Haftung nach Unfall bei nicht gewerblichem Fahrtechnikkurs

Für den GPS-Track an sich hast du recht, relevant ist aber meist eher die Begleitbeschreibung. Wenn da ein "super schöner, einfacher Flowtrail" beschrieben ist, dieser aber als extrem ausgesetztes S3-Geblocke entpuppt, ist es zumindest vorstellbar, dass der Routenersteller möglicherweise haftbar ist.

In der Praxis ist sowas aber sehr unwahrscheinlich...

Zumindest hab ich in den Medien noch keinen Bericht gefunden, wo ein Radfahrer über eine Klippe/in einen Fluss o.ä. gefahren ist, weil er sich sklavisch an seinen GPS Navi gehalten hat; bei Autofahrern soll sowas häufiger vorkommen.:lol:
 
Für den GPS-Track an sich hast du recht, relevant ist aber meist eher die Begleitbeschreibung. Wenn da ein "super schöner, einfacher Flowtrail" beschrieben ist, dieser aber als extrem ausgesetztes S3-Geblocke entpuppt, ist es zumindest vorstellbar, dass der Routenersteller möglicherweise haftbar ist. ...

Nein, das ist nicht vorstellbar. Solche Beschreibungen sind immer subjektiv; auch die STS ist noch lange nicht allgemeinverbindlich.
 
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