Gelände pachten für Dirtspot

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Hallo,

ich habe ein Gelände gefunden wo schon hügel sind von einem Bau, aber der ist schon paar jährchen her, weil es ist alles total bewachsen...

-wie find ich jetzt raus wem der Grund gehört und in eventuel pachten könnte...

was müsste ich denn jetzt beachten weil ich in einem anderen thema gelesen habe, dass man ohne baugenehmigung nur 1,99m hohe hügel bauen darf aber der höchste hügel is bestimmt 3m hoch, wie ist des dann?...

-also es ist neben einem bolzplatz und felder...
-außerdem ist in der nähe der eines hubschrauberlandeplatzt und der hubschrauber fliegt etwa 20m über dem gebiet


danke für antworten
 
Die 1,99m gelten nur für irgendwelche Konstruktionen aus z.B. Holz oder Metall. Hügel darfst du schaufeln wie du lustig bist.

Aus deiner Schreibe entnehme ich mal, dass du noch keine 18 bist, also besorg' dir evtl. jemand Volljährigen als Rückendeckung...

Und noch einen guten Tip, der für alle zukünftigen "Baumeister" gilt: Auf einer Dirtstrecke fahren ist die eine Seite, eine Strecke pflegen oder zu bauen ist eine andere Sache und die erfordert einiges an Einsatz, körperlich u. auch finanziell. Also werdet euch erstmal klar, ob ihr dafür bereit seid oder ob der nächste Skatepark nicht doch die bessere Lösung ist.
 
Die 1,99m gelten nur für irgendwelche Konstruktionen aus z.B. Holz oder Metall. Hügel darfst du schaufeln wie du lustig bist.

Aus deiner Schreibe entnehme ich mal, dass du noch keine 18 bist, also besorg' dir evtl. jemand Volljährigen als Rückendeckung...

Und noch einen guten Tip, der für alle zukünftigen "Baumeister" gilt: Auf einer Dirtstrecke fahren ist die eine Seite, eine Strecke pflegen oder zu bauen ist eine andere Sache und die erfordert einiges an Einsatz, körperlich u. auch finanziell. Also werdet euch erstmal klar, ob ihr dafür bereit seid oder ob der nächste Skatepark nicht doch die bessere Lösung ist.

Fast alle Tips sind richtig;) Ob und was ohne Baugenehmigung gebaut werden darf, richtet sich nach Landesrecht, d. h. es können von Bundesland zu Bundesland durchaus Unterschiede bestehen. In manchen Bundesländern kann schon alleine eine bestimmte Nutzung (z. B. als "Sportgelände") zur Bauantragspflicht führen. Hinzukommt, dass sich Einschränkungen zur möglichen Nutzung auch aus anderen Gesetzen oder Verordnungen ergeben könnten. Schließlich müsste geprüft werden, ob es für das Grundstücks evtl. Festsetzungen zur Art der Nutzung gibt, z. B. in einem Bebauungsplan. Eine zuverlässige Antwort lässt sich daher nur erarbeiten, wenn die Lage des Grundstücks bekannt ist. Dies sollte man aber nicht öffentlich diskutieren, ohne den Grundstückseigentümer zu kennen und mit ihm vorher sein grundsätzliches Einverständnis eingeholt zu haben. Manche Eigentümer reagieren eher ungehalten, wenn man über die Nutzung ihres Grundstücks öffentlich diskutiert, ohne sie vorher informiert und gefragt zu haben.
 
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