Leider durchgefallen.
1. Es gilt dort natürlich 30 Km/h, völlig egal ob es sich um eine Vorfahrtsstr. handelt, WENN du die Straße geradeaus befahren hast.
2. Es gilt dort natürlich genauso 50 Km/h, wenn du nach dem Ortseingangsschild rechts abbiegst, dann 2x links und wieder rechts fährst, vorausgesetzt du führst ein KRAFTfahrzeug
3. Und es gilt dort natürlich bis zu 100 Km/h, Fahrtstrecke wie bei 2 aber, du fährst Fahrrad.
Warum? Das Ortseingangsschild hat eine geschwindigkeitsbeschränkende Wirkung nur für KFZ, nicht aber für Fahrzeuge, also z. B. Fahrräder oder Pferde. Daher gilt nach Passieren des OES für KFZ eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h, für Fahrzeuge von außerorts kommend aber weiter bis zu 100 Km/h (angepasste Geschwindigkeit natürlich vorausgesetzt, die sich nicht in Zahlen ausdrücken lässt).
Durch das Abbiegen vor dem 30 Schild wirkt sich dieses nicht aus, weder beim KFZ noch beim Fahrzeug.
Fährst du aber geradeaus, dann entfaltet sich die rechtliche Wirkung und beschränkt nicht nur KFZ, sondern alle Fahrzeuge auf max. 30 Km/h. Diese Beschränkung wird durch das Passeren der Einmündung, wie du richtig geschrieben hast, auch nicht aufgehoben, da eine Geschwindigkeitsbeschränkung VZ 274 nur über eine andere Beschilderung aufgehoben werden kann. Also eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Ortsein- oder ausgangsschild, ein Schild Kraftfahrstr. oder Autobahn, ein Aufhebungsschild (entweder der angeordneten Höchstgeschwindigkeit, oder aller Streckenbegrenzungen). Nur die gängigsten, es gibt da noch zwei drei andere Schilder.
Solche Beschilderungen sind im übrigen in deutschen Städten an vielen Stellen zu finden, zumindest ohne Ortseingangsschild.
Also wirklich einfach und natürlich wusstest du das auch alles.
Und jetzt darfst du gerne
alle Situationen aufzählen, wo nicht geparkt werden darf, ich bin gespannt.
Und nur nebenher bemerkt:
Es gibt genug Parkverbotszonen, die auch ohne Verbotsschild gelten. Wer einen Führerschein besitzt, sollte sie kennen, oder ab und zu die Verkehrsregeln auffrischen. Wer trotzdem dort parkt, nur weil andere das auch so machen, ist selber schuld und sollte dann hier nicht jammern.
...
Nein.
So werden Haltverbotszonen beim hineinfahren gekennzeichnet, wie z.B. 30er Zonen
und so wieder aufgehoben.
Es gibt natürlich eine Menge Situationen und Stellen, bei denen unabhängig von einer Beschilderung nicht gehalten und erst recht nicht geparkt werden darf. Das wirst du sicher meinen, aber ich befürchte trotzdem, dass du nicht alle benennen kannst und damit auch nicht besser darstehst als der TE wenn es dich an einer solchen Stelle erwischt.
Ich kann das ganz sicher auch nicht, habe aber in knapp 40 Jahren Fahrerlaubnis wohl entweder intuitiv immer richtig geparkt, oder, sehr viel wahrscheinlicher, einfach in der einen oder anderen Situation mehr Glück gehabt als der TE. Ich habe aber auch kein Problem damit mal 200m zu laufen, das hilft oft.
Zum Schluss glaube ich auch nicht, das es
@questionmark995 in erster Linie ums jammern ging, sondern eher darum anderen dasselbe Schicksal zu ersparen.
Das finde ich durchaus löblich.