Guten Tag an Alle,
ich habe selber bei der Polizei nachgefragt was könnte passieren wenn mein Fahrrad in ein anderen Bundesland auftaucht würde, bzw. ob die mich auch informieren würden......Antwort:"wenn in Bayern von der Polizei bzw beim Fundamt auftaucht werde ich da informiert.... wenn es in z.B. in Berlin oder Hamburg beim Fundamt auftaucht, wissen sie nicht ob das bei der Polizei gemeldet wird. Das heißt, falls Jemand mei Fahrrad in Norde zufällig findet, wirdt die Polizei in Bayern warscheinlich nicht informiert...Tolle Sache!
Also wenn der Geschädigte seine Rahmennummer bei der Anzeigenaufnahme hatte bzw. diese nachgereicht hat, wird diese bundesweit in Fahndung gesetzt. D.h., dass auch ein in Hamburg geklautes Rad über die Rahmennummer z.B. auch in München als geklaut identifiziert werden kann. Fundbüros (meist als Teil der Ordnungsbehörde) haben zwar keinen direkten Zugriff auf die INPOL-Datenbank, aber nen Telefon und nen heißen Draht zur Polizei

. Also auch wenn ein Bürger z.B. ein Fahrrad findet und das nicht bei der Polizei meldet sondern zum Fundbüro geht, sollte eigentlich sichergestellt sein, dass das Fahrrad wieder in die richtigen Hände kommt.
Das die Fundbüros meist voller Fahrräder aus den Nähten platzen, hat meist verschiedene Ursachen.
Z.B. das Fahrrad hatte für den früheren Eigentümer keinen Wert mehr, so dass ein Diebstahl gar nicht angezeigt wurde. Oder der frühere Eigentümer hatte keine Unterlagen mehr über das Fahrrad (also auch keine Rahmennummer). Somit besteht also auch keine Fahndungsnotierung und das Rad (bzw. evtl. was davon übrig ist) wird nicht als geklaut erkannt. Wenn es kein totaler Schrotthaufen (Wert geschätzt unter 10,- und funktionsuntüchtig, ich sach mal "Fahrradleiche") ist, geht das Fahrrad zum Fundbüro (ansonsten gibt's ne Notiz ans Ordnungsamt, damit die den Schrott entsorgen lassen). Dort wird es dann ein halbes Jahr lang aufbewahrt (wo sich der rechtmäßige Eigentümer melden kann), bevor es z.B. an einen neuen Eigentümer verkauft oder versteigert wird. Der Finder kann übrigends Eigentum anmelden und wird nach Ablauf der 6 Monate, falls sich der rechtmäßige Eigentümer nicht meldet, dann zum neuen Eigentümer.
Der Geschädigte sollte gerade im eigenen Interesse beim Fundbüro nachfragen. Die Versicherungen verlangen das meist auch bevor z.B. eine Entschädigung gezahlt wird.