BikeMarket schrieb:
...Wir pflegen ohne Orginalrechnung keine Räder anzukaufen. Wir haben den Verkäufer des Tandems wieder weggeschickt.
Am nächsten Tag rief die angebliche Mutter des Verkäufers an und bestätigte die Aussage, dass Sie das Tandem geerbt habe und es ihrem Sohn zum Verkauf gegeben habe. Wir sagten ihr, sie solle eine Vollmacht ausstellen in der sie ihren Sohn bevollmächtigt das Rad zu verkaufen. Stunden später kam der Sohn mit der Vollmacht und wir kauften das Rad. Sämtliche Personalien haben wir hierbei festgehalten...
Also Ihr Jungchen von BM glaubt wohl, ein paar ganz schlaue Zeitgenossen zu sein... Der Hehler möchte Finderlohn - auch mal 'ne neue Masche
Ich hoffe, Eurem Herrn Arnaud ist es klar, daß es sich bei ihm um einen Kaufmann im Sinne des §1HGB handelt und man erweiterte Ansprüche an seinen Empfängerhorizont sowie seine Sorgfaltspflichten beim Abschluß von derartigen Geschäften stellt. Bei jeglichen, Eurem Betrieb zum Kauf angebotenen Teilen, erst recht bei einem Bike wie diesem, obliegt es Eurer
absoluten kaufmännischen Sorgfaltspflicht, die ordnungsgemäße Herkunft der Ware sicherzustellen. Es genügt überhaupt nicht, sich im o.g. Fall von einer angeblichen "Muddi" anrufen zu lassen oder gefälschte persönliche Dokumente einfach mal zu kopieren.
Da Euch das Tandem obendrein zu einem lächerlichen Bruchteil des tatsächlichen Wertes angeboten wurde,
mußtet Ihr als kaufmännischer Betrieb Verdacht schöpfen und konntet demzufolgen
nur bösgläubig erwerben. Da weder die einwandfreie Herkunft des Bikes, noch die der persönlichen Dokumente des Verkäufers, von Euch bei der Polizei gegengecheckt wurde, liegt der Verdacht der Hehlerei gem. §259 Abs.1 StGB auf der Hand. Hierbei handelt es sich im Übrigen um eine Straftat, bei der schon der Versuch den Tatbestand verwirklicht, d.h. Ihr habt Euch bereits bei Ankauf in die Position des Hehlers begeben. Das Nichtmelden nach Kenntniserlangung der Lokation des rechtmäßigen Eigentümers sowie die Verweigerung der Herausgabe des Tandems (Eigentumserwerb an Diebesgut ist nicht möglich) sprechen als Indizien ebenfalls stark für... hmm, tja... sehr zwielichtigen Geschäftsmethoden Eurerseits.
Lange Rede, kurzer Sinn: um Läden wie den Euren sollte jeder Biker einen weiten Bogen machen, denn wie der Fall des Tandems zeigt, gerät man beim Kauf bei Euch offensichtlich in akute Gefahr, Diebesgut erworben und somit sein Geld zum Fenster herausgeworfen zu haben. Denn wie ich Euch einschätze, werdet Ihr es bei den Regressforderungen eines geneppten Käufers wohl mindestens auf eine Zivilklage ankommen lassen. Und spätestens diese Kosten fressen jeden Preisvorteil, den ihr beim Erwerb Eurer Ware versprecht, wieder auf.
Aber ich denke, den obigen Text werden Richter und Staatsanwaltschaft gern nochmals für Euch wiederholen. Denn Dank Typen wie Euch, können sich die Fahrraddiebe dieser Stadt den Weg nach Polen sparen und ihre Ware gleich hinter der nächsten Ecke absetzen. :kotz:
MfG