Forstwegebau

Tilman

Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Registriert
29. April 2001
Reaktionspunkte
192
Ort
Steinhohlstr. 11a, 61352 HG - Ober Erlenbach
Für alle, die es interessiert,

Leitbild für den nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in Nordrhein Westfalen Stand: 01.09.1999


1 Einleitung
1.1 Ökonomische Bedeutung für die Waldbewirtschaftung
1.2 Ökologische Bedeutung des Waldwegebaues
1.3 Bedeutung der Walderschließung für Freizeit und Erholung

2 Regelwerke und Begriffsbestimmungen
2.1 Gesetze und Vorschriften
2.1.1 Landesforstgesetz
2.1.2 Landschaftsgesetz
2.1.2.1 Eingriffsregelung
2.1.3 Landeswassergesetz
2.2 Begriffsbestimmungen
2.2.1 Begriffsbestimmung für Baumaßnahmen im forstlichen Wegebau
2.2.2 Einteilung forstlicher Wege
2.2.3 Arten der Wegebefestigung im Waldwegebau
 
Danke für den Link Tilman.

Ich hätte zur Klassifizierung von forstlichen Wirtschaftswegen aus dem Netz noch die Dissertation von Hentschel, Swen: Funktionenbezogene Optimierung der Walderschließung zu bieten.

Es wird ja sicher nicht lange dauern, bis uns mal wieder wer weismachen möchte, dass die Beschränkung auf befestigte, forstliche Wirtschaftswege ja üüüberhaupt keine Einschränkung für das Biken bedeuten würde :(


Ich bin außerdem der Meinung, dass diese Beschränkung weitaus besser nachvollziehbar und damit umsetzbar ist...

Mindestbreiten: 3-4 m und
Zweckbestimmung: ganzjährig befahrbar durch schwere Forstfahrzeuge und
Fahrbahnbelag: befestigt/fest
(die typischen Singletrails und Trialpisten halt :mad: )

...als eine nicht umsetzbare 2-Meter-Regel als kleineres Übel (die natürlich auch weg muß, sofern die Rahmenbedingungen passen).

Armin
 
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