Ich hab' da was entdeckt, sucht das nicht noch wer...?

@ Learoy: Gute Erklärung, interessanter Link zur Rechtsprechung!

Einzige Anmerkung: Also wir haben im Studium (alternativ?) gelernt, dass bei Internet-Auktionen (Ebay, Ricardo, usw.) der Einsteller kein Angebot abgibt (das wäre mir auch logischer vorgekommen), sondern stattdessen (daran musste ich mich im Studium erst mühsam herantasten, um das zu verstehen) VORAB die ANNAHME des höchsten Gebots erklärt.
Die Bieter geben dagegen durch ihre Gebote Angebote auf die Invitatio ad offerendum (quasi "Schaufensterauslage") des Versteigerers/Anbieters ab.

Ob das ne neuere oder eher ne alternative Rechtsinterpretation ist, keine Ahnung, wird jedenfalls in der angeblich deutschlandweit renommiertesten Jura-Uni (LMU München) so gelehrt.

Im Endeffekt spielt die Zuordnung, was Annahme und was Angebot ist, hierbei aber keine Rolle, wenn doch beides definitiv vorliegt.

Insofern sind deine Ausführungen gut und richtig! :daumen:
 
Lebenserfahrung bringt einen oftmals weiter, als Paragraphen und Gerichtsurteile.

Das Gelassenheitsgebet des amerikanischen Theologen Reinhold Niebuhr:



Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,

den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann

und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
 
Lebenserfahrung bringt einen oftmals weiter, als Paragraphen und Gerichtsurteile.

Das Gelassenheitsgebet des amerikanischen Theologen Reinhold Niebuhr:



Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,

den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann

und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

:daumen: Darum erwähnte ich ja, dass ich bei meinem letzten Shill-Bidding-Fall (ich war Höchstbietender und mein Höchstgebot war vom Strohmann um 20€ höher gepusht worden) direkt mit dem Verkäufer ne Einigung erreichen konnte, das war schneller und effektiver als jeder langwierige und teure Rechtsstreit!
 
@ Learoy: Gute Erklärung, interessanter Link zur Rechtsprechung!

Einzige Anmerkung: Also wir haben im Studium (alternativ?) gelernt, dass bei Internet-Auktionen (Ebay, Ricardo, usw.) der Einsteller kein Angebot abgibt (das wäre mir auch logischer vorgekommen), sondern stattdessen (daran musste ich mich im Studium erst mühsam herantasten, um das zu verstehen) VORAB die ANNAHME des höchsten Gebots erklärt.
Die Bieter geben dagegen durch ihre Gebote Angebote auf die Invitatio ad offerendum (quasi "Schaufensterauslage") des Versteigerers/Anbieters ab.

Ob das ne neuere oder eher ne alternative Rechtsinterpretation ist, keine Ahnung, wird jedenfalls in der angeblich deutschlandweit renommiertesten Jura-Uni (LMU München) so gelehrt.

Im Endeffekt spielt die Zuordnung, was Annahme und was Angebot ist, hierbei aber keine Rolle, wenn doch beides definitiv vorliegt.

Insofern sind deine Ausführungen gut und richtig! :daumen:

Kurz zur Frage, ob das Einstellen des Artikels bereits ein Angebot ist:
- WE des Antragenden (+)
- Annahme durch schlichtes "ja" unter aufschiebender Bedingung möglich: (+)

Du hast eine ausdrückliche Erklärung des Antragenden, mit dem Höchstbieter einen Vertrag eingehen zu wollen. Das entspricht somit auch den eBay-AGB. Das Einstellen des Artikels ist somit ein Antrag ad incertas personas.

Gegen die Gründe, warum eine Schaufensterauslage lediglich eine Invitatio darstellt, spricht wohl, dass bei einer Schaufensterauslage durch Annahme mehrerer Interessenten ein Mehrfachabschluss möglich wäre (und durch das Invitatiomodell verhindert wird), der bei eBay gerade nicht möglich ist. Auch das Argument der Validität des Käufers bei der Schaufensterauslage greift bei eBay nicht, da die Validitätsüberprüfung dem Verkäufer durch die Distanz nicht zeitnah möglich ist.

Wäre interessant, wie begründet wird, dass bei eBay das Invitatiomodell greifen soll und kein Angebot an eine unbestimmte Personenzahl vorliegen soll. Bei Alpmann löst man die Frage wie oben gezeigt nach einem BGH-Fall.
Letztlich dürfte es im Ergebnis kaum auf den Unterschied ankommen, solange man in einer Klausur die unterschiedlichen Ansichten darstellt.
 
kenn ich. der Manitou-Rahmen sieht so aus, als ob er gepulvert, gestrahlt oder lackiert wurde. Decals wurden nachgefertigt. Und es wurde "vergessen", dies zu erwähnen
 
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