Das setzt voraus, daß zuerst der Sturz und dann die Deformierung dadurch passierte.Alle DT Felgen werden nach den gängigen Normen mit seitlicher Überlast geprüft bzw. sind auf seitliche Überlast ausgelegt. Um ein solches Schadensbild zu erhalten, muss die Last um ein Vielfaches höher sein. Dies erreicht kein Fahrer im normalen Fahrbetrieb, sondern nur bei einem Sturz, wenn das Rad quer gestellt wird und dadurch der Fahrer über den Lenker katapultiert wird.
Das bedeutet, dass der Sturz nicht durch die deformierte Felge zustande kam, sondern sich die Felge durch den Sturz deformiert hat.
Wie kommst du darauf? Das ist meist ein Prozess welcher gleichzeitig auftritt. Wenn die Speichenspannung plötzlich fehlt, chipt die Felge in eine Richtung und das Rad kollabiert. Hab ich live am Rennrad erlebt als ein Fahrer mit seiner Achse in mein Vorderrad gefahren ist - kurze Funken, dann brach die erste Speiche und das Rad hat sich binnen eines Zwinkern verabschiedet. Das war aber auch mit 50kmh... Dementsprechend war das Schadens- und Verletzungsbild ein anderes.Das setzt voraus, daß zuerst der Sturz und dann die Deformierung dadurch passierte.
Und das weise nachher bitte mal nach.Die Speichen waren mit Sicherheit in der genormten Spannung.
Danke der Nachfrage wegen Verletzung. Schulterkapsel Einriss, 2 x Rippenfraktur durch Lenker. Ellbogen große Schramme.Vorneweg, ich hoffe du hast dir nicht sehr wehgetan.
Ich wage zu behaupten, daß eine Felge so nur chipt wenn entweder die Querkraft erheblich zu hoch oder die Speichenspannung (deutlich) zu niedrig ist.
Dass der Felgenstoß verschoben ist würde ich eher als Folge und nicht als Ursache sehen.
Ich vermute, du hast die Vollbremsung nicht mit dem Lenker in geradeaus Stellung gemacht oder ist das Rad seitlich über eine Kante gerutscht?
Und genau da ist der Knackpunkt. Das dürften sie wirklich nicht. Und die Verkäufer (so meine Erfahrung) blenden das Thema nur zu gerne aus.Wenn 90 kg Körpergewicht zu hoch ist, dürften viele mit E-Bike und Rucksack nicht mehr fahren.
Ich wiege 100 KG und habe ein Cube Elite 2013er 29er ohne Motor. Dieses hat DT Swiss CSW (=Cube System Wheels) 1.9, rote Nabe und ich hatte nie Probleme damit so lange ich mit den originalen Felgen gefahren war. Kürzlich habe ich sie ersetzt durch DT Swiss 442er, aber nur, weil ich für meine Conti X King 2.4er etwas breitere Felgen wollte (22,5 statt 20 mm Innenweite). Schon seltsam, was da passiert ist. Gute Besserung.Reifen ist : Schwalbe Nobby Nic 1,9 da steht für 1,8 - 3,7 bar. Also wenn am Reifen bis 3,7 Bar steht und auf der Felge bis 4 Bar.... da sollten meine 3,5 Bar sicher kein Thema sein. Das sind angegebene Sicherheitsgrenzen, welche mit wesentlich höheren Drücken zurechtkommen. Mal schauen, ob sich jemand von DT Swiss meldet und kommentiert. Und ob die wieder mein Vertrauen in die Felge herstellen können ??
DT Swiss gibt ja nur 2 Jahre Garantie.. ? Wissen die möglicherweise mehr als wir, und daß ihre Felgen danach an Materialermüdung sterben ??. und wenn ich schreibe.."nicht im Gelände".. dann meine ich damit keine extremen Single trails, Nutzung abseits natürlich auch.
Leute ihr seid echt geil. Typisch bike Branche, im Zweifel ist immer der Endkunde selber schuld, und kann vielleicht nach Kulanz betteln. Dass die Branche dieses Pferd reitet ist schlimm genug, aber dass wir als Privatleute uns das jetzt auch gegenseitig einreden?!Und das weise nachher bitte mal nach.
Vergiss es.
Frag höflich bei Cube ob man im Rahmen einer Kulanz eine preiswerte Lösung für ein neues Vorderrad findet. So würde ich es machen.
"Der Fehler muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens schon vorgelegen haben und darf nicht später durch übliche Abnutzung oder Einwirkung entstanden sein. "ziemlich klar
Wenn das Bike 1 1/2 Jahre alt wäre, könnte das ganze Sinn haben. Nach 4 Jahren ist seit 2 Jahren jegliche Gewährleistung abgelaufen und dem Hersteller entzieht sich jegliche Kontrolle dahingehend, ob das Bike im Rahmen der korrekten Bedingungen genutzt worden ist.Leute ihr seid echt geil. Typisch bike Branche, im Zweifel ist immer der Endkunde selber schuld, und kann vielleicht nach Kulanz betteln. Dass die Branche dieses Pferd reitet ist schlimm genug, aber dass wir als Privatleute uns das jetzt auch gegenseitig einreden?!
Wenn das so passiert ist wie beschrieben, dann ist das ziemlich klar ein Fall für die PRODUKTHAFTUNG. (nicht verwechseln mit Gewährleistung!). Und hier geht's nicht um nen kleinen Sachschaden, sondern um ne Körperverletzung. Und wer weiß, wieviele betroffene Teile draußen noch rumfahren, denen dasselbe droht.
Da ist der (quasi-) Hersteller in der Haftung, unabhängig von Garantie-Ausreden. Da können sich jetzt Cube und DT streiten, wer als Hersteller gilt, aber wenn nicht nur der Rahmen sondern auch die Felge Cube-gebrandet ist, dürfte das eindeutig sein.
Bin gespannt, was die Firmen antworten.
@TE, ich würde eine Beratung vom Anwalt/Rechtsschutz einholen
(ist überhaupt nicht mein Stil, erscheint mir hier aber angebracht, das ist keine Lapalie)
Produkthaftung hat rein gar nichts mit Gewährleistung zu tun! (und erst recht nicht mit Garantie)Wenn das Bike 1 1/2 Jahre alt wäre, könnte das ganze Sinn haben. Nach 4 Jahren ist seit 2 Jahren jegliche Gewährleistung abgelaufen und dem Hersteller entzieht sich jegliche Kontrolle dahingehend, ob das Bike im Rahmen der korrekten Bedingungen genutzt worden ist.
Hier kann man fragen, ob der Fall kulant gehandelt werden kann, muß aber dann auch bereit sein, die eventuell geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen und dann auch akzeptieren, daß Kulanz abgelehnt wird.
Wenn ein Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch versagt, steht der Verdacht eines Material-/Herstellungsfehler im Raum, oder evtl sogar eine fehlerhafte (zu schwache) Auslegung in der Produktentwicklung und -Erprobung."Der Fehler muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens schon vorgelegen haben und darf nicht später durch übliche Abnutzung oder Einwirkung entstanden sein. "
Zum Thema "Klar" ...
Produkthaftung hat rein gar nichts mit Gewährleistung zu tun! (und erst recht nicht mit Garantie)
Ist eigentlich ziemlich egal und im Gegensatz zu dem, was Du hier schreibst, weiß ich das sogar. Aber wenn nach vier Jahren eine Felge bricht, kann sie extrem viel durchlebt haben, was sich dem Hersteller jeglicher Kontrolle entzieht. Wenn ich als Hersteller auch noch vier Jahre, nachdem das Produkt gekauft wurde, haften soll, weil es kaputt gegangen ist, hat derjenige, dem es kaputt gegangen ist, die Pflicht zu beweisen, dass es meine Schuld ist. Denn andernfalls gehen alle Firmen, die etwas produzieren, in den nächsten 10 Jahren Pleite, weil einfach alle gern immer nur die Hälfte erzählen, die zu ihren Gunsten steht. Das habe ich gemeint mit "muß aber dann auch bereit sein, die eventuell geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen und dann auch akzeptieren, daß Kulanz abgelehnt wird."Produkthaftung hat rein gar nichts mit Gewährleistung zu tun! (und erst recht nicht mit Garantie)
Aber scheint in der Bike community nicht überall bekannt zu sein, q.e.d.
Kein Mensch mag Klugsch**sser.Produkthaftung hat rein gar nichts mit Gewährleistung zu tun! (und erst recht nicht mit Garantie)
Aber scheint in der Bike community nicht überall bekannt zu sein, q.e.d.
Als Produktentwickler weisst du doch auch, dass dich das Handbuch rettet.Wenn ein Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch versagt, steht der Verdacht eines Material-/Herstellungsfehler im Raum, oder evtl sogar eine fehlerhafte (zu schwache) Auslegung in der Produktentwicklung und -Erprobung.
Ja, alle diese Fälle wären vor dem Zeitpunkt der Inverkehrbringung. Beweisführung ist natürlich nicht einfach. Ich bin aber auch kein Jurist, sondern nur Produktentwickler.