Wertes Forum,
ich will mein persönliches Schicksal nicht allzu hoch aufhängen, aber letztendlich geht es doch um die Frage:
Welches (finanzielle) Risko gehe ich als Mountainbiker in BaWü (oder auch woanders ein), wenn ich einen weniger als 2 Meter breiten Weg befahre. Oder einen Weg befahre, der sich plötzlich auf unter 2 Meter verengt und ich nicht absteige und schiebe sondern weiter fahre?
Klar ist, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 LwaldG handelt, die lt. Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Landeswaldgesetz (Buß- und Verwarnungsgeld-Katalog LwaldG im Regelfall mit einer Verwarnung ohne Verwarnungsgeld belegt wird. Wenn Verwarnungsgeld, dann 10-25 Euro.
Offen und äußerst kritisch für viele von uns, die bspw. bergab nicht gerne schieben, ist aus meiner Sicht nun, ob das Begehen einer solchen OWI automatisch impliziert, dass jeglicher Schaden, der wie auch immer entsteht, deshalb als grob fahrlässig herbeigeführt gilt?
Sollte dieser Automatismus (in BaWü) gelten, hieße dies ja dann wohl:
Bei Kosten- oder Schadensersatzverlangen muss dem Radler nicht mehr bewiesen werden, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Er handelt nämlich automatisch grob fahrlässig.
Es wäre egal, ob man in Downhill-Manier oder in Schritttempo dort runter rollt. Also ein an sich der Umgebung angepasstes Fahrverhalten, das trotzdem zu einem Unfall(schaden) führt, nehmen wir mal an, durch einen Plattfuß oder ein querendes Wildschwein, rettet einen nicht.
Ein identisches (Fahr-) Verhalten auf einem Unterzweimeterweg in einem anderen Bundesland, nehmen wir Bayern das theoretisch zum selben Unfall(schaden) führt, wäre nicht zwingend grob fahrlässig, sondern nur eventuell nur fahrlässig oder einfach nur ein Unfall
...und so weiter und so fort. Aber klar, dies ist hier kein Forum von und für Juristen. Und soll es ja auch nicht sein.
Ich hätte einfach nur gerne Klarheit, ob das, was meinem gesunden Menschenverstand widerspricht, nämlich dieser Automatismus wirklich Stand der Rechtslage ist (dann wärs halt so), oder ob man nicht eine klare Rechtslage (für uns alle) durch ein Urteil schaffen müsste...?
Vielleicht such ich mir mal nen Sponsor für dieses Projekt... ;-)