Frage wegen Garantie

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Hallo zusammen,

ich habe ein Frage zu gewährleistung.

Üblich ist es ja eine Garantie auf den Rahmen von 2 Jahren zu gewähren.
Auf verschleißteile nur 3 Monate.

Mein Bike ist jetzt noch kein Jahr alt aber es fäng an zu eiern.
Das Lager meiner Hintaerbau schwinge ist ausgeschlagen.
Zählt dies als Verschleissteil oder als Rahmenbau Teil?
 
Lager sind normalerweise verschleißteile, daher denke ich, dass es mit garantie eher schlecht ausschauen dürfte...
da das bike jedoch noch relativ neu ist, würde ich mich an den hersteller wenden und auf einen austausch der teile auf kulanz hoffen...
kommt natürlich auch darauf an, wie hart du den bock geritten hast:)

viel erfolg auf jeden fall
 
Danke für die schnelle antwort.
Das bike wurde nur 2 Tage bergab gefahren auf Wanderwegen - ich denke das es dies aushalten muss. Ich habe weder große Sprünge gemacht noch, bin ich gestürzt.

Soll ich mich dann an meinen Händler wenden - oder an Corratec direkt.

Ich fahre einen Corratec Rocklight one Rahmen.
 
wende dich zuerst an den händler, ich denke der sollte dir helfen...
hatte grad ein problem mit meiner 2 monate alten gabel und bin auch zum händler gegangen. nach 2 tagen war ne neue da:)

müsste eigentlich eh n fehler ab werk sein wennst kaum gefahren bist...
 
lagerkonus nicht fetgenug gekontert, eine sache von 5 min und die nabe läuft wieder spielfrei.

wahrscheinlich muss das ganze fahrrad nicht ausgetauscht werden.
 
Hallo,

es gibt einen Unterschied zwischen einer Garantie und der Gewährleistung. Was Du meinst ist wohl die Gewährleistung. Die Dauer derselben beträgt beim Verbrauchsgüterkauf, und um den sollte es sich hier handeln, regelmäßig zwei Jahre. d.h., Du kannst Dich mit sätmlichen Mängeln, die in dieser Zeit offenbar werden, an den Händler (evtl d. Hersteller) wenden und Nachbesserung verlangen. Im ersten halben jahr muss er beweisen, dass der Mangel nicht von vornherein existiert hat, danach Du.

Interessant dabei ist, dass der Händler auch die Transportkosten von Dir zuhause zu tragen hat.

Fazit: Ruf an, verlange Nachbesserung und lass das Teil bei Dir abholen.
 
Wer ist dein Vertragspartner: Händler oder Hersteller?

Wenn du (wie üblich) einen Kaufvertrag mit einem Händler geschlossen hast, bestehen zunächst deine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler. Wenn der Hersteller dir darüber hinaus gehende Garantien gibt, z.B. mehrjährige Garantie (nicht nur Gewährleistung), dann ist dennoch innerhalb der Gewährleistungsfrist erst mal dein Vertragspartner am Zug. Er kann sich ja unter Berufung auf die Garantie an den Hersteller wenden - und für Fachhändler / Vertragshändler haben die Hersteller solche Fälle auch schön geregelt (und wenn nicht: deren Problem!)

Nach der Gewährleistungsfrist KANN dir dein Händler zwar noch helfen bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller und wird diesen Service sicher auch gern leisten, rein rechtlich betrachtet muss er aber nicht. Ansprechpartner nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist also der Hersteller als Garantiegeber.
Wenn Garantieansprüche nicht nur der Dauer sondern auch dem Umfang nach über die Gewährleistungsansprüche hinausgehen, gilt sinngemäß das Gleiche. Manche geben auch Garantien auf Verschleiß (Hinterbaulager bei meinem Centurion z.B. 5 Jahre Garantie!).
 
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