Acki
Mitglied
Was meint Ihr dazu?
Ich habe mir vor eineinhalb Jahren bei Radsport-Bornmann einen Fully-Rahmen bestellt, welcher als "Freerider" verkauft wurde.
Dieser Rahmen hat zwischenzeitlich dreimal einen Riss bekommen. Nach dem dritten Mal weigerte sich der Versender jedoch, mir den Rahmen erneut zu ersetzen, bzw. ich wollte den Kaufvertrag rückgängig machen.
Wo "Freerider" drauf steht, sollte doch eigentlich auch "Freerider" drin sein, oder? Von Hinweisen, die einen Offroad-Einsatz verbieten, war nichts zu sehen.
Unter "Freeride" versteht man gemeinhin ein Fahren mit Sprüngen, Drops etc. Ich kann mit dem Rahmen also machen, was ich will. Der Begriff definiert sich ja auch über sämtliche Bike-Videos.
Darf der Versender mir nun vorwerfen, dass ich den Rahmen zu stark belastet habe und mir eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verwehren? Ich denke nicht.
Wie seht Ihr die Sache ??
Ich habe mir vor eineinhalb Jahren bei Radsport-Bornmann einen Fully-Rahmen bestellt, welcher als "Freerider" verkauft wurde.
Dieser Rahmen hat zwischenzeitlich dreimal einen Riss bekommen. Nach dem dritten Mal weigerte sich der Versender jedoch, mir den Rahmen erneut zu ersetzen, bzw. ich wollte den Kaufvertrag rückgängig machen.
Wo "Freerider" drauf steht, sollte doch eigentlich auch "Freerider" drin sein, oder? Von Hinweisen, die einen Offroad-Einsatz verbieten, war nichts zu sehen.
Unter "Freeride" versteht man gemeinhin ein Fahren mit Sprüngen, Drops etc. Ich kann mit dem Rahmen also machen, was ich will. Der Begriff definiert sich ja auch über sämtliche Bike-Videos.
Darf der Versender mir nun vorwerfen, dass ich den Rahmen zu stark belastet habe und mir eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verwehren? Ich denke nicht.
Wie seht Ihr die Sache ??