BistDuVerrueckt
macht Forumsurlaub
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Lebenserfahrung bringt einen oftmals weiter, als Paragraphen und Gerichtsurteile.
Das Gelassenheitsgebet des amerikanischen Theologen Reinhold Niebuhr:
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ Learoy: Gute Erklärung, interessanter Link zur Rechtsprechung!
Einzige Anmerkung: Also wir haben im Studium (alternativ?) gelernt, dass bei Internet-Auktionen (Ebay, Ricardo, usw.) der Einsteller kein Angebot abgibt (das wäre mir auch logischer vorgekommen), sondern stattdessen (daran musste ich mich im Studium erst mühsam herantasten, um das zu verstehen) VORAB die ANNAHME des höchsten Gebots erklärt.
Die Bieter geben dagegen durch ihre Gebote Angebote auf die Invitatio ad offerendum (quasi "Schaufensterauslage") des Versteigerers/Anbieters ab.
Ob das ne neuere oder eher ne alternative Rechtsinterpretation ist, keine Ahnung, wird jedenfalls in der angeblich deutschlandweit renommiertesten Jura-Uni (LMU München) so gelehrt.
Im Endeffekt spielt die Zuordnung, was Annahme und was Angebot ist, hierbei aber keine Rolle, wenn doch beides definitiv vorliegt.
Insofern sind deine Ausführungen gut und richtig!![]()
Diamond Back Titan Rennrad Rahmen für die kleineren unter uns
http://www.rennrad-news.de/forum/threads/biete-alte-räder-rahmen-teile.55505/page-961#post-2878810
Wie wärs denn mit dem hier....
http://www.juraforum.de/forum/
Ich würde jetzt gerne hier wieder was über alte Räder lesen....!
Das einzig gute is dat der Dani jetzt schön müde is von dem ganzen Jura-Scheiss un ein feines Mittags Schlafi machen kann...
Guts Nächtle...
Daniel