Allerdings wollte ich nur wissen, ob man 6 monate später noch nachträglich (ohne dass die Preisinformation zu mir durch kam) eine Rechnung stellen darf, oder ob das nicht fristgerecht ist.
Du brauchst nicht zu bezahlen, denn Du hast den Handschuh von Deinem Händler als Ersatz für den mangelhaften ersten Handschuh erhalten. Der Dir gegenüber rechtlich verpflichtete, also derjenige, der Dir einen heilen Handschuh besorgen mußte war nicht Roeckl, sondern der Händler (sofern er in D sitzt).
Ein rechtlicher "Kauf" des zweiten Handschuhs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Hierzu hättet Ihr euch auch über den Preis einigen müssen.
Ignorier die Rechnung oder schreib zurück, dass Du nicht zahlen wirst, weil Du nicht dazu verpflichtet bist.
Die anderen Postings in diesem Thread enthalten nur Schwachsinn.
Du brauchst nicht zu bezahlen, denn Du hast den Handschuh von Deinem Händler als Ersatz für den mangelhaften ersten Handschuh erhalten. Der Dir gegenüber rechtlich verpflichtete, also derjenige, der Dir einen heilen Handschuh besorgen mußte war nicht Roeckl, sondern der Händler (sofern er in D sitzt).
Ein rechtlicher "Kauf" des zweiten Handschuhs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Hierzu hättet Ihr euch auch über den Preis einigen müssen.
Ignorier die Rechnung oder schreib zurück, dass Du nicht zahlen wirst, weil Du nicht dazu verpflichtet bist.
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