Kostenvoranschlag für Laufradbau unterschrieben. Teile nicht lieferbar.

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Moin,

vor genau einem Monat habe ich einen Kostenvoranschlag für einen neuen Laufradsatz per E-Mail bestätigt.

Offenbar sind die für die Laufräder benötigten Naben aber nicht lieferbar und ich warte seit einem Monat geduldig ab. Ursprünglich war ich davon ausgegangen, dass die neuen Laufräder innerhalb von 2-3 Wochen auf dem Fahrrad sitzen ...

Nun ist der Sommer schon da und mein Urlaub, in dem ich reichlich Fahrrad fahren wollte, ist eingereicht.

In dem Kostenvoranschlag steht unten der Satz "Sofern nicht anders vermerkt, wurde die berechnete Leistung im Monat der Rechnungsstellung erbracht."

Jetzt bin ich hin- und hergerissen, wie ich mich verhalten soll.


Vielleicht habt Ihr Erfahrungen, die Ihr mit mir teilen wollt.

Kann ich einfach zurücktreten?
Sollte ich eine Frist setzen?
 
"Sofern nicht anders vermerkt, wurde die berechnete Leistung im Monat der Rechnungsstellung erbracht."
da die Leistung noch nicht erbracht wurde, wurde auch noch nichts in Rechnung gestellt.
Das ist ein Standard Satz, und hat steurrechtliche Hintergründe, normalerweise ist immer Leistungsdatum = Rechnungsdatum.
 
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