Interessantes Urteil aus der Schweiz

Hallo @Das-Licht
deine Detailkenntnis über Vorschriften und Bestimmungen hinsichtlich Wegen, speziell in BaWü, in allen Ehren, aber leider scheitern deine Einlassungen oft an Grundsätzlichem. Bestes Beispiel in deinem letzten Post:
Es geht hier auch nicht darum, was ich, Du oder Jemand Anderes aus dem Forum für Richtig halten. Es geht um die Deutungshoheit der Behörden.
Das mag ja der feuchte Traum einiger Behördenvertreter oder allgemein von Vertretern der Exekutive sein, doch in Deutschland gilt die Gewaltenteilung und entsprechend obliegt die Auslegung, also die Deutung der Gesetze exklusiv der Jurisdiktion, also den Gerichten.

Entsprechend mag es ja sein, dass sich die Behörden hinsichtlich der Einordnung von Wegen und wie diese reguliert werden, einiges zusammenreimen, ob diese Sicht der Dinge aber vor Gericht auch trägt, ist eine gänzlich andere Frage.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch gerne nochmals auf das verweisen, was @Sun on Tour hier in Post #13 bereits angeführt hat. Eine Einteilung von Wegen über das hinaus, was von jedem offensichtlich als Weg erkannt werden kann, wird in der Rechtssprechung häufig abgelehnt, auch wenn Behörden das gerne hätten, weil es einem Wegenutzer eben nicht zugemutet werden kann, sich durch das vorhandene Dickicht aus Regelungen, Verwaltungsvorschriften etc. zu kämpfen, bevor er einem Weg durch das Dickicht des Waldes folgt. Das ist zum Beispiel im bereits zitierten Entscheid des bayrischen Amtsgerichts in Aichach zu erkennen ebenso wie nun im Schweizer Gerichtsentscheid, der ja Ausgangspunkt dieses Fadens war. Da also Gerichte sowohl in Bayern als auch in der Schweiz aus ähnlichen Gründen, nämlich der fehlenden Bestimmtheit von Begrifflichkeiten bzw. der mangelnden Anwendbarkeit von getroffenen Einteilungen vor Ort, die Anwendbarkeit von verschiedenen Regelungen zurückgewiesen haben, würde ich mal davon ausgehen, dass entsprechende Bedenken auch in BaWü ihre Berechtigung haben.

Vielleicht solltest du also weniger die Normen deiner Landesbehörden auswendig lernen, um sie anderen hier im Forum um die Ohren zu schlagen, sondern lieber mal die Sinnhaftigkeit und entsprechend auch Anwendbarkeit dieser Normen hinterfragen.
 
Also für mich Dummerchen zusammengefasst:
Ich soll mich gefälligst an „nichtamtliche“ Begriffsbestimmungen von Leuten mit eingebildeter Deutungshoheit halten, weil das halt so ist und ich das warum eh nicht verstehe.




🤣
 
Hallo @Das-Licht


Vielleicht solltest du also weniger die Normen deiner Landesbehörden auswendig lernen, um sie anderen hier im Forum um die Ohren zu schlagen, sondern lieber mal die Sinnhaftigkeit und entsprechend auch Anwendbarkeit dieser Normen hinterfragen.
...um sie zu hinterfragen ( und mich auch dagegen zu wehren, etwas dagegen zu unternehmen, was ich durchaus tue) muss ich sie kennen, und wissen, wie die "Gegenseite" argumentiert, worauf sie sich beruft. Doch auch das habe ich mehr oder weniger deutlich in fast jedem meiner Postings dargebracht.

Das ist doch Quatsch ( BW mal ausgenommen da 2m Regel) . Wie schon einmal erwähnt gibt es im ganzen Land keine Regeln das "Waldwege" zu beschildern oder auch in irgendeiner Form in Karten eingetragen werden müssen ( bitte berichtigen wenn es dafür ein Gesetz gibt ) . Kein Richter kann diese Tatsache außer Acht lassen.
Im Umkehrschluss bedeutet das für mich als Waldbesucher kann ich nicht wissen welcher Weg wie, wo, wann und von wem angelegt wurden.

Und wann ist ein Weg überhaupt "Illegal" ?
Wenn er nicht von den Behörden genehmigt wurde? Oder wenn er nicht vom Besitzer genehmigt wurde?
Oder wird ein Weg schon zu einem Weg wenn er geduldet wird?
Fragen über Fragen die je nach Seite anderes beantwortet werden.
...ok, wenn ich "Quatsch" behaupte, dann belege mir bitte abseits Bayern, dass Jeder, jeden Weg unbehelligt nutzen darf. So wie ich bereits Paragraphen und Gesetze nannte, die dies ausschließen, muss es ja dann auch Gesetze geben, die das erlauben.

Die Liegenschaftsämter sind gehalten alle Wege und Pfade, Steige, etc. aufzunehmen und zu kartographieren. Darüber hinaus führen, darauf aufbauend die Forstbehörden weiteres Kartenmaterial in dem auch Rückegassen, ehemalige Wege, etc. erfasst sind. Diese Daten sind in der Regel nicht öffentlich. Teilweise hat man als Laie über die Bodenrichtwertstatistik darauf Zugriff. Es gibt diese Regeln, dass alle Wege eingetragen werden müssen. Liegenschaftsämter, Katasterämter und Forstbehörden werden Dir das bestätigen. Wege die dort nicht hinterlegt sind, gelten nicht als Weg im juristischem Sinne. Ob es dafür nun Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen oder andere behördliche Verfahrensvorgaben gibt, und wie die lauten, und wo sie im Einzelnen zu finden sind, weiß ich nicht, und es interessiert mich auch nicht.

Waldwege zu beschildern wird über diverse Gesetze und Verordnungen etc. geregelt, sofern es notwendig(!!!) ist. Das kann los gehen mit Schildern wie "Achtung Schranke", über Einfahrtsverbote an Schnittstellen zu öffentlichen Straßen, und so weiter. Dito Absperrungen bei Holzeinschlag. das steht dann auch so teilweise in den von mir verlinkten Gesetzen.

Kein Richter lässt außer Acht, was ihm im Auftrage des Grundeigentümers über den Sollzustand seines Grundes, durch entsprechende Auszüge vorgelegt wird. Was das Gericht daraus macht, ist ein anderes Thema.

Deine Fragen werden durch die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, etc., die hier teilweise zitiert wurden, bereits beantwortet. Und da Wir Beide uns ja quasi "kennen"... ....warum darf ich auf Eurer Strecke denn nicht mehr oben durch das schöne Steinfeld fahren? Da ist doch ein Weg, sogar markiert. Und es ist in Bayern. Was passiert denn, wenn mich da der Forst stoppt, und ich versuche mich rauszureden; "...aber vor vier Jahren, und hier auf meinem komoot... " ? Wie ist dann da nun die aktuelle Rechtslage? Darf ich da fahren, und dann sagen, " aber der "Sandheide" hat mir gesagt, ich darf überall fahren. Kassiert der Forst die 25€ dann bei Dir an der Haustür? Oder ist das nun plötzlich was Anderes, weil es zu einem Naturdenkmal gewidmet wurde? Da ist doch ein Weg?!
Das waren rhetorische fragen. Du weißt, worauf ich hinaus will. Darauf, dass ich es nicht gut finde, dass du mir "Quatsch" unterstellst, obwohl Du eigentlich wissen müsstest, das Wir beide im gleichen Boot sitzen und in die gleiche Richtung rudern.


Mir geht es darum, klar zu machen, dass das schweizer Urteil zwar sehr gut für unsere Interessen ist, jedoch für deutsche Landesbehörden kein Anlass, irgend etwas zu ändern. Nicht mal untereinander ist man sich da "grün". Und es ist schon gar kein argumentativer Freifahrtschein vor Ort. Das schweizer Urteil kann bsp. der DIMB als Argumentationshilfe dienen und somit den ein oder anderen Entscheidungsträger vor Ort beeinflussen.

...nochmal zu dem Aichaer Gerichtsurteil. Ich habe es mir nun mehrfach durchgelesen.

Der Mountainbiker fuhr also über ein Privatgrundstück, welches mit Schildern die Durchfahrt verbot, in eine Nagelfalle, dessen Aufsteller unbekannt ist. Der Mountainbiker bekam Recht, dass er trotz der nichtamtlichen Verbotsbeschilderung durch den Grundeigentümer, dort fahren darf.

Dieses Urteil wurde und wird von der Mountainbikegemeinde als wegweisend gefeiert.
Im Umkehrschluss machen sich nun natürlich in Bayern Grundeigentümer Gedanken über die Haftung, wenn man ja nicht mal mit privaten Schildern vor Gefahren ausreichend warnen kann. Da braucht man sich über die neue verheerende Verwaltungsverordnung nicht zu wundern, die es nun eben Grundeigentümern erlaubt, recht "formlos" bei ihrem Bürgeramt eine Sperrung ihres Weges zu beantragen. Insofern kann man das Aichacher Urteil auch als "Bärendienst" sehen.

Vielleicht reicht dieses Beispiel, um meine Gedankengänge nachvollziehen zu können. Auf sein Recht pochen, und Regelungen verlangen, führt oft - wie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten - in Situationen, bei Denen es keine Gewinner gibt.
 
Also für mich Dummerchen zusammengefasst:
Ich soll mich gefälligst an „nichtamtliche“ Begriffsbestimmungen von Leuten mit eingebildeter Deutungshoheit halten, weil das halt so ist und ich das warum eh nicht verstehe.




🤣
Du kannst machen was Du willst. Ich habe Dir nur erklärt, warum man was von Dir erwartet/verlangt.
 
Im Umkehrschluss machen sich nun natürlich in Bayern Grundeigentümer Gedanken über die Haftung, wenn man ja nicht mal mit privaten Schildern vor Gefahren ausreichend warnen kann.
Die Haftungsfrage ist doch eine der wenigen Punkte, die ganz eindeutig schon im Bundeswaldgesetz zugunsten der Grundeigentümer geregelt ist:
BWaldG
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Und nicht der MTB Fahrer hat im Aichacher Urteil den Gründeigentümer verklagt, sondern der Gründeigentümer wollte von MTB Fahrer eine Unterlassungserklärung bekommen und hat diesen deswegen verklagt.
=> es ging im Prozess nie um irgend eine Haftung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da Wir Beide uns ja quasi "kennen"... ....warum darf ich auf Eurer Strecke denn nicht mehr oben durch das schöne Steinfeld fahren? Da ist doch ein Weg, sogar markiert.
Du darfst dort sehr wohl durchfahren. Oder steht da irgendwo ein Schild das es verboten ist? Es wurde lediglich die Beschilderung für die Rundstrecke auf Anordnung der UNB entfernt (selbiges übrigens auch auf der anderen Seite am Busigberg auch da hatte der Spessartbund seine Hände im Spiel) .
Bei und ist übrigens aktuell kein einziger Trail von der UNB genehmigt. Wir haben lediglich die mündliche Erlaubnis vom Grundbesitzer.
Da braucht man sich über die neue verheerende Verwaltungsverordnung nicht zu wundern, die es nun eben Grundeigentümern erlaubt, recht "formlos" bei ihrem Bürgeramt eine Sperrung ihres Weges zu beantragen.
Na so einfach ist das auch nicht wie sich der ein oder andere das vorgestellt hat. Knapp 20 Sperrung seit bestehen der Verwaltungsvorschrift in Bayern wenn ich mich recht entsinne. Und davon stehen aktuell noch welche in Prüfung ( übrigens ist davon auch eine Strecke vom Geo Naturpark betroffen die vor Jahren von jener Behörde genehmigt wurde. )
 
OK, jetzt schießt du dich aber argumentativ richtig ins Aus. Nur ein Beispiel:
Es gibt diese Regeln, dass alle Wege eingetragen werden müssen. Liegenschaftsämter, Katasterämter und Forstbehörden werden Dir das bestätigen. Wege die dort nicht hinterlegt sind, gelten nicht als Weg im juristischem Sinne.
Genau das Gegenteil wird hier diskutiert, dass nämlich der juristische "Weg"-Begriff weitaus umfassender ist und eben nicht an einer offiziellen Eintragung hängt. Siehe "illegal angelegte Wege", die sowohl in Natura als auch juristisch existieren, und trotzdem nirgends auftauchen. Mit deiner Argumentation wäre ein Rückbau von einem illegal angelegtem Weg weder machbar noch nötig, weil der ja nach deiner Auffassung nicht existiert.
Ob es dafür nun Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen oder andere behördliche Verfahrensvorgaben gibt, und wie die lauten
Du reitest massiv auf den Paragraphen rum, und dann schmeißt du Gesetze, Verordnungen und andere behördliche Vorgaben in einen Topf. die werden aber vom Gesetz sehr unterschiedlich behandelt. Entsprechend müsstest du die auch unterschiedlich beurteilen.
weiß ich nicht, und es interessiert mich auch nicht.
... und die ganze zeit kommst du mit Paragraphen daher. Ja, interessieren die dich jetzt oder nicht?

@Dahigez hat es brillant zusammengefasst, besonders die strikte Gewaltenteilung. Und die ignorierst du immer noch und immer wieder. Auf dieser Basis ist aber keine sinnvolle Diskussion (mehr) möglich.
 
...nochmal zu dem Aichaer Gerichtsurteil. Ich habe es mir nun mehrfach durchgelesen.

Der Mountainbiker fuhr also über ein Privatgrundstück, welches mit Schildern die Durchfahrt verbot, in eine Nagelfalle, dessen Aufsteller unbekannt ist. Der Mountainbiker bekam Recht, dass er trotz der nichtamtlichen Verbotsbeschilderung durch den Grundeigentümer, dort fahren darf.

/edit:
Welchen Hintergrund hast du bzw. was genau verfolgst du mit deiner Interpretation von diversen Gesetzen, Vorschriften und Ansichten?
 
/edit:
Welchen Hintergrund hast du bzw. was genau verfolgst du mit deiner Interpretation von diversen Gesetzen, Vorschriften und Ansichten?
Es geht mir um die hier verbreitete Fehlinformation, dass man als MountainbikerIn auf allen Wegen (nach mancher Interpretation sogar auf, durch nichtamtliche Schilder gesperrten) fahren darf.
Wenn dem so ist, dann wäre jede bisher erteilte OWiG wegen illegaler Wegenutzung (so wie letztes Jahr als konzertierte Aktion an einem Trail in Stuttgart) gegen Mountainbikende nichtig, und somit anfechtbar.
Mit deiner Argumentation wäre ein Rückbau von einem illegal angelegtem Weg weder machbar noch nötig, weil der ja nach deiner Auffassung nicht existiert.
...ja, ist so. Es reicht ein nichtamtlicher Hinweis des Grundeigentümers, oder seiner Vertretung, bsp. des Forstamtes. In der Praxis ein einlaminiertes Blatt. Darüber dass dieses Blatt in der Regel keine Woche überdauert muss man nicht reden und ist ein anderes Thema.

Der Mountainbiker fuhr also über ein Privatgrundstück, welches mit Schildern die Durchfahrt verbot, in eine Nagelfalle, dessen Aufsteller unbekannt ist. Der Mountainbiker bekam Recht, dass er trotz der nichtamtlichen Verbotsbeschilderung durch den Grundeigentümer, dort fahren darf.
Und nicht der MTB Fahrer hat im Aichacher Urteil den Gründeigentümer verklagt, sondern der Gründeigentümer wollte von MTB Fahrer eine Unterlassungserklärung bekommen und hat diesen deswegen verklagt.
=> es ging im Prozess nie um irgend eine Haftung.
Hatte ich das irgendwo geschrieben, dass der MTBler den Eigentümer verklagt hat, oder dass es im Urteil um die Haftung ging? Ich zog lediglich daraus den Schluss, dass nun dieses unsägliche Thema von Manchen wieder zum Anlass genommen wird.
Im Umkehrschluss machen sich nun natürlich in Bayern Grundeigentümer Gedanken über die Haftung, wenn man ja nicht mal mit privaten Schildern vor Gefahren ausreichend warnen kann.



Oder steht da irgendwo ein Schild das es verboten ist?
Als ich das letzte Mal dort fuhr ( irgendwann Ende 21 oder Anfang 22) hing dort ein Schild. Leider habe ich es nicht fotografiert, und kann den Sinn nur ungefähr wiedergeben. Dort stand, dass die Streckenführung geändert wurde, wegen Habitat, oder Naturdenkmal oder so ähnlich. Ob da nun explizit eine Unterlassung ausgesprochen wurde, weiß ich nicht mehr.

Ich verabschiede mich nun aus diesem Thread, da hier offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen aufeinanderprallen und man in mein Geschriebenes Dinge hineininterpretiert, die ich weder geschrieben noch gemeint habe. Ich hoffe, dass Jemand von Euch das Thema durchklagt, sofern es ihn mal mit einer OWiG erwischt.
 
Ich verabschiede mich nun aus diesem Thread, da hier offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen aufeinanderprallen und man in mein Geschriebenes Dinge hineininterpretiert, die ich weder geschrieben noch gemeint habe. Ich hoffe, dass Jemand von Euch das Thema durchklagt, sofern es ihn mal mit einer OWiG erwischt.

Tja, schade. Mich hätte schon interessiert warum du dir da so sicher bist, dass wir alle die Geisterfahrer sind und nicht du.
Deshalb auch die Frage nach deinem Hintergrund. Kennst du andere wegweisende Urteile, die deine Annahmen untermauern? Oder vertrittst du beruflich Waldbesitzer/Förster/Jäger und hast schon erfolgreich "verhandelt"?

Es geht mir um die hier verbreitete Fehlinformation, dass man als MountainbikerIn auf allen Wegen (nach mancher Interpretation sogar auf, durch nichtamtliche Schilder gesperrten) fahren darf.
Wenn dem so ist, dann wäre jede bisher erteilte OWiG wegen illegaler Wegenutzung (so wie letztes Jahr als konzertierte Aktion an einem Trail in Stuttgart) gegen Mountainbikende nichtig, und somit anfechtbar.

Den Grund kann ich nachvollziehen.
Deine Schlussfolgerungen jedoch nicht und deshalb stellt sich mir wieder die Frage, warum du dir so sicher bist, dass nicht du derjenige bist, der die Fehlinformationen verbreitet?
Ich erinnere mich da an das andere Thema bei Bergauf/Bergab, wo wir schon genauso diskutiert haben und dann kam raus, dass du ein anderes Urteil/anderen Fall im Hinterkopf hattest. Möglicherweise schreiben wir auch aneinander vorbei oder du schreibst zu missverständlich, so dass ich dich nicht verstehe?

Also ich gebe offen zu, dass ich nicht beruflich was mit Jura zu tun habe oder mich sonst irgendwie gut damit auskenne.
Aber wegen allem, was ich bisher in sämtlichen Themen und Beiträgen (auch die von @Sun on Tour) und in Gesetzen und Urteile gelesen habe, kann ich deiner Schlussfolgerung nicht ganz folgen. Andere offensichtlich auch nicht, oder liege ich hier falsch?
 
... und die ganze zeit kommst du mit Paragraphen daher. Ja, interessieren die dich jetzt oder nicht?
Und bei euch?
(1*)Ich sehe da extrem wenig Substanz.

Tja, schade. Mich hätte schon interessiert warum du dir da so sicher bist, dass wir alle die Geisterfahrer sind und nicht du.
Man stelle sich die Frage dem Ton! 1/2 Seiten blieb freundlich, sachlich und nicht provokant.
Deshalb auch die Frage nach deinem Hintergrund. Kennst du andere wegweisende Urteile, die deine Annahmen untermauern? Oder vertrittst du beruflich Waldbesitzer/Förster/Jäger und hast schon erfolgreich "verhandelt"?

@Das-Licht ist ja hier in der Gegend an den Bestrebungen zur Legalisierung von Trails beteiligt. Und das mit Erfolg! => (*1)
@Dahigez hat es brillant zusammengefasst, besonders die strikte Gewaltenteilung. Und die ignorierst du immer noch und immer wieder. Auf dieser Basis ist aber keine sinnvolle Diskussion (mehr) möglich.
Prinizipiell wäre nach eurer Lesart alles einklagbar. Nur, wer kann das wo einklagen und mit welchem Budget.
Da ist für die Behörden ein einfaches Nein auf Basis Paragraf xy recht einfach.

Letztlich wird hier viel um den heißen Brei geredet, weil es für die meisten schlicht ohne Konsequenzen ist. Bis es dann halt doch so weit ist und man doof aus der Wäsche schaut, weil der Richter sich in seiner Interpretation dann gegen einen entscheidet.

Auch das Aichaer Gerichtsurteil hilft hier bei uns im Grenzgebiet BW/ Hessen halt wenig. Um Klarheit zu schaffen, bräuchten wir dann einen Fall hier.
Auch wir hier in der IG müssen ein bisschen Guerilla spielen, weil sonst halt gar nix geht mit Trail.

Und da treffen ja die 2 Seiten aufeinander: Guerilla vs Legalisierung =>
Jede erfolgreiche Legalisierung bedeutet ja auch, dass sie notwendig ist. Im Umkehrschluß ist alles andere offensichtlich illegal. Und das darf nicht sein.
 
Jede erfolgreiche Legalisierung bedeutet ja auch, dass sie notwendig ist. Im Umkehrschluß ist alles andere offensichtlich illegal. Und das darf nicht sein.
Sehr gut; so sieht es aus. 🏆
Prinizipiell wäre nach eurer Lesart alles einklagbar. Nur, wer kann das wo einklagen und mit welchem Budget.
Da ist für die Behörden ein einfaches Nein auf Basis Paragraf xy recht einfach.
Reden wir hier vom Befahren von Wegen oder Anlegen von solchen?
Wenn die Behörde ein Verbot des Befahrens zu erkennen meint, muss sie es durchsetzen - nicht umgekehrt.
Es heißt nämlich "Betretungsrecht".
 
Wenn die Behörde ein Verbot des Befahrens zu erkennen meint, muss sie es durchsetzen - nicht umgekehrt.
Na ja, das ist schon sehr optimistisch. In der Regel schaut es doch eher so aus, dass eine Behörde ein Verbot ausspricht, dann steht das erst mal, und du musst mit Klage, Gericht und viel Glück probieren, zu deinem Recht zu kommen.
 
Na ja, das ist schon sehr optimistisch. In der Regel schaut es doch eher so aus, dass eine Behörde ein Verbot ausspricht, dann steht das erst mal, und du musst mit Klage, Gericht und viel Glück probieren, zu deinem Recht zu kommen.
Ich glaube, der häufigere Fall ist, dass das Verbot ignoriert wird, kaum jemand versucht, das durchzusetzen und deswegen das Verbot praktisch schlicht irrelevant ist.
 
Ich glaube, der häufigere Fall ist, dass das Verbot ignoriert wird...
ich kann jetzt nur von mir ausgehen und muss feststellen, dass ich die Verbote, soweit klar einem Weg zuzuordnen und offensichtlich auch der Gesetzeslage entsprechend, ich diese Verbote sehr wohl beachte und in der Konsequenz dort in meiner Freizeit nicht unterwegs sein werde. Das führt dann zu "MTB-Transitregionen" wie etwa Österreich oder auch Baden-Württemberg, wissend, dass es dort wunderbare Strecken gibt. Mir persönlich ist da nur der Stress zu viel.
 
oder auch Baden-Württemberg, wissend, dass es dort wunderbare Strecken gibt. Mir persönlich ist da nur der Stress zu viel.
ich könnte es mit hier sogar aussuchen; Pfalz und Hessen sind in der Nähe. Nach Hessen kann ich sogar mit dem Bike, ist dann aber über 1Stunde weg und Pfalz 45 min mit dem Auto.
Da fahre ich dann am Ende doch meine lokalen Wegle. Ich bevorzuge schmalere Reifen, dann wirkt der Weg näher an 2m.
 
Als Wanderer und Biker ist für mich ganz klar:
Wege ohne festen Belag (Kies, Splitt, Mergel oder Teer), welche als Wander-und Bergwege ausgeschildert sind, dürfen keinesfalls mit einem Zweirad befahren werden. Ich halte konsequent alle Biker an, fotografiere sie und zeige sie gem. Strassenverkerhsgesetz Art 43 Abs 1 an. Weigert ein Biker sich freiwillig auf dem Posten zu melden, zahlt er noch ein saftiges Strafverfahrensgeld, da er quasi gesucht werden muss. Das kommt teuer, sehr teuer. Ich spreche aus Erfahrung!. Aber ich finde mein Vorgehen richtig. Und ich bekomme immens viel Unterstützung von Wanderkolleginnen und Kollegen 😉
 
Als Wanderer und Biker ist für mich ganz klar:
Wege ohne festen Belag (Kies, Splitt, Mergel oder Teer), welche als Wander-und Bergwege ausgeschildert sind, dürfen keinesfalls mit einem Zweirad befahren werden. Ich halte konsequent alle Biker an, fotografiere sie und zeige sie gem. Strassenverkerhsgesetz Art 43 Abs 1 an. Weigert ein Biker sich freiwillig auf dem Posten zu melden, zahlt er noch ein saftiges Strafverfahrensgeld, da er quasi gesucht werden muss. Das kommt teuer, sehr teuer. Ich spreche aus Erfahrung!. Aber ich finde mein Vorgehen richtig. Und ich bekomme immens viel Unterstützung von Wanderkolleginnen und Kollegen 😉
Zum Glück leben wir in einer Demokratie, da zählt das Gesetz und nicht das was für Leute wie dich ganz klar ist...
 
Zum Glück leben wir in einer Demokratie, einem Rechtsstaat da zählt das Gesetz und nicht das was für Leute wie dich ganz klar ist...
Ich hab das mal korrigiert und @Tiefe7 sollte meiner Meinung nach sein Verhalten reflektieren. Ich denke eher dass das ein Troll ist (bitte nicht füttern!), weil ich keinen Zusammenhang zwischen Datenübermittlung aus dem Fahrzeugregister und dem Verstoß gegen ein Waldwegesetz sehe.
 
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