Ist das dreist oder bin ich im Unrecht?

Acki

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Was meint Ihr dazu?
Ich habe mir vor eineinhalb Jahren bei Radsport-Bornmann einen Fully-Rahmen bestellt, welcher als "Freerider" verkauft wurde.
Dieser Rahmen hat zwischenzeitlich dreimal einen Riss bekommen. Nach dem dritten Mal weigerte sich der Versender jedoch, mir den Rahmen erneut zu ersetzen, bzw. ich wollte den Kaufvertrag rückgängig machen.
Wo "Freerider" drauf steht, sollte doch eigentlich auch "Freerider" drin sein, oder? Von Hinweisen, die einen Offroad-Einsatz verbieten, war nichts zu sehen.
Unter "Freeride" versteht man gemeinhin ein Fahren mit Sprüngen, Drops etc. Ich kann mit dem Rahmen also machen, was ich will. Der Begriff definiert sich ja auch über sämtliche Bike-Videos.
Darf der Versender mir nun vorwerfen, dass ich den Rahmen zu stark belastet habe und mir eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verwehren? Ich denke nicht.
Wie seht Ihr die Sache ??
 
An deiner stelle würde ich nen anderen Rahmen kaufen, wenn der schon 3 mal kaputt war kann man sicher nicht davon ausgehen das er beim 4 hält, und 3 mal toleranz ist mehr als genug, würde dir auch keinen neuen geben...

"Freerider" drauf steht, sollte doch eigentlich auch "Freerider" drin sein, oder?

Falsch, nehmen wir die DJ gabel, is die für DJ Fahrradfahrer? und unter Freeride kann man viel unter einen hut packen...

Darf der Versender mir nun vorwerfen, dass ich den Rahmen zu stark belastet habe und mir eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verwehren? Ich denke nicht.

Ich schon.
 
solange darauf nicht hingewiesen wurde das der Kaufvertrag während der Garantie rückgängig gemacht werden kann (aus unterschiedlichen gründen) dürftes du es Theoretisch verlangen...
Also ich denke mal einen neune kannst du 1000% verlangen den MUSS er dir auch geben nur wenn der imma kaputt geht bringt das ja nix...
Also fallls es zu den fall kommen sollte das er den garnicht nimmt würde ich den Anwalt einschalten...
Denn wenn das dann schnell genug geht ist es ja dein recht nur nach 2 Jahren läuft die Garanite ja in der regel ab..
 
wenn du 2 jahre garantie hast, besteht ein anspruch auf ersatz, wenn das material nicht hält. dabei ist es egal wie oft das passiert.
stell dir vor es wäre ein fernseher, da würdest du dir gar nichts erzählen lassen und zweifeln, sondern amok laufen bei mediamarkt ;)
wenn du aber nur ein jahr garantie und ein jahr gewährleistungsanspruch hast, sieht das ganze anders aus. da musst du beweisen, das du mit dem rahmen keine häuser runtergesprungen bist sondern nur freeride gefahren. aber beweise das erst mal..... :rolleyes:

mach bei dem laden einfach terror, jeden tag anrufen und die vollsülzen, am besten zu weinen anfangen... das ist zwar dreist, aber irgendwann geben sie auf :D
 
ein blick ins BGB §342 und § 434ff schaffen auch hier klarheit!
der typ MUSS dir nen neuen rahmen geben, ob er will oder nicht. kennst du keinen juristen der mal ein briefchen schreibt? wenn net kauf dir das BGB für wenig € und schreib ein brief mit ein bißchen §-gewurschtel drin und drohe mit dem anwalt. die rechtslage ist hier eindeutig zu deinen gunsten!
 
das Problem ist hier einfach der Mangel an Definition. Was kann man tatsächlich von einem Freeride Rahmen verlangen. Das hängt nämlich auch sicherlich von dem Kaufpreis respektive der Qualität des Rahmens ab. Ein 700 EUR Rahmen hält lange nicht soviel wie einer für 2000 EUR. Deine Aussage: "Ich kann mit dem Rahmen also machen, was ich will" ist da äußerst hart an der Kante. Das darfst Du eben nicht. Bei Real kann ich auch Zweiräder mit der Aufschrift DOWNHILL erstehen, als aufgeklärter Mensch würde ich aber den Teufel tun und damit mal einen richtigen DH zu fahren. Wenn jemand einen Dicken 12m Drop springt zählt das ja angeblich auch noch als Freeride, nur beschwert sich da keiner wenn sein mehrere Tausend Euro teures Bike in die Knie geht. Es kann also gut sein, dass selbst ein Gerichtsverfahren keine großen Aussichten auf Erfolg hat. Hier geht es nämlich auch nicht ausschließlich darum was "nicht" in irgendwelchen Beschreibungen steht, sondern auch das was der gesunde Menschenverstand sagt. Noch sind wir nämlich glücklicherweise nicht in Amiland. In der Gebrauchsanweisung für eine neues Auto wirst Du ja auch nicht grundsätzlich den Satz finden "fahren sie nicht gegen ein Hindernis", so was versteht sich ja von selbst.

Ich will jetzt hier keine Wertung bezüglich Deines Schadens abgeben, da sind so viele Faktoren zu berücksichtigen, dass das auf die Entfernung unmöglich ist. Einige Leute schaffen es ja auch ihr Bike schon an einem Kantstein zu zertrümmern. Mit dem gleichen Modell fahren andere fünf Jahre ohne Probleme. Wer es richtig krachen lassen will muss halt etwas mehr investieren, Qualität bekommt man halt nicht billig.

Erstma!

PS

bzgl. der diversen Paragraphen, so was liest sich immer wichtig, aber im Endeffekt hat das wenig Wirkung. Meistens scheitert es da schon an der korrekten Anwendung....
 
Tja,

also du müsstest den rahmen schon ersetzt bekommen. Ich kann aber den Händler auch verstehen, wenn der Rahmen schon dreimal ersetzt wurde, dass er diesen nicht nocheinmal ersetzen möchte.

Übrigends haste bei bornmann schlecht eKarten :) Der Typ ist ein Arsch, wie er im Bilderbuch steht. Ich komme ja aus Kassel und habe ab und an die Ehre mich in diesem Laden zu befinden um irgendwelche Teile günstig zu bekommen. Der Herr Bornmann ist da immer sehr zuvorkommen und schmeißt einen manchmal raus, bevor man überhaupt einen Wunsch geäußert hat :D
 
1) woher weiss er was du mit dem rahmen getan hast? - das hast du deiner eigenen dummheit *sorry* dann zuzuschreiben.

2) bei uns (österreich) ist innerhalb der ersten 6 monate eine beweislastumkehr - also müsste er (händler) dir einen unsachgemäßen gebrauch des bikes nachweisen..

sofortiges drohen mit anwalt bringt normal nicht immer was ... weil sich dann die standpunkte versteifen ... er wird sich einen rechtsbeistand holen und der wird natürlich gegenargumente suchen und so weiter und so fort.

das ist ne drohung mit der presse wirksamer :D ... oder versuch ein aufklärendes gespräch nochmal zu führen...

ciao
 
Vielen Dank erstmal!
Für den, der es wissen wollte: es war der Cicli B "One-Link"-Rahmen. Das Teil hat auch nur 250 Euro mit Dämpfer gekostet. Insofern lohnt es sich eigentlich nicht, sich da viel Arbeit zu machen. Außerdem liegt die Beweislast, wie jemand von Euch meinte, ja bei mir, falls die Garantie nicht jedes Mal von neuem beginnt.
Den Bornmann (der Chef) habe ich am Telefon erlebt. Der ist wirklich unhöflich, um es milde auszudrücken.
 
nicht garantie mit gewährleistung verwechseln!!!!!!!!

gewährleistung fängt immer erst bei übergabe an....also auch wenn dur den 3. rahmen erst bekommen hast...dann muss dir der händler 6 monate lang beweisen, dass der mangel erst durch dich entstanden ist und nicht, dass es ein z.b. produktionsfehler ist...

garantie ist etwas ganz anders (eine vertraglich zugesichertes recht/anspruch) - gewährleistung ist gesetzlich verankert!!!!!

allerdings wenn du ihm verraten hast, was du mit einem 250 euro geschwür aufführst....selber schuld....

ciao und mfg
 
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