Garantieverlängerung

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Hi,
hatte ein unfall dabei ist das rad kaputt gegangen, die garantie ist im märz abgelaufen konnte es aber nicht einschicken da es vom gericht her benötigt wird, nun verlängert sich die garantie automatisch?
 
Mehr Details in logischer und übersichtlicher Reihenfolge, bitte!

Ansprechpartner für Garantiefälle ist immer der Händler der es dir verkauft hat oder ein autorisierter Händler der in Frage kommenden Fahrradmarke.
 
Wenn du nachweisen kannst, dass der Schaden im Garantiezeitraum stattgefunden hat, sind Schäden, die durch die Garantie gedeckt sind, auch gedeckt.
Ob ein Unfall ein Garantiefall ist, ist eine Frage zwischen dir und deinem Händler bzw. Hersteller.
 
seit wann ist ein Unfall ein Garantiefall?

für den Schaden muss idR der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung aufkommen
mit der Herstellergarantie hat das absolut nichts zu tun
 
Hi,
ja hab 2 zeugen + Arztbrief + Einschalten des Anwaltes, mein Anwalt hat gemeint er erkundigt sich mal wie das abzuwickeln ist.
Der Händler + Importeur wissen auch bescheid, das wurde alles vor garantieablauf den beiden mitgeteilt, nur wie gesagt der rahmen wird vor gericht benötigt weil er auch im gutachten ein bestandteil ist.
 
High,

Wie kommst du denn drauf, daß du einen Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung hast?
Wenn das Rad durch Fremdeinwirkung kaputtgeht und das ist ein Unfall nunmal, hast du keinen Anspruch auf Garantie!
Der Hersteller bzw. der Händler muss nur bei Produktfehlern haften!

Da das ganze aber eh gerichtlich verhandelt wird, wird die Schuldfrage ja dabei geklärt.
Im Klartext:
Ist der Unfallgegner der Unfallverursacher, Zahlt er dein Rad.
Warst du Schuld, zahlst du´s selbst.
Bei Teilschuld gibt es ne Prozentuale Kostenbeteilugung an allen Kosten.

Gruß Doc

Edit: mal wieder zu langsam getippt!
 
Wenn alle Beteiligten Bescheid wissen, wird es wohl keine Probleme geben. Du kannst ja nichts dafür, dass das Rad als Beweismittel benötigt wurde und das wissen laut Deiner Aussage ja wohl auch der Händler und der Importeur.

Trotzdem würde mich interessieren, wie ein Unfall zu einem Garantiefall werden kann...
 
Hi,
ja hab 2 zeugen + Arztbrief + Einschalten des Anwaltes, mein Anwalt hat gemeint er erkundigt sich mal wie das abzuwickeln ist.
Der Händler + Importeur wissen auch bescheid, das wurde alles vor garantieablauf den beiden mitgeteilt, nur wie gesagt der rahmen wird vor gericht benötigt weil er auch im gutachten ein bestandteil ist.

um was gehts denn hier eigentlich????? verklagst du den hersteller den importeur oder deine oma????
 
Es ist doch schon geklärt dass er mangels Vorkenntnissen etwas durcheinander gebracht hat.
Kein Grund sarkastisch oder ähnlich zu werden.
Wir alle haben einmal mit Wissen Stand 0 angefangen.
 
...Ansprechpartner für Garantiefälle ist immer der Händler der es dir verkauft hat oder ein autorisierter Händler der in Frage kommenden Fahrradmarke.
Oha, das ist so falsch, da muß noch was zu geschrieben werden:
Ansprechpartner für Garantiefälle ist immer der Hersteller! (nur in ganz wenigen Ausnahmefällen der Händler, sodenn er eine gesonderte Garantie gewährt! Da kenne ich aber keinen Fall)
Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist immer der Händler!

Mit Gewährleistung ist man im Zweifelsfall immer erstmal besser dran.
Dennoch ist der geschilderte Fall natürlich kein Garantie-/Gewährleistungsfall, es sei denn, der Unfall ist aufgrund eines Schadens zustandegekommen, der schon beim Kauf bestanden hat.
(z.B. defekte Bremse und dadurch Auffahrunfall)
Dann wird's rechtlich aber kompliziert.

Der Nikolauzi
 
Da Dir das Einschicken aufgrund besonderer Umstände nicht möglich war, wird die Garantiezeit für diese Zeit ruhen.

Was vielleicht noch interessant ist - als dritte Komponente neben Gewährleistung bzw. Garantie steht das Produkthaftungsgesetz. Dieses kommt aber hauptsächlich eher bei "Kollateralschäden" (Leben und Gesundheit) zum tragen.
 
Der Hersteller gibt dir eine Garantie von X Tagen. Nicht mehr und nicht weniger. Wieso und weshalb du mit dem Bike nicht fahren kannst spielt keine Rolle.
Und bei einem Unfallschaden wird keine Garantie greifen, außer vlt. der Unfall entstand infolge einer Materialermüdung oder sonst was, die trotz sachgerechtem Gebrauch entstanden ist (Was zu beiweisen wäre).
Ansonsten greift in deinem Fall die Garantie, da der Schaden in der Garantiezeit entstanden ist, sofern du das zu dem Zeitpunkt gemeldet hast.
Überleg doch mal: Dein Bike geht einen Tag vor Garantieende kaputt und du schickst es zum Hersteller. Die Post ist langsam und es kommt einen Tag nach Garantieende an. Da kann der Hersteller auch nicht sagen "Pech gehabt" ;)
 
Ganz genau so ist es!!!


Ich verstehe aber irgendwie gar nicht, was uns der TE hier genau sagen oder fragen möchte. Das ist alles so ein Durcheinander.

Es geht um den sonder garantiefall, sprich:

Garantie bestand wärend des Unfalles, Rahmen konnte nicht eingeschickt werden da er vom Gericht benötigt wird. In diesem fall nennen wir es "Geschenszeitraum", wo der Zeitraum sich vom einschalten des Anwaltes bis zum Richterspruch der Rahmen nicht eingeschickt werden kann weil es ein beweisstück ist, aber dadurch wie in meinem fall blöd gelaufen die garantie in diesem zeitraum einfach um ist das die 2 Jahre schon abgelaufen sind.

Und mir hat sich die frage gestellt ob sich die garantie verlängert.

Hast jetzt so verstanden um was geht:D

gruß lb
 
and again I ask:
warum sollte das ein Garantie-Fall sein? :confused:

du hattest einen Unfall, und ich deute mal der andere ist schuld
dann lass dir doch von dem einen neuen Rahmen bezahlen

als Hersteller würde ich da die Garantie ablehnen, ist schließlich Schaden durch Fremdeinwirkung
 
Es geht um den sonder garantiefall, sprich:

Garantie bestand wärend des Unfalles, Rahmen konnte nicht eingeschickt werden da er vom Gericht benötigt wird. In diesem fall nennen wir es "Geschenszeitraum", wo der Zeitraum sich vom einschalten des Anwaltes bis zum Richterspruch der Rahmen nicht eingeschickt werden kann weil es ein beweisstück ist, aber dadurch wie in meinem fall blöd gelaufen die garantie in diesem zeitraum einfach um ist das die 2 Jahre schon abgelaufen sind.

Und mir hat sich die frage gestellt ob sich die garantie verlängert.

Hast jetzt so verstanden um was geht:D

gruß lb

Wie wäre es, wenn Du Dir einfach mal die Garantiebestimmungen des Herstellers durchliest? Daraus müsste sich sowas nämlich ergeben. Auf die Idee hätte eigentlich auch Dein Anwalt mal kommen können.

Die Garantiezeit selbst verlängert sich sicherlich nicht. Schäden, die nach dem Ablauf entstanden sind, sind nicht abgedeckt. Wie es mit der Anzeige beim Hersteller aussieht, musst Du nachlesen. Kann sein, dass Du lediglich beweisen musst, dass der Schaden in der Garantiezeit aufgetreten ist. Ist aber auch denkbar, dass der Hersteller vorschreibt, dass nur Schäden gedeckt sind, die bis zum Garantieende angezeigt wurden.
Wenn letzteres der Fall ist, dürfte es egal sein, warum das Rad erst später eingeschickt wird, auch wenn es vom Gericht als Beweismaterial gebraucht wurde.
 
Hallo Leute,

Ich habe mir ein neues Auto gekauft das ist sagen wir mal 6 Monate alt,weil sich aber jetzt mein anspruch an den motor geändert hat, habe ich jetzt mein auto gegen eine wand gefahren. Ist das eine Garantie


NEIN warum auch was für ein blödsin

NEIN seine Garantie verlängert sich nicht warum auch hat er ein sonderstatus

Schönen Tag euch allen noch
 
Fassen wir mal zusammen:

Unfall aufgrund Eigen- o. Fremdverschulden (z.B. Du fährst das Bike gegen ne Wand und der Rahmen ist hinterher spanlos kaltverformt oder jemand donnert Dir ins Bike mit dem gleichen Ergebnis) fallen weder unter die Gewährleistungs- noch Garantiebestimmungen. Letztere gelten ausschließlich für Material- bzw. Herstellungsfehler.
Die Haftungsfrage ist relativ eindeutig - Eigenverschulden = eigenes Pech (oder man hat eine passende Kasko-Versicherung, die solche Schäden trägt); Fremdverschulden = fremdes Pech (Du lässt Dir den Schaden vom Verursacher bezahlen).

Unfall aufgrund Materialversagens trotz bestimmungsgemäßen Gebrauchs außerhalb der Garantie oder Gewährleistungszeit:

Hier würde das Produkthaftungsgesetz greifen. Die Ansprüche erlöschen nach 10 Jahren ab Inverkehrbringung durch den Hersteller. Also nach 10 Jahren gibt's auch über diesen Weg nichts mehr zu holen. Bei Sachschäden gibt's hier einen Selbstbehalt von 500,- €. Kann der Hersteller nicht ermittelt werden, haftet der Lieferant (sprich Verkäufer).
Die Beweislast liegt zunächst mal beim Geschädigten. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt allerdings der Hersteller die Beweislast.
 
Mein Bike steht auch jeden Winter witterungsbedingt unbenutz rum.

Verlängert sich jetzt die Garantiezeit um jeweils 3 Monate/Jahr?
 
Es geht um den sonder garantiefall, sprich:

Garantie bestand wärend des Unfalles, Rahmen konnte nicht eingeschickt werden da er vom Gericht benötigt wird. In diesem fall nennen wir es "Geschenszeitraum", wo der Zeitraum sich vom einschalten des Anwaltes bis zum Richterspruch der Rahmen nicht eingeschickt werden kann weil es ein beweisstück ist, aber dadurch wie in meinem fall blöd gelaufen die garantie in diesem zeitraum einfach um ist das die 2 Jahre schon abgelaufen sind.

Und mir hat sich die frage gestellt ob sich die garantie verlängert.

Hast jetzt so verstanden um was geht:D

gruß lb



was für drogen nimmst du eigentlich?????


sollte sich der vorfall auf grund eines garantie/gewährleistungsfall ereignet haben, ist doch eh alles klar. dadurch verlängert sich aber nicht die garantie, warum auch. entscheidung ob schaden auf grund der garantie/gewährleistung erfolgte trifft eh das gericht, wenn du klagst. und da muss man sich immer folgenden spruch vor augen halten:

recht ist nicht gleich recht, man muss auch mit dem richter rechnen.
 
Man könnte, bei der Geheimnisskrämerei des TE um den Unfallhergang und um den eigentlichen Schaden
fast auf die Idee kommen, er wolle sich den Rahmen zwei mal bezahlen lassen.
Einmal vom Unfallgegner und dann noch mal vom Hersteller.

Aber da das aber wohl nicht legal wäre, würde hier im Forum niemals jemand auf so eine Idee kommen!;)



Gruß Doc
 
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