Fussgänger auf einer abstecken DH-Strecke. Wer haftet bei einem Unfall?

ist mal wieder überspitzte darstellung. aber genau wegen solchen darstellungen hat man als "gravity-biker" so nen tollen stand. super gemacht :daumen:

fakt ist, es sollte jedem hansel gerade in willingen bewusst sein, das viele biker da unterwegs sind. gerade dort sollten die leute ein wenig genauer hinschauen.
 

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Re: Fussgänger auf einer abstecken DH-Strecke. Wer haftet bei einem Unfall?
Hat einer von Euch gelesen was ich geschrieben habe? Ich rede nicht von Fussgängern die das Roadgap kreuzen. Die sind überhaupt kein Problem. Die sieht man und man kann locker den Anlauf abbrechen. Überhaupt kein Thema. Kennt jemand von Euch das Roadgap? Mir kamen Fussgänger in der Landung entgegen. Die waren aus Fahrerperspektive unmöglich zu sehen. Ein Kumpel der weiter oben Stand hat sie gesehen und mich gewarnt.

Robert, immer schön nachtreten, gell. So kann man einen Thread der im Grunde ganz konstruktiv wurde schön diskreditieren. Aber ich finde es lustig das Du mir im Grunde recht gegeben hast. Zitat: "Falls es ein offizielles Schild ist, darauf hinweisen, dass Fußgänger dies missachten, den Fahrweg betreten und hierdurch eine Gefährdung vorliegt. Sollte dann eigentlich in Zukunft durch Ordnungsamt/Polizei bestreift werden." Quelle: Robert-Ammersee Genau das war mein Intention. Wenn es kein offizielles Schild, sollte die Stadt die ja Betreiber der Strecke ist, zum Schutz aller Beteiligten, eins aufstellen. Dabei geht es doch in erstr Linie nicht um Haftung sondern um prävention. Meinst Du nicht?

Das widerspricht aber dem was die anderen sagen, die meinen das es völlig egal ist ob da Schilder stehen, solgange das Gelände nicht komplett umzäunt ist und alle 25 m ein Streckenposten steht.
 
Das widerspricht aber dem was die anderen sagen, die meinen das es völlig egal ist ob da Schilder stehen, solgange das Gelände nicht komplett umzäunt ist und alle 25 m ein Streckenposten steht.
Für dein Verhalten auf der Strecke sollte es keinen Unterschied machen, ob da jetzt Schilder stehen oder nicht, solange das Gelände nicht komplett umzäunt ist und nicht alle 25 m ein Streckenposten steht. Die Gründe wurden schon genannt.
 
Hat einer von Euch gelesen was ich geschrieben habe? Ich rede nicht von Fussgängern die das Roadgap kreuzen. Die sind überhaupt kein Problem. Die sieht man und man kann locker den Anlauf abbrechen. Überhaupt kein Thema. Kennt jemand von Euch das Roadgap? Mir kamen Fussgänger in der Landung entgegen.

typisches szenario, was man oft abseits von bikeparks kennt. ich kenne die strecke und auch das roadgap. wer DAS nicht erkennt das dort ne bikestrecke is, sollte sich ne gelbe armbinde mit 3 punkten besorgen.
 
typisches szenario


untypisch:

Dieses roadgap Ende letzten Jahres:
Ein Spaziergänger spaziert im Auslaufbereich dieses Roadgaps
und denkt sich: Krass! Hier fahren wohl bei den Wettkämpfen die Radfahrer runter
Krass!!

Zeitgleich springt einer meiner Radfahrkumpel das Roadgap
und rast in den unvermittelt in seinem Gesichtsfeld auftauchenden Spaziergänger rein

Der Spaziergänger kommt zum Glück mit dem Schrecken davon
(Sein Schrecken wandelt sich in Empörung und Wut)
Der Radfahrer ist zunächst fassungslos und später auch wütend
hilft ihm aber nix - fällt für drei Monate aus.

Diese Szene bringt den Thread aber leider auch nicht weiter.
Kein Kläger, kein Richter

Die beiden haben sich nicht wiedergesehen, auch nicht vor Gericht
Wir bleiben also so schlau als wie zuvor
 
Für dein Verhalten auf der Strecke sollte es keinen Unterschied machen, ob da jetzt Schilder stehen oder nicht, solange das Gelände nicht komplett umzäunt ist und nicht alle 25 m ein Streckenposten steht. Die Gründe wurden schon genannt.
Das ist Quatsch. Das braucht es nicht. Eine klar zu sehende Absperrung mit den entsprechenden Warnschildern auf irgendwelchen Wegen, die die Strecke kreuzen, reicht.

Wenn Du z.B. im Wald Bäume fällst, musst Du die Wege absperren, auf denen Passanten (Wanderer, Fahrradfahrer, Reiter, ...) gefährdet werden könnten. Flatterband und ein entsprechendes Warnschild reicht. Wenn dann jemand über das Flatterband drübersteigt, ist er/sie selber schuld und Du bist raus aus der Haftung. Auch wenn jemand durchs Unterholz kriecht und dann plötzlich unter dem fallenden Baum auftaucht, ist das nicht dein Problem. Das ist die geltende Rechtslage - Du kannst gerne deinen örtlichen Förster fragen, wenn Du mir nicht glaubst.

Wenn also in Willingen die Strecke sichtbar abgesperrt und mit Schildern versehen ist (ich kenne die Strecke nicht, daher will ich über den Zustand nicht spekulieren), dann bist Du als Fahrer in dem Moment aus der Haftung raus, egal, ob Dir jemand auf der Strecke oder im Road Gap quer- oder entgegenkommt.

Wobei es natürlich dabei bleibt, dass es nicht ein nicht erstrebenswertes, sondern eher traumatisches Erlebnis für den Fahrer sein dürfte, wenn er/sie jemanden umnietet.
 
Wenn Du z.B. im Wald Bäume fällst, musst Du die Wege absperren, auf denen Passanten (Wanderer, Fahrradfahrer, Reiter, ...) gefährdet werden könnten. Flatterband und ein entsprechendes Warnschild reicht. Wenn dann jemand über das Flatterband drübersteigt, ist er/sie selber schuld und Du bist raus aus der Haftung. Auch wenn jemand durchs Unterholz kriecht und dann plötzlich unter dem fallenden Baum auftaucht, ist das nicht dein Problem. Das ist die geltende Rechtslage - Du kannst gerne deinen örtlichen Förster fragen, wenn Du mir nicht glaubst.

Wenn die Sache so einfach wäre, dann frägt man sich warum nach den Leitlinien zur Verkehrssicherungspflicht des Forsts BW bei Fällung, trotz Absperrung, ein Weg mit Wachposten gesichert werden sollte.
#

http://www.forstbw.de/fileadmin/for...eitfaden_Verkehrssicherungspflicht_201511.pdf

.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ciao heiko: Dann gibt es in unterschiedlichen Bundesländern offensichtlich unterschiedliche Regelungen. Ich habe die Info von einem Schulungsleiter von HessenForst und das stand auch so in den Schulungsunterlagen. Natürlich soll man sich noch umschauen und rufen, bevor der Baum fällt, allein schon, um die eigenen Helfer zu warnen, aber aus dem Haftungsthema ist man lt. der hiesigen Regelung raus, wenn man vorschriftsmäßig abgesperrt hat.
 
Hallo,
ich glaube kaum das hierzu in verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Gesetze gelten. Wer anderen einen Schaden zufügt, ist erstmal vollumfänglich dafür haftbar. Vor Gericht kannst du dann darlegen, inwie weit deine Sicherungsmassnahmen ausreichend und zumutbar waren. Wenn man sieht wie weit die Sicherungspflicht bei Poltern gehen kann, dann würde ich mich, gerade wegen dem Betretungsrecht, nicht zu sehr auf eine lasche Sicherung verlassen. Das Risiko ist im Fall des Falles einfach zu groß, als dass man das auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Zu dem Rest: Ehrlich kann ich nicht verstehen, wie man auf die Idee kommen kann, dass man einfach in einem Bikepark, schwarzer Skipiste oder Autobahn einfach Leute umfahren darf, ohne das man erstmal vollumfänglich als Verursacher haftbar gemacht wird.

In einem Bikepark blind in etwas reinspringen, ohne sicherzustellen, dass man einem anderen keinen Schaden zufügt, ist einfach eine dumme Lebensentscheidung.

Mfg, Bergbua
 
Also musst du nicht auf andere Radfahrer aufpassen, die gestürzt sein konnen.
Das gleiche mit deinem Baumfällbeispiel: Da braucht der Waldarbeiter mit der Säge nicht mehr darauf achten, dass seine Kollegen gefährdet werden. Er hat ja abgesperrt und muss auf nichts mehr achten.
Lächerlich!
Auch bei jeder noch so guten Absperrung muss man immer eine bestimmte Sorgfaltpflicht einhalten.
dh beim Baumfällen zB dass der Waldarbeiter zuerst schauen muss, ob sich im Gefahrenbereich auch wirklich keine Menschen aufhalten (auch wenn abgesperrt ist)
 
Hat einer von Euch gelesen was ich geschrieben habe? Ich rede nicht von Fussgängern die das Roadgap kreuzen. Die sind überhaupt kein Problem. Die sieht man und man kann locker den Anlauf abbrechen. Überhaupt kein Thema. Kennt jemand von Euch das Roadgap? Mir kamen Fussgänger in der Landung entgegen. Die waren aus Fahrerperspektive unmöglich zu sehen. Ein Kumpel der weiter oben Stand hat sie gesehen und mich gewarnt.

Robert, immer schön nachtreten, gell. So kann man einen Thread der im Grunde ganz konstruktiv wurde schön diskreditieren. Aber ich finde es lustig das Du mir im Grunde recht gegeben hast. Zitat: "Falls es ein offizielles Schild ist, darauf hinweisen, dass Fußgänger dies missachten, den Fahrweg betreten und hierdurch eine Gefährdung vorliegt. Sollte dann eigentlich in Zukunft durch Ordnungsamt/Polizei bestreift werden." Quelle: Robert-Ammersee Genau das war mein Intention. Wenn es kein offizielles Schild, sollte die Stadt die ja Betreiber der Strecke ist, zum Schutz aller Beteiligten, eins aufstellen. Dabei geht es doch in erstr Linie nicht um Haftung sondern um prävention. Meinst Du nicht?

Das widerspricht aber dem was die anderen sagen, die meinen das es völlig egal ist ob da Schilder stehen, solgange das Gelände nicht komplett umzäunt ist und alle 25 m ein Streckenposten steht.

Robert ist normalerweise ganz vernünftig und hat in dem Punkt Recht. Wenn das Schild nicht offiziell ist, ist es irrelevant.
ABER es ist eh irrelevant.
Nehmen wir mal bei deinem letzten Beispiel den für dich günstigsten Fall an, du konntest die Stelle nicht einsehen. Nehmen wir auch an Fußgänger dürfen da eigentlich nicht gehen (Was ja auch der Fall ist).
Du mähst den Sohn ab und er ist schwerbehindert.
Die Familie wird alle Hebel in Bewegung setzen, um auf den Kosten nicht sitzen zu bleiben. Und dann schau dir die deutsche Rechtsprechung an. Gerne die Entscheidungen zu den Silvesterereignissen. Und jetzt frage dich noch mal, ob deine Frage überhaupt Sinn macht.
Der Sinn deiner Frage ist - kann ich in jedem Fall folgenlos eine solche Strecke herunterfahren. Die Antwort ist ganz einfach "Nein". Denn allein die Rechtsprechung ist umkalkulierbar. Es gibt in Deutschland weder eine eindeutige, vorhersehbare noch kalkulierbare Rechtsprechung.
Du als Privatmann bist das schwächste Glied, außer du so Unmengen an Geld, dass du richtig in Anwälte investieren kannst.
Wenn du dir sicher sein willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten. Schlecht einsehbare Stellen nicht, oder langsam genug zu fahren, oder sichern.
Die Veranstalter/Eigentümer haben nur Interesse Geld zuverdienen. Das bedeutet Aufwand möglichst klein. Und nicht dir sorgenlosen und risikolosen Spaß zu garantieren. Ist leider so.
 
ist das tatsächlich im Bikepark Willigen so?

Im Prinzip ja - aber nicht blind. Man sieht den Weg schon und es ist auch relativ breit. Wenn du es springen willst, brauchst du die Geschwindigkeit. Es ist auch glaube ich nicht mannshoch, so dass man die Leute immer sieht. Aber ob man immer noch bremsen könnte?Bezeichnend ist, dass die für den Downhill Cup beim Bike Festival immer ne Art Tunnel bauen, der aber nachher wieder abgerissen wird. Wahrscheinlich weil es keiner Baugenehmigung standhalten würde.
Ist aber auch egal. So oder ähnliche Stellen findest du überall. War heute noch in Winterberg beim Dirtmaster und bin die ganze Downhillstrecke abgelaufen. Die Strecken kreuzen immer wieder Wege und da stehen dann Schilder "Achtung Fußgänger oder "Fußgänger kreuzen". Beim Dirtmaster stehen da natürlich Streckenposten. Was ich damit aufzeigen will, ist von wem Rücksichtnahme erwartet wird.
Da befindet sich dann ein so ein Schild auf der ganzen Strecke und ein geschickter Anwalt wird dir eine Strick draus drehen. Der nimmt dann noch die AGB mit Verweis auf eigenes Risiko und Haftungsauschluß dazu. Da können 5 Schilder in der Gegenrichtung stehen, dass Fußgänger hier nicht laufen dürfen. Gültig oder nicht.
 
Also musst du nicht auf andere Radfahrer aufpassen, die gestürzt sein konnen.
Wo habe ich das geschrieben? Nirgendwo. Der Rest von deinem Beitrag ist also kompletter Unsinn. Es ging in meinem Beitrag ausschließlich um Fußgänger, die von ausserhalb trotz sichtbarer Absperrungen mit entsprechenden schriftlichen Hinweistafeln in abgesperrten Bereich hineinlaufen.
 
steht in den regeln beim bikepark serfaus fiss ladis:
Achte auf andere Bergnutzer und auf Tiere, die sich im Gelände frei bewegen.

heißt für mich, auch auf wanderer muss man achten.

Ist doch ganz einfach...in den AGBs der Bikeparks steht:
"An unübersichtlichen Stellen langsam fahren." o.ä.
Ist recht eindeutig und kommt es zu einem Unfall, ist der Fall klar: man war zu schnell, Verstoß gegen die AGB, keine Haftung vom Bikepark (es sei denn, dem Betreiber ist eine fahrlässige Unterlassung nachzuweisen, dann wird's mind. anteilig).

Ist in etwa wie mit dem Rennrad: Ist's ein offizielles Rennen, ist die Strecke aktiv abgesperrt, ist's keins, sind es normale Straßen.

Der Nikolauzi
 
@hulster gut zusammengefasst. Allerdings würd ichs gar nicht so sehr auf die Rechtssprechung schieben (auch wenn ich mir bei einigen bekannt gewordenen Urteilen auch nur noch an den Kopf fassen kann).
So unkalkulierbar ist es in diesem speziellen Fall gar nicht. Auf die Frage "von wem Rücksichtnahme erwartet wird" gibts ne ganz klare Antwort: Von demjenigen, von dem die Gefahr ausgeht. Klar kann man argumentieren, es ist der "Trottel" der sich "illegal" im Landebereich aufhält (und damit den Biker gefährdet).
Tatsächlich isses aber halt der, der aus Sicht des Spaziergängers quasi vom Himmel fällt. Und das eigentlich auch ohne Vorwarnung weil der den DH'ler ja genausowenig sehn kann wie umgekehrt.

Auf Sicht fahren oder absichern durch nen Posten ist das einzig richtige. Und das ja nicht nur wegen der Haftung. V.a. ja auch im Hinblick auf die eigene Gesundheit. Man muss n.m.V. schon ziemlich - ich nenns mal ignorant sein, vollgas blind in ein Loch zu springen im Glauben da is nix weil gestern ja auch noch nix im Weg war.
 
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