In Gerichtsurteilen und Patentstreitigkeiten, in denen Einkaufswagen eine Rolle spielen, muss immer wieder zunächst geklärt werden, worum sich das Verfahren eigentlich handelt.
Laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf von 2002 ist ein Einkaufswagen ein_
Transportwagen, der in einen gleichgearteten Transportwagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme von Ware vorgesehenen Einrichtung ausgestattet ist, wobei in seinem Griffbereich ein mit einer Kopplungseinrichtung versehenes Münzschloss angeordnet ist, das auf Pfandbasis ein gegenseitiges An- und Abkoppeln von Transportwagen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Sammelstelle erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass das Münzschloss im Bereich eines der beiden Grifftragarme angeordnet ist und sich sowohl am Grifftragarm als auch am Griff abstützt.
Warum einfach wenn es auch so schön schwer geht! lautes Lachen
Quelle: Wikipedia