechnischen wärs warscheinlich "besser" wenn es aus einem Gebäude gestohlen worden wäre.

War reichlich leichtsinnig die Räder draussen zu lassen, weisst ja inzwischen selber, Kopf hoch :)
 
Eigene Versicherung habe ich schon (Hausrat). Die ist auch entsprechend erhöht, dass sie den Schaden abdecken würde. Die muss aber nicht zahlen, da das Rad nachts nicht in einem abgeschlossenen Raum untergebracht war.

Ich hab mich halt auf die Aussage des Hotelpersonals verlassen, dass der Parkplatz sicher sei :( War ja ein gehobenes Hotel und nicht irgendeine kleine Pension. Außerdem im Blickfeld von 2 Videokameras. Aber hinterher ist man natürlich immer schlauer.
 
Wenn der Parkplatz videoüberwacht ist, könnte es doch sein, dass es ein Überwachungsvideo gibt. Frag mal nach!

Hast Du den Diebstahl der Polizei gemeldet? Die freuen sich bestimmt auch über ein Überwachungsvideo. Ansonsten ist es so, dass wenn das Hotel dafür wirbt (in Prospekten oder Beschreibungen), einen videoüberwachten Parkplatz zu haben, sie auch in gewissem Mass Verantwortung übernehmen müssen. Zumindest muß ein Video vorhanden sein oder eine Person, die den Diebstahl bzw. den Dieb beschreiben können muss. Falls sich rausstellt, dass die Kameras zwar da sind, aber nicht genutzt werden, weil niemand die Monitore beobachtet oder alles per Video aufgezeichnet wird, kann man eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht geltend machen (als gutes Argument, damit die Versicherung des Hotels zahlt). Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Hotelparkplatz, auf dem mir mein Auto ziemlich stark beschädigt wurde.

Gruß, Sven
 
erstmal mein herzliches beileid, dumme sache. aber videoüberwachung hin oder her - es ist reichlich naiv anzunehmen das ein im freien abgestelltes rad sicher ist. meinst du die rezeptionstante oder wer auch immer hat nix anderes zu tun als die gnaze nacht auf den monitor zu starren? das wort "bewacht" bedeutet garnix. meist hängt dann kurioserweise irgendwo noch ein schild "für schäden wird keine haftung übernommen".
 
so sehr es mir auch weh tut, zu lesen, dass eure bikes derart zugerichtet wurde, muß ich doch sagen dass es sehr gutgläubig war, die bikes da stehen zu lassen... und leider kann man das, was da demontiert wurde locker in 5 minuten mit nem akkuschrauber abkriegen. ich habe selbst mal nach 10 minuten mein rad ohne anbauteile wiedergefunden. da hing nur noch ein rahmen mit halbem steuersatz, kurbeln und pedalen im fahrradschloß....

trotzdem. kopf hoch...
 
skoske schrieb:
Wenn der Parkplatz videoüberwacht ist, könnte es doch sein, dass es ein Überwachungsvideo gibt. Frag mal nach!

Hast Du den Diebstahl der Polizei gemeldet? Die freuen sich bestimmt auch über ein Überwachungsvideo. Ansonsten ist es so, dass wenn das Hotel dafür wirbt (in Prospekten oder Beschreibungen), einen videoüberwachten Parkplatz zu haben, sie auch in gewissem Mass Verantwortung übernehmen müssen. Zumindest muß ein Video vorhanden sein oder eine Person, die den Diebstahl bzw. den Dieb beschreiben können muss. Falls sich rausstellt, dass die Kameras zwar da sind, aber nicht genutzt werden, weil niemand die Monitore beobachtet oder alles per Video aufgezeichnet wird, kann man eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht geltend machen (als gutes Argument, damit die Versicherung des Hotels zahlt). Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Hotelparkplatz, auf dem mir mein Auto ziemlich stark beschädigt wurde.

Gruß, Sven

Habe den Diebstahl sofort angezeigt. Videoband gibt es leider keins. Handelt sich angeblich nur um Momentaufnahmen.
Hast du bei deinem Schaden Geld von der Hotelversicherung bekommen?
Die Dame an der Rezeption hat uns bei der Ankunft ja gesagt, die Räder seien dort sicher. Für mich ist das auch eine Verletzung der Aufsichtsplicht. Vor allem hat uns das Hotel ja auch auf Nachfrage keine andere Möglichkeit geboten die Räder unterzustellen. Ich glaube auch nicht, dass die ganze Sache in 5 Minuten erledigt war. Die Räder waren auf dem Auto. Auf dem Autodach waren keine Spuen, d.h. die Diebe mußten Leitern oder ähnliches dabei gehabt haben.
 
*flüstermodus EIN*
Wenn deine Bikes versichert sind, warum meldest du dann deiner Versicherung nicht, dass die Geschichte tags über auf einem unbewachten Parkplatz passiert ist und dass die Bikes natürlich angeschlossen waren?
*flüstermodus AUS*
Deine Freundin ist sicher ein glaubwürdiger Zeuge!

NEIN! Das hat meiner Ansicht nach nichts mit Betrug zu tun!

Betrug ist für mich, dass sich Versicherungen mit so Klauseln aus der Verantwortung stehlen! Betrug wäre auch, wenn die Teile bei dir im Keller liegen würden :D .

Trotzdem an dieser Stelle auch mein Beileid! Sowas ist ja mehr als ein materieller Schaden!

Wolle
 
das mit dem Diebstahl tagsüber geht auch nicht mehr, selbst wenn ich wollte. Hab das ganze ja sofort bei der Polizei angezeigt und alles wahrheitsgemäß angegeben, also dass der Diebstahl irgendwann zwischen 20:00 Uhr am Vorabend und 8:00 Uhr war.

So zahl ich zwar die erhöhte Hausratversicherung, bekomme von denen aber höchstwahrscheinlich nichts.

Wenn die Hotelversicherung nicht zahlt, werde ichs zwar dort mal auf Kulanz versuchen, aber würde mich schon wundern, wenn die was zahlen.
 
jopo100 schrieb:
Hast du bei deinem Schaden Geld von der Hotelversicherung bekommen?
Die Dame an der Rezeption hat uns bei der Ankunft ja gesagt, die Räder seien dort sicher. Für mich ist das auch eine Verletzung der Aufsichtsplicht. Vor allem hat uns das Hotel ja auch auf Nachfrage keine andere Möglichkeit geboten die Räder unterzustellen.

Ich habe damals meine Kasko-Selbstbeteiligung und die Kosten für die Höherstufung in der Kasko-Versicherung vom Hotel (bzw. deren Versicherung) erstattet bekommen (waren zusammen ca. 2.000€). Es hat mich allerdings sehr viel Überzeugungsarbeit gekostet (Anwälte o.ä. habe ich nicht eingeschaltet, da ich es nicht unbedingt auf ein langwieriges Verfahren ankommen lassen wollte). Dabei habe ich eher auf das persönliche Gespräch mit der Hotelleitung und der Versicherung des Hotels gesetzt als auf wilde Drohgebährden. Als gutes Argument hat sich dabei ein Prospekt des Hotels erwiesen, in dem ganz eindeutig mit einem bewachten Parkplatz geworben wurde.

Falls Du allerdings nur die Aussage der Dame an der Rezeption hast, wird es sicherlich schwer, hier zu argumentieren. Wenn Dir jemand auf einer Brücke sagt, schmeiß Dein Rad in den Fluß, kannst Du hinterher von ihm auch keinen Schadenersatz fordern :lol: .

Beileid, Sven
 
was für ein trauriges Bild(Foto)

die Räder schreien aber auch geradezu "kommt, nehmt uns"

die 2 Räder hätten locker in den Golf gepasst

ich hätte meins eher mit aufs Zimmer genommen, Fakt (oder in irgend nen Busch georfen)

Falls sich rausstellt, dass die Kameras zwar da sind, aber nicht genutzt werden, weil niemand die Monitore beobachtet oder alles per Video aufgezeichnet wird, kann man eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht geltend machen (als gutes Argument, damit die Versicherung des Hotels zahlt).

keinesfalls, das ist Unsinn

ich glaube mich aber zu erinnern, daß bei einer Reiseversicherung mobiles Zubehör mitversichert ist - aber wer schließt schon im Innland eine solche Versicherung ab

in Aussagen wie "bewachter Parkplatz" oder "videoüberwacht" ist aber keinesfalls die Übernahme etwaiger Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung enthalten

auch über die Aussage der Angestellten braucht man nicht diskutieren, höchstens wenn der Geschäftsführer das versichert hätte könnte man uU drüber nachdenken - letztlich aber auch klares nein

i.ü. werden die AGBs des Hotels dies nochmal ausdrücklich ausschließen

Wenn deine Bikes versichert sind, warum meldest du dann deiner Versicherung nicht, dass die Geschichte tags über auf einem unbewachten Parkplatz passiert ist und dass die Bikes natürlich angeschlossen waren?

weil dieser Anruf/Brief bereits ein versuchter (Versicherungs-)Betrug ist

übrigens, ist der Anstifter gleich dem Täter zu betrafen ;)

Gruß
 
Hilft jetzt dir zwar nix, aber in Zukunft werd ich solche Aktionen unterlassen. Hab schon paarmal die Räder aufm Dach gelassen sowohl hier bei S als auch direkt in Zürich. Wenn sowas sogar auf Rügen passieren kann, hatte ich wohl bisher einfach nur ziemlich Glück :eek:

Also direkt auf dem Autodach die Gabel demontieren, an beiden Rädern, nicht zu fassen
 
Jopo, wenn man Euch an der Rezeption ausdrücklich angewiesen hat, daß Ihr Eure Bikes auf dem Autodach belassen sollt, da der Parkplatz überwacht sei, dann hat das Hotelpersonal in diesem Moment für Euch die AGB dahingehend abgeändert, daß eben doch die volle Haftung für Diebstähle auf dem Parkplatz übernommen werden! Die geschriebenen (sichtbar angebrachten???) AGB des Hotels verlieren in diesem Augenblick Euch gegenüber ihre Gültigkeit, da es sich in diesem Falle um eine völlig legitime, auf Euch indiviualisierte Vertragsabänderung handelt. Da die Angestellten im juristischen Sinne Erfüllungsgehilfen des Hotels verkörpern, deren Verhalten sich das "Steigenberger" zurechnen lassen muß, kann sich das Management im Nachhinein auch nicht mit ihren sonst gültigen AGB herausreden.
Da Du Deine Freundin sicherlich als Zeugin anführen kannst, lasse Dich vom Hotel nicht veräppeln oder abwimmeln! Weise sie auf den o.g. juristischen Tatbestand hin und drohe ihnen notfalls mit einer Klage. Unternehmen versuchen es halt immer wieder, rechtlich unerfahrene Kunden mit ihren, oftmals nicht einmal gut sichtbar angebrachten (gesetzl. Vorschrift) und teils gesetzeswidrigen AGB über den Tisch zu ziehen.

Wichtig also: Die Haftung muß, falls die Versicherung blockt, in Eurem Falle das Hotel übernehmen, da sie wahrscheinlich gegen die Vertragsbedingungen ihres Versicherungsvertrages verstoßen haben.

Good luck.

p.s.: Da auch bei mir Vorsicht oberstes Gebot ist, habe ich aus diesem Umstand folgende Konsequenzen gezogen:
Neben dem Bike pennt sich's besser!
--> http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=1432562&postcount=12
 
zu den AGBs:

Lagen die ABGs offen an der Rezeption aus, so daß ihr vor Vertragsabschluß davon Kenntnis nehmen konntet oder wurdet ihr explizit auf das Vorhandensein von AGBs hingewiesen?

Wenn die AGBs erst nach Erhalt der Quittung über die Bezahlung (also nach Bezahlung) z.B. auf der Rückseite der Quittung, einzusehen war, so sind die ABGs unwirksam!
 
Jopo, wenn man Euch an der Rezeption ausdrücklich angewiesen hat, daß Ihr Eure Bikes auf dem Autodach belassen sollt, da der Parkplatz überwacht sei, dann hat das Hotelpersonal in diesem Moment für Euch die AGB dahingehend abgeändert, daß eben doch die volle Haftung für Diebstähle auf dem Parkplatz übernommen werden! Die geschriebenen (sichtbar angebrachten???) AGB des Hotels verlieren in diesem Augenblick Euch gegenüber ihre Gültigkeit, da es sich in diesem Falle um eine völlig legitime, auf Euch indiviualisierte Vertragsabänderung handelt.

ähh sorry, daß das Nonsens ist lernt man bereits im 2. JuraSemester

bitte nicht sowas
 
Bin gelernter Hotelkaufmann und kann mich daran erinnern, daß es eine erhöhte Haftungspflicht bei eingebrachten Gegenständen gibt. Im Klartext der Hotelier haftet für abhanden gekommene Gegenstände auch wenn da ein Schild "Keine Haftung" steht.

Und zwar nicht nur bei grob fahrlässigem Handeln, was in diesem Fall die Receptionistin sogar getan hat. Es sei denn, sie hat Euch gesagt, daß sie aber keine Garantie für die Bikes übernehmen kann. Das hat sie aber bestimmt nicht getan, Zeuge Freundin.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß Steigenberger schlechte Presse möchte, deshalb erstmal freundlich mit ihnen verhandeln und dann mal über die Idee, der Zeitung den Vorgang mitzuteilen, drüber nachdenken.

Wirkt Wunder, weiß ich aus Erfahrung :D

Hoffe es hilft,
dd :daumen:
 
Heizerer schrieb:
was für ein trauriges Bild(Foto)




weil dieser Anruf/Brief bereits ein versuchter (Versicherungs-)Betrug ist

übrigens, ist der Anstifter gleich dem Täter zu betrafen ;)

Gruß

sorry, ich sehe in meiner Äußerung keinen Aufruf zu einem eventuellen Versicherungsbetrug! Das weise ich entschieden von mir! Ich habe lediglich eine - wenngleich etwas provokative - Frage in den Raum gestellt und meine persönliche Meinung zu eventuellen Betrugsvorwürfen geäußert. :D :D :D

Das ist meines Wissens nach in unserem schönen Deutschland noch nicht strafbar.

Fakt ist, den armen Kerl hats angeschi$$en und es kann (fast) jeden von uns erwischen. Vielleich nicht jeden vorm STEIGENBERGER... :D

Die Alternative, das Hotell etwas mit Presse unter Druck zu setzen finde ich überlegenswert. Muss man aber auch vorsichtig sein, dass keine Falschaussage oder Verleumdung entsteht.

Wolle
 
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