Knarzende Speichen ->kann ich den Kaufvertrag wandeln?

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Hallo zusammen,

ich habe vor 6 Monaten einen hochwertigen LRS (Carbonfelge, dt180, Messerspeichen) bei einem bekannten Laufradbauer gekauft.
Nach einiger Zeit fingen dann die Speichen am HR an Geräusche zu machen. Ich habe das HR dann an den Laufradbauer zurückgeschickt, die Speichen wurden nachgezogen und dann war zwischenzeitlich Ruhe. Leider nur von kurzer Dauer. Mittlerweile hat auch das VR in den Chor eingestimmt. Ein unerträglicher Zustand :aufreg:. Ich bin Tourenfahrer mit 70 kg auch noch relativ leicht und mit 50 nicht mehr der Jüngste. Also an übermäßiger Belastung kann es auf jeden Fall nicht liegen.

Nun zur Frage:

Stellen knarzende Speichen einen Mangel/Grund dar, den Kauf zu wandeln?

Nach 2. maliger erfolgloser Reparatur/Nachbesserung hat man meines Wissen den rechtsanspruch den KV zu wandeln.
 
An deiner Stelle würde ich mir das Theater sparen und auch das VR noch mal zum Laufradbauer schicken. Da gab es ja noch nicht mal eine Chance nach zu besseren.

Wenn danach wieder vorne oder hinten was anfängt zu knarzen kannst du dir immer noch Gedanken über weitere Schritte machen.
 
Das HR macht ja leider auch schon wieder Geräusche und ich fürchte das wird mit den VR auch nicht anders sein. Meiner Meinung nach ein klarer Mangel, vor allem für einen LRS im oberen Preissegment.
 
Grundsätzlich hat der Händler ja noch eine Chance ;)
Ich vermute aber, dass das Knarzen der Speichen - auch bei einem erfolglosen zweiten Reparaturversuch - keinen Sachmangel im rechtlichen Sinne darstellen dürfte. Der Laufradsatz wurde aus den ausgesuchten Komponenten wie vereinbart aufgebaut und ist sozusagen einsatzbereit. Wesentliche Merkmale wie Gewicht, Aufbauqualität usw. scheinen ja zu stimmen. Dass in einem System, das unter ständigen Lastwechseln und damit unter Bewegung steht Geräusche auftreten, ist meiner Ansicht nach durchaus im Bereich des „normalen“. Zumal es ja auch einige Berichte über Geräusche an den Speichenkreuzungen bei DT Swiss-Naben mit Straightpull-Flanschen gibt. Aber auch da stellt die Möglichkeit des Auftretens keinen Mangel an sich dar, da das Auftreten ja auch von der Komponentenwahl abhängt.
Ein weiterer Aspekt könnte auch die Tatsache sein, dass der Laufradsatz bzw. der Freilauf ohnehin eine (bei der 180 nicht gerade geringe) Geräuschentwicklung aufweist. Anders wäre es z.B. wenn Du einen „lautlosen“ Laufradsatz bspw. mit einem Klemmrollenfreilauf bestellt hättest. Dann wäre natürlich auch ein Speichenknacken ein Mangel, da der Laufradsatz nicht mehr lautlos ist.

Wenn Du nach Pressfit-Tretlagern und insbesondere solchen in leichten Carbon-Rahmen suchst, wirst Du auch haufenweise Berichte über Knacken/Knarzen finden, das nicht zu beheben ist. Da nach wie vor solche Rahmen/Bikes gebaut (und in D verkauft) werden, gehe ich davon aus, dass es keine Welle von Rücktritten vom Kaufvertrag aufgrund eines Sachmangels gab.

Ich würde sagen: ein Hinweis auf mögliche Geräuschentwicklung bei Straightpull-Naben mit kleinem Flanschdurchmesser wäre seitens des Laufradbauers im Sinne der Kundenzufriedenheit angebracht. Ich nehme aber an, dass kein Sachmangel vorliegt.

Aber: alles ohne Gewähr und nur meine Sichtweise. Im Zweifel müsstest Du einen Anwalt zu Rate ziehen und ggf. klagen. Aber ob sich das lohnt? Wahrscheinlich wärst Du günstiger und weniger nervenaufreibend dran, wenn Du den Laufradsatz verkaufst und Dir einen anderen zulegst. Auch wenn das alles andere als zufriedenstellend ist.
 
Danke für Deine Einschätzung @Mojo25.

Eine Übermäßige Geräuschentwicklung (durch die Speichen) am Laufrad ist auf jeden Fall ungewöhnlich und ein Zeichen von Bewegung/Flex im System, insofern m. E. schon ein Qualitätsmerkmal/Sachmangel. Da es diesen LRS in dieser Konfiguration als "Standard-LRS" vom Laufradbauer gibt, würde auch das Argument "selber falsch rausgesucht" nicht gelten.

Wie auch immer, ich denke ich werde mal die nächste Runde nachzentrieren gehen und dann entscheiden ...
 
Danke für Deine Einschätzung @Mojo25.

Eine Übermäßige Geräuschentwicklung (durch die Speichen) am Laufrad ist auf jeden Fall ungewöhnlich und ein Zeichen von Bewegung/Flex im System, insofern m. E. schon ein Qualitätsmerkmal/Sachmangel. Da es diesen LRS in dieser Konfiguration als "Standard-LRS" vom Laufradbauer gibt, würde auch das Argument "selber falsch rausgesucht" nicht gelten.

Wie auch immer, ich denke ich werde mal die nächste Runde nachzentrieren gehen und dann entscheiden ...
Ich denke, dass dabei entscheidend ist, dass jedes Laufrad im Fahrbetrieb in sich in Bewegung ist und sich die Laufräder aufgrund der Komponentenwahl und des Aufbaus nur darin unterscheiden, wie viel "Flex" vorhanden ist. Dabei hängt es vom Fahrer und vom Einsatzgebiet ab, wie viel "Flex" erwünscht ist. Bei manchen Komponenten kann diese Bewegung trotz eines sehr sorgfältigen Aufbaus unter bestimmten Bedingungen Geräusche verursachen.
Ich denke nicht, dass man das auf "falsch ausgesucht" oder "Standard-LRS vom Laufradbauer vorkonfiguriert" reduzieren kann. Ich habe es bei mir selbst schon erlebt, dass ein HR in einem Rahmen Geräusche verursacht hat und in einem anderen nicht; da haben schon geringe Unterschiede in der Sitzposition (und damit Gewichtsverteilung) gereicht, um das "Knarzen" auszulösen.

Ganz unabhängig davon gebe ich Dir recht, dass die Geräuschentwicklung nicht der Normalfall ist, da sie (vermutlich) in der Mehrzahl der Fälle nicht auftritt. Bei der Beurteilung, ob ein Sachmangel im juristischen Sinne vorliegt, kämen meiner laienhaften Ansicht nach nur zwei Aspekte in Betracht (§434 BGB):

- Abs. 1 Satz 1 Nr 2.: "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann" - dann ist eine Sache (also der LRS frei von Sachmängeln).
Das würde auf die Geräuschentwicklung abzielen, die bei vielen LRS nicht auftritt. Allerdings ist eben aufgrund der immer vorhandenen Bewegung innerhalb des Systems fraglich, ob eine sporadische Geräuschentwicklung, die die Nutzbarkeit nicht einschränkt, aber auf die immer vorhandene Bewegung zurückzuführen ist, wirklich einen Mangel darstellt. Ich vermute, dass hier ausschlaggebend sein dürfte, dass der LRS anständig aufgebaut wurde, einsatzbereit ist (für den angedachten Einsatzzweck) und dem gewünschten Gewicht entspricht (mit Toleranz).
Der Teil "die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann", kann jetzt für und gegen Dich ausgelegt werden: entweder nimmt man an, dass ein LRS abgesehen vom Freilaufgeräusch keine Geräuschentwicklung aufweist, dann bekämest Du recht. Oder aber man nimmt an, dass die immer vorhandene Bewegung (in welchem Ausmaß auch immer) nach "Art der Sache" eine Geräuschentwicklung verursachen kann (aber nicht muss). Aber um da endgültige Sicherheit (im juristischen Sinne) zu bekommen, müsstest Du vermutlich klagen.

- Abs. 2: "Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist."
Dieser Punkt wäre nur dann erfüllt, wenn der LRS nicht entsprechend der geltenden Normen (frag mich bitte nicht, welche das sind und was die aussagen :D) aufgebaut und gespannt/zentriert wurde. Aber auch hier ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen, dass eine sachgemäße Montage unter bestimmten Umständen nicht verhindern kann, dass eine Geräuschentwicklung auftritt.

Wie Du siehst, spielen neben Deinem persönlichen Empfinden - und versteh mich bitte nicht falsch: ich wäre an Deiner Stelle genau so genervt! - auch andere Aspekte eine Rolle, wenn man eruieren will, ob ein Sachmangel im juristischen Sinne vorliegt.
Ich kann Dir nicht sagen, wie der Laufradbauer auf Deinen Wunsch nach Rückabwicklung des Kaufvertrages reagieren wird. Aber begeistert wird er nicht sein ;) und wenn er sich quer stellt, bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt. Ob es Dir das wert ist, musst Du selber entscheiden. Der Ausgang jedenfalls ist wahrscheinlich alles andere als gewiss:(
 
Servus,

hast du dich mit deinem LR-Bauer zu diesem Thema schon ausgetauscht? Hatte er einen Vorschlag zur Lösung oder wie war allgemein die Reaktion?
 
Also ob das jetzt ein Sachmangel ist, keine Ahnung.
Als Normalo/Laie im Bereich Fahrrad und Laufrad aber auch als Techniker sind Geräusche für mich immer erstmal nen Fehler. Und nen Komfortmangel mal ganz bestimmt.
Das bei leichten Naben und Felgen sowas halt mal vorkommt, weiß man ggf. ja nur von anderen Fahrern oder aus dem mitlesen im Netz. ;-)
Fragt sich obs in dem Fall am Ende ne technische Lösung gibt?
Klassisch zusammenbinden und löten? hihi

Aber klar darf und sollte da erstmal der Verkäufer nachbessern.
Ich denke nen Laufradbauer sollte sowas zumindest im Beratungsgespräch ansprechen, oder bei Standardangebot übers Netz in den FAQ oder Beschreibungen erwähnen.
Bzw. manche machen das sicherlich, zumindest wenn ich nicht einfach kaufen/bestellen kann und erstmal ne Abfrage von Einsatz und Fahrergewicht kommt.
 
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