Meisterpflicht entfällt bei mobiler Ausübung des Gewerbes ? Verkauf Gebrauchträder.

Hier ist ja was los...
Ich gebe auch mal meinen Senf, als gelernter Zweiradmechaniker, dazu.
Meines Wissens nach brauchst du ein Meistertitel um Fahrrad Reparaturen durchführen zu dürfen.
Es muss nicht zwangsläufig ein Zweiradmechaniker sein, eine ähnlicher Titel reicht auch.
Als Beispiel: Der Opa um die Ecke der hier und da mal in der Nachbarschaft ein Schlauch wechselt,
wird keiner wegen Schwarzarbeit anschwärzen.
Ich kann die Bedenken der Leute hier verstehen, ich zB. habe nicht umsonst eine 3,5 Jährige Ausbildung gemacht
um Fahrräder und Motorräder bis 500ccm zu reparieren. Das Thema ist schon ein wenig weitläufiger.
Für den Eigengebrauch/Freunde zu reparieren ist meiner Meinung nach in Ordnung,
aber Räder mit Halbwissen zu reparieren, mit denen andere am Verkehr teilnehmen sollen,
halte ich für gefährlich und würde dir davon abraten. Falls da Irgendetwas passiert, was auf dich zurück fällt,
wirst du schnell deines Lebens nicht mehr froh. Ich weiß das ich den Teufel an die Wand male,
aber wenn da etwas passiert und ein Schadensersatz gefordert wird...
 
Hi,

also ich glaube es ist genug geschrieben worden und es gibt dem nichts hinzuzufügen von meiner Seite her außer, dass ich immer noch der Meinung bin nicht s gefährliches produziert zu haben in der nahen Vergangenheit.

Danke

Gruß

Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mit dem Radhandel/Reparatur Gewerbe nicht mehr viel am Hut und wollte nur helfen.
Klar kann man Lücken finden, wenn man sie sucht, aber wenn mal ein Schaden eintritt. Was ist dann? :ka:
 
Das ist mir klar, ich wollte dem Fadenersteller nur darauf hinweisen dass die ganze Geschichte wenig Hand und Fuss hat. Warum und wieso genau kann er sich inzwischen bestimmt selbst zusammen reimen.
Von mir aus kann hier auch jeder machen was er will. Wollte nur zum weiterdenken anregen. Ich möchte mich nicht selbständig machen, von daher interessieren mich die genauen Details auch wenig.
Jeder ist sich selbst seines Glückes Schmied.

Das war es von meiner Seite.



Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
dass ich immer noch der Meinung bin nicht s gefährliches produziert zu haben in der nahen Vergangenheit.
Schön, wenn du dir so sicher bist. Trotzdem könnte es sein, daß etwas von dir repariertes gefährlich sein könnte, weil es noch nicht aufgeflogen ist.
Davon unabhängig, wenn du das gewerblich machen willst, dann mußt du unbedingt eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Die Privathaftpflicht greift hier nicht, und was ein Gericht im Schadensfall entscheidet, kannst du nicht beeinflussen. Da brauchst du selbst gar nicht direkt was falsch gemacht zu haben. Gerade bei gebrauchten, billigen Rädern wäre ich da besonders vorsichtig. Konstruiertes Beispiel: Der Kunde kommt mit defektem Antrieb zu dir. Du reparierst den Antrieb (Ritzel, Kette, ...) an dem Rad. Kurze Zeit danach stürzt er Kunde schwer, weil die Bremse versagt. Vor Gericht wird dir dann vorgeworfen, du hättest die vorgeschädigte Bremse erkennen müssen, du bist ja schließlich "Fachmann", und deshalb haftbar. Oder anderes Beispiel: Ein Kunde betritt dein Reparaturmobil, stolpert, fällt hin und hat schwere Knochenbrüche. Da bist du auch haftbar. Und bei Personenschäden wird's schnell richtig teuer.
 
Davon unabhängig, wenn du das gewerblich machen willst, dann mußt du unbedingt eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.
Hatte ich sowieso vor eine Betreibshaftplicht abzuschließen. Das habe ich schon bedacht das ich Fehler übersehen kann bzw ich ging in dem Zusammenhang von der Möglichkeit aus der Rahmen oder Achsen würden brechen.
Konstruiertes Beispiel: Der Kunde kommt mit defektem Antrieb zu dir. Du reparierst den Antrieb (Ritzel, Kette, ...) an dem Rad. Kurze Zeit danach stürzt er Kunde schwer, weil die Bremse versagt. Vor Gericht wird dir dann vorgeworfen, du hättest die vorgeschädigte Bremse erkennen müssen, du bist ja schließlich "Fachmann", und deshalb haftbar.
Danke für den Hinweis. Für so einen Fall hätte ich gedacht es wäre ausreichend auf der Rechnung die jeder Kunde bekommt genau zu beschreiben was repariert wurde.Des weiteren würde ich so Sachen immer mit prüfen. Das ganze soll sehr klein gehalten werden. Ich glaube nicht, dass ich so was vergesse.[/QUOTE]
Ein Kunde betritt dein Reparaturmobil, stolpert, fällt hin und hat schwere Knochenbrüche. Da bist du auch haftbar. Und bei Personenschäden wird's schnell richtig teuer.
Ich würde die Reparaturen, schon alleine wegen meiner Hausverwaltung und dem klaren NEIN Sie dürfen kein Gewerbe hier betreiben, nur vor Ort anbieten. Falls das auch ein Hinweis für Betriebshaftpflicht ist ebenfalls Danke.

Für den Fall, dass einige denken ich wüsste eh alles besser so ist es NICHT. Ich habe heute mal die IHK genervt mit einer sehr ausführlichen email. Mal sehen was die dazu sagen zu meinem Plan.

Vielen Dank nochmal

Gruß

Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe heute mal die IHK genervt mit einer sehr ausführlichen email. Mal sehen was die dazu sagen zu meinem Plan.
Du wirst mit zwei "Vereinen" zu tun haben: IHK und Handwerkskammer. Meine Erfahrung mit beiden ist "nicht wirklich gut". Während die IHK "nur" ans Geld will (aber wird bei dir erst mal nichts holen können, wegen Kleinunternehmerregelung), wird die Handwerkskammer schnell sehr giftig. Bei mir haben sie sofort "Schwarzarbeit" unterstellt, und ein Telefonat mit denen war auch sehr einseitig und teilweise irreführend. Deswegen ist es für dich auch wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, besonders, wenn du eine Nische mit den mobilen Reparaturen anbieten willst. Bei der Handwerkskammer könnte es sein, daß die im Zweifel wohl nichts darüber wissen, bzw. wissen wollen.
 
Du wirst mit zwei "Vereinen" zu tun haben: IHK und Handwerkskammer

Das mit der Handwerkskammer ist schon mal eine weitere gute Info. Danke dafür.
Deswegen ist es für dich auch wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, besonders, wenn du eine Nische mit den mobilen Reparaturen anbieten willst.

Das soll keine Niesche mehr sein sondern es geht rein um die Umgehung meiner Hausverwaltung. Das mit Reisegewerbe ist vom Tisch da man ja nicht vernünftig für sein Unternehmen werben darf und die Initiative von mir ausgehen muss. Das ist ja schmarn denn ich fang doch nicht das Klinkenputzen an!!!

Entweder es geht legal indem ich ein Gewerbe An und-Verkauf von gebrauchten Fahrrädern und im geringen Maße Fahrradreparaturen eröffne oder eben nicht.

Ich werde mal die IHK Antwort abwarten und dann selbe Frage an die Handwerkskammer stellen.

Danke derweil

Gruß

Stefan
 
....
Davon unabhängig, wenn du das gewerblich machen willst, dann mußt du unbedingt eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. (...) Da brauchst du selbst gar nicht direkt was falsch gemacht zu haben. Gerade bei gebrauchten, billigen Rädern wäre ich da besonders vorsichtig. Konstruiertes Beispiel: Der Kunde kommt mit defektem Antrieb zu dir. Du reparierst den Antrieb (Ritzel, Kette, ...) an dem Rad. Kurze Zeit danach stürzt er Kunde schwer, weil die Bremse versagt. ...
Oder weil das per Direktimport aus China beschaffte Ersatzteil in sub-Baumarktqualität versagt ...
 
Zurück