Hat einer von Euch gelesen was ich geschrieben habe? Ich rede nicht von Fussgängern die das Roadgap kreuzen. Die sind überhaupt kein Problem. Die sieht man und man kann locker den Anlauf abbrechen. Überhaupt kein Thema. Kennt jemand von Euch das Roadgap? Mir kamen Fussgänger in der Landung entgegen. Die waren aus Fahrerperspektive unmöglich zu sehen. Ein Kumpel der weiter oben Stand hat sie gesehen und mich gewarnt.
Robert, immer schön nachtreten, gell. So kann man einen Thread der im Grunde ganz konstruktiv wurde schön diskreditieren. Aber ich finde es lustig das Du mir im Grunde recht gegeben hast. Zitat: "Falls es ein offizielles Schild ist, darauf hinweisen, dass Fußgänger dies missachten, den Fahrweg betreten und hierdurch eine Gefährdung vorliegt. Sollte dann eigentlich in Zukunft durch Ordnungsamt/Polizei bestreift werden." Quelle: Robert-Ammersee Genau das war mein Intention. Wenn es kein offizielles Schild, sollte die Stadt die ja Betreiber der Strecke ist, zum Schutz aller Beteiligten, eins aufstellen. Dabei geht es doch in erstr Linie nicht um Haftung sondern um prävention. Meinst Du nicht?
Das widerspricht aber dem was die anderen sagen, die meinen das es völlig egal ist ob da Schilder stehen, solgange das Gelände nicht komplett umzäunt ist und alle 25 m ein Streckenposten steht.
Robert ist normalerweise ganz vernünftig und hat in dem Punkt Recht. Wenn das Schild nicht offiziell ist, ist es irrelevant.
ABER es ist eh irrelevant.
Nehmen wir mal bei deinem letzten Beispiel den für dich günstigsten Fall an, du konntest die Stelle nicht einsehen. Nehmen wir auch an Fußgänger dürfen da eigentlich nicht gehen (Was ja auch der Fall ist).
Du mähst den Sohn ab und er ist schwerbehindert.
Die Familie wird alle Hebel in Bewegung setzen, um auf den Kosten nicht sitzen zu bleiben. Und dann schau dir die deutsche Rechtsprechung an. Gerne die Entscheidungen zu den Silvesterereignissen. Und jetzt frage dich noch mal, ob deine Frage überhaupt Sinn macht.
Der Sinn deiner Frage ist - kann ich in jedem Fall folgenlos eine solche Strecke herunterfahren. Die Antwort ist ganz einfach "Nein". Denn allein die Rechtsprechung ist umkalkulierbar. Es gibt in Deutschland weder eine eindeutige, vorhersehbare noch kalkulierbare Rechtsprechung.
Du als Privatmann bist das schwächste Glied, außer du so Unmengen an Geld, dass du richtig in Anwälte investieren kannst.
Wenn du dir sicher sein willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten. Schlecht einsehbare Stellen nicht, oder langsam genug zu fahren, oder sichern.
Die Veranstalter/Eigentümer haben nur Interesse Geld zuverdienen. Das bedeutet Aufwand möglichst klein. Und nicht dir sorgenlosen und risikolosen Spaß zu garantieren. Ist leider so.