Verzeihung, wenn ich mich als nicht-Lady kurz zu Wort melde, aber ich habe die gleiche Situation mit meiner Freundin gerade hinter mir (hätte sie auch selbst posten können, aber sie ist da eher scheu). Das Gehalt des Freundes wird durch die Bedarfsgemeinschaft mitbewertet. Andererseits werden auch seine Fixkosten, sprich Versicherungen, Auto, etc. mitgezählt, genau wie die Kosten der "gemeinsamen" Wohnung. Deshalb will das Amt in der Situation auch Unmengen von Daten von
beiden Partnern der Bedarfsgemeinschaft.
"Zwingen" zum Zahlen kann ihn natürlich keiner, nur
Sie muss ihre Versicherungen ja zahlen.
Es gibt im Netz einige Rechner, die mit den o.g. Angaben recht gut abschätzen können, was einer Bedarfsgemeinschaft zusteht. In unserem Fall waren es auch exakt Null Euro, die Obergrenze scheint bei um die 1100-1300 Netto zu liegen. Nach Abzug aller Fixkosten, wohlgemerkt!
Ob das sinnvoll ist, sei einmal dahingestellt. Uns hat der Rechner zumindest geholfen, dass ich gar nicht erst meine Daten preisgegeben habe sondern wir direkt auf den Antrag verzichtet haben.
Heiraten bringt nur für die Versicherung was, da hier dann die Frau über die Versicherung des Mannes mitversichert werden kann. Dem Hartz IV Anspruch ist das herzlich egal, nur dass dann der Trick mit der eigenen Wohnung auch nicht mehr zieht.
So, ich klink mich und meine Freundin wieder aus und entschuldige mich, falls die Störung unangemessen war.
EDIT: Man sollte Brutto und Netto nicht vertauschen...