Jäger will Bußgeld kassieren

dmr-bike

Soso jaja aha 😴
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Frage an die Rechtsexperten:


Drei Bekannte von mir wurden neulich von einem Jäger (oder Förster?)
im Staatsforst aufgehalten.
Er hat sie darauf hingewiesen,das sie hier nicht fahren dürfen,und er
25 Eu Bußgeld von ihnen bekommt.Es sind nirgends Verbotsschilder aufgestellt.
Es war kein Singletrail,normale Forstautobahn.
Sie haben natürlich nicht bezahlt und sind weitergefahren.

Meine Frage:darf der Jäger / Förster Bußgelder verlangen?
Oder macht ER sich gar strafbar,wegen Amtsanmaßung oder dergleichen. Egal ob auf Forstautobahn oder Singletrail.
Es handelt sich um das Bundesland Bayern.
 
Generell ist es verboten mit dem Bike im Wald herumzufahren. In Ba-Wü ist es beispielsweise so, daß nur auf 2m breiten befestigten Wegen gefahren werden darf (über den Sinn dieser Vorschrift möchte ich jetzt nicht diskutieren).
Meines Wissens ist ein staatlicher Förster berechtigt, bei Nichtbeachtung ein Bußgeld zu erheben. Ein Jäger darf das sicherlich nicht.
Ich selber habe bisher nur Verwarnungen erhalten (noch keine Bußgelder).

Gruß
 
In Bayern gibt es meines Wissens keine 2 meter Regel.
Ausserdem war es auf einem über 2 meter breiten,befestigten Weg.
Und wenn der Förster ein Bußgeld fordert,bekommt man dann einen Beleg,oder steckt er sich das Geld selber ein...?
Was macht der Förster ,wenn ich einfach weiterfahre.Mit Gewalt darf er mich ja wohl nicht festhalten!?
 
Und wenn der Förster ein Bußgeld fordert,bekommt man dann einen Beleg,oder steckt er sich das Geld selber ein...?
Was macht der Förster ,wenn ich einfach weiterfahre.Mit Gewalt darf er mich ja wohl nicht festhalten!?

du bekommst nen beleg,kannst das auch schriftlich machen lassen ,dann bekommste post.
aufhalten darf er dich zwar ,macht er aber wohl nicht sondern greift zum telefon,gibt der polizei ne personenbeschreibung durch und wenn dich die rennleitung dann sieht,haste ein problem.

oder er hat keinen bock auf den bohei und lässt das halt.
 
In Bayern gibt es meines Wissens keine 2 meter Regel.
Ausserdem war es auf einem über 2 meter breiten,befestigten Weg.
Und wenn der Förster ein Bußgeld fordert,bekommt man dann einen Beleg,oder steckt er sich das Geld selber ein...?
Was macht der Förster ,wenn ich einfach weiterfahre.Mit Gewalt darf er mich ja wohl nicht festhalten!?

der Förster darf in etwa soviel wie die polizei ganz grob gesagt...die Polizei des Waldes sozusagen. Die Frage ist aus welchem Grunde die 3 Bußgeld bezahlen sollten. War es generell verboten auf diesem Weg zu fahren und wo sollte das stehen ?
Wenn du versuchst abzuhauen wird er dich ziehen lassen. is aber nicht die feine englische art :cool:
 
Ok,wie soll man denn erkennen ,ob's ein Jäger oder Förster ist.
Wenn's ein Jäger ist,darf er nicht mal ein Bußgeld androhen ?!?
Amtsanmaßung?
Mir hat in besagtem Wald schon mal ein Jäger gedroht,das sie "uns" (Mountainbikern)
in Zukunft nachschießen werden...
Mir gehts hier darum, das ich bei der nächsten "Kontrolle" die passenden Worte
parat habe,auch rechtlich gesehen.
 
Jaaa,für Bayern steht da :"auf geeigneten Wegen"
Das ist ja wohl Auslegungssache!
Ich halte die Wege z.t. für sehr geeignet.
 
Wieso steht doch klar drin.
Wenn die Wege als solche erkennbar sind und fürs Fahrrad geeignet.
Nicht aber querfeldein im Slalom durch die Bäume ohne erkennbaren Weg.

Ein Förster sollte sich jederzeit als solcher ausweisen können.
 
Mir wollte mal in Bayern ein Förster erzählen, dass man nur auf Wege fahren darf, auf denen auch ein LKW fahren kann :lol:

Wenn es keine Verbotsschilder gibt, muss in Bayern die Eignung des Weges erst mal entschieden werden, und das kann bestimmt nicht auf die Schnelle von einem Förster entschieden werden...
 
Mir hat in besagtem Wald schon mal ein Jäger gedroht,das sie "uns" (Mountainbikern)
in Zukunft nachschießen werden...

wennst zeugen dabei hast, dann musst sowas zur anzeige bringen, da schon die drohung reicht

wenn ein vorhandener! weg nicht ausdrücklich für radfahrer gesperrt ist (naturschutzgebiet usw) kann dir in bayern nicht viel passieren.
bei der haftungsfrage wennst auf dem Weg nen Wanderer umfährst sieht die Sache aber kritischer aus!
 
Das "Blaulichtmillieu" wird sich freuen wenn sie in Zukunft am Waldesrand nach Mountainbikern Ausschau halten müßen, wärend der amtsgeile Förster unentwegt Personenbeschreibungen durchgibt ! Mein Wald, dein Wald, unser Wald, ihr Wald.............wessen Wald ist das jetzt eigentlich ?! Ich kotz bald ! Würde hier in der Innenstadt mal annähernd gegen Müllrowdies, Grillschlampen, Lärmjunkies und Flaschenwurf-Fetischisten angegangen, müßte man im Wald kein Geld sammeln !
 
Mir hat in besagtem Wald schon mal ein Jäger gedroht,das sie "uns" (Mountainbikern)
in Zukunft nachschießen werden...
Mir gehts hier darum, das ich bei der nächsten "Kontrolle" die passenden Worte
parat habe,auch rechtlich gesehen.

ola...da stellt sich mir die frage ob der mann überhaupt chrarakterlich geeignet ist ein gewehr mit sich rumzuschleppen wenn er es als 'argumentationshilfe' benutzen will...da würde ich recht offensiv entgegnen dass du dies melden wirst und um überprüfung der jägerzulassung bitten wirst...das geht ja gar net...
 
Ok,wie soll man denn erkennen ,ob's ein Jäger oder Förster ist.
....

Mir gehts hier darum, das ich bei der nächsten "Kontrolle" die passenden Worte
parat habe,auch rechtlich gesehen.

In Bayern gilt nach Art 29 Abs. 1 BayWaldG:

"Die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft erklärten Beamten der unteren Forstbehörden haben bei Ausübung forstaufsichtlicher Tätigkeit innerhalb des Amtsbezirks die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten. 2 Sie sollen hierbei eine Dienstkleidung nach der jeweils geltenden Regelung und ein Dienstabzeichen tragen und müssen einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist."

Also einfach ganz freundlich nach dem Dienstausweis fragen;)
 
Ok,wie soll man denn erkennen ,ob's ein Jäger oder Förster ist.
Wenn's ein Jäger ist,darf er nicht mal ein Bußgeld androhen ?!?
Amtsanmaßung?
Mir hat in besagtem Wald schon mal ein Jäger gedroht,das sie "uns" (Mountainbikern)
in Zukunft nachschießen werden...
Mir gehts hier darum, das ich bei der nächsten "Kontrolle" die passenden Worte
parat habe,auch rechtlich gesehen.

also ein Jäger darf das natürlich nicht - deshalb stimmt das so in der Threadüberschrift auch nicht.
Nachschiessen dürfen sie natürlich auch nicht, da kann das androhen ja schon strafbar sein sofern man es denn beweisen kann.
Kontrollieren dürfen sie schon, doch die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben.
 
Drei Bekannte von mir wurden neulich von einem Jäger (oder Förster?)
im Staatsforst aufgehalten. Er hat sie darauf hingewiesen,das sie hier nicht fahren dürfen,und er 25 Eu Bußgeld von ihnen bekommt.Es sind nirgends Verbotsschilder aufgestellt.
Sie haben natürlich nicht bezahlt und sind weitergefahren.

Moin,

warum haben deine Bekannten den guten Mann nicht mal gefragt, aus welchem Grund sie das Bußgeld zahlen sollten. Dann währt Ihr schlauer, wir schlauer und der Jäger/Förster hätte sich bestimmt gedacht, echt nette Typen...! Las mal gut sein....! :daumen:

Gruss Simon
 
…Wenn du versuchst abzuhauen wird er dich ziehen lassen. is aber nicht die feine englische art :cool:
Es mag nicht die feine englische Art sein, sich auf französisch zu verabschieden. In Deutschland "tat man so etwas erst recht nicht". Da findet man sich auch morgens um 4 mit seinen Habseligkeiten am Güterbahnhof ein, wenn es ein Amtsbrief vorschreibt. :(
Moin,

warum haben deine Bekannten den guten Mann nicht mal gefragt, aus welchem Grund sie das Bußgeld zahlen sollten. Dann währt Ihr schlauer, wir schlauer und der Jäger/Förster hätte sich bestimmt gedacht, echt nette Typen...! Las mal gut sein....! :daumen:

Gruss Simon

Der Typ hat doch angegeben, dass es nicht erlaubt sei, dort zu fahren. Das reicht den meisten doch als Grund.
 
Etwas OT - ( Blatt mit Berufsdefinitionen bei uns auf der Arbeit )
Jäger: bewaffneter Alkoholiker der durch den Wald zum Wirtshaus geht.
 
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