MTB mit batteriebetriebenes Licht

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30. März 2007
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Hallo,

laut STVZO muss ein verkehrstaugliches Fahrrad mit einem Dynamo ausgestattet sein. Ausnahme bilden nur Rennräder, die unter 11 Kg wiegen. Diese dürfen mit einem batteriebetriebenen Licht fahren.

Es war ja mal von der 13KG Regel für MTB´s die Rede. Die hat sich allerdings nicht durchgesetzt oder? In der aktuellen STVZO konnte ich diese Ausnahmeregelung nicht finden. Könnte Sie in absehbararer Zeit durchgesetzt werden.

Und was passiert, wenn mich ein Polizist deswegen anhalten würde? Muss ich mit Strafen rechnen? Oder kann ich einfach erzählen, dass dies mein "Rennrad" (gibt keine Definition in der Verordnung) sei und unter 11 KG wiege?!
Mein MTB wiegt zwar an die 12 KG, wie jedoch will der Polizist mir das nachweisen?

Wie sieht es versicherungstechnisch im Falle eines Unfalls aus? Kann mir eine Teilschuld zugeschoben werden?

Grüße
 
Also, es gab schon Leute von der Rennleiung die eine Waage im Bus hatten. Nur dazu.

Es gibt im Gesetz keine Definition was ein Rennrad ist.
- Marco Cippolini hat auf einer Giro Berg Etappe z.B. ein MTB verwendet und die UCI ist nicht eingeschritten
- einer der Australier hat ein Bahnrad (fixi!) den Prolog bestritten, auch mit Segen der UCI
Das Gesetz spricht nicht ausdrücklich von Rennrad für Straßenrennen.

Herr Polizist, wenn er Dich raus holt, wird Dich auf die 13 Reflektoren hinweisen, Beleuchtung, Klingel ... und machmal wird dann auch in MUC kassiert.

Unab. davon werden die Unfallgegner und besonders die Herrn Lenker eines Bürgerkäfigs jeden Trick versuchen die eigene Schuld zu verringern. Da gibt es Urteile da staunst Du nur: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
Du musst davon ausgehen, das immer versucht wird Dir eine Teilschuld unterzuschieben. Nicht der Staat oder Deine Versicherung, sondern Herr Anwalt der Gegenseite.

Mir hat vor ein paar Wochen ein Lenker eines Transporters vorgeworfen, ich sein 70km/h gefahren, sonst hätte er mich ja rechtzeitig gesehen (ein altes MTB hatte ich da).
 
Nein...eine vernünftige Änderung der STVZO kannst du in diesem Leben wohl nicht mehr erwarten.

Ja...Im Prinzip könnte dich ein Polizist mit einer Strafe belegen...es kommt aber in der Praxis zumindest am Tage so gut wie nie vor...

Versicherungstechnisch ziehst du im Fall der Fälle immer den kürzeren..das gilt aber immer bei Versicherungen....betrachte es als Teil des allgemeinen Lebensrisikos....oder fahr tatsächlich STVZO gerecht..
 
Ich stand schon neben Fahrradpolizisten an der Ampel, die haben sich interessiert mein Bike angeschaut aber nicht gemeckert.
Mein Stadtbike ist ein altes GT mit Steckschutzblechen, 8 Speichenreflektorsticks, Vorne-/Hintenreflektor, LED-Dauerrücklicht, Cateye LED-Dauerlicht hinten und Sigma Mirage 5W vorne. Klingel hab ich auch. Leicht ist das Rad sicher nicht (Stahlrahmen!).

Ich denke mal (Vorschriften hin oder her), die Polizisten wären froh wenn jedes Rad so verkehrssicher wäre wie meins.


Nach einem Unfall könnte der Gegner sicher einiges versuchen, aber wenn es keinen Unterschied in der Wahrnehmbarkeit der Batterielampen im Vergleich zu einer Dynamobeleuchtung gibt dann hat er damit kaum eine Chance. Klar, eine Aldi-Batterienfunzel und ein Blinklicht hinten sind ne prima Vorlage für juristische Spitzfindigkeiten, aber wer meine Mirage nicht sieht der sieht auch kein Dynamolicht.

Aber: Vor Gericht ist man in Gottest Hand, das gilt besonders in der ersten Instanz.
 
so eine Definition ist auch nicht notwendig. Ich benutze schon lange Akku-Leuchten (auch nicht StVO konforme) und wurde noch nie angehalten. :daumen:

Es geht auch nicht so sehr um das Angehalten werden sondern eher um die Probleme bei einem eventuellen Unfall - bei dem der Radler plötzlich eine Teilschuld bekommt weil sein Rad 100 Gramm zu schwer für Batterielicht ist.
 
Dafür gibt's kein Gesetz, das wird vor Gericht geregelt, ich hab ja oben geschrieben worauf es da ankommt.

Wenn jemand am Tag von vorne Dein Auto rammt dann bekommst Du ja auch keine Teilschuld wenn Dein Rücklicht kaputt war. ;)
 
Ein 13KG regel wär ja auch blödsinnig. Wieso ist jemand mit nem Freerider weniger sportlich unterwegs. Sinnvoll wäre mal die verpflichtung auch tagsüber Beleuchtung mitzuführen abzuschaffen.
Allerdings braucht man auch nicht für alles ne Regel. Ich hab noch nie von jemandem gehört der tagsüber von einem Polizisten wegen fehlendem Licht angehalten worden wäre. Ganz bescheuert sind die Bullen ja auch nicht
 
Also es wurde ja zu dieser Problematik schon mal was geschrieben, aber sei's drum. Man muß zunächst mal wissen, warum der Gesetzgeber diese 11 Kg-Regel eingeführt hat. Diese diente anno dazumal nämlich nur dazu Rennräder von gewöhnlichen Rädern zu unterscheiden (Mountainbikes kannte man damals noch nicht). Anno dazumal gab es praktisch kaum Rennräder über 11 Kg. Leider hat es aber der Gesetzgeber versäumt überhaupt ein Rennrad zu definieren. Man kann auch mit nem MTB Rennen fahren. Heutzutage ist das Gesetz eigentlich lange überholt bzw. der technische Fortschritt hat das Gesetz überholt.
Wenn's um die Beleuchtung geht, würde ich an Stelle des Gesetzgebers nicht von Radtypen (die noch definiert werden wollen) ausgehen, sondern einfach die Lichtparameter festlegen, so wie es auch bereits andere Länder (in der österreichischen Fahrradverordnung z.B. 100cd) tun. Dann ist es auch egal, ob man mit nem Dynamo oder LED, Xenon- oder weiß der Geier fährt. Die Lichtstärke sollte man auch (vorzugsweise im dunklen, wenn das Licht benötigt wird) messen können.
Die Polizei ist in der Regel überhaupt froh, wenn eine Beleuchtung vorhanden ist. Versicherungstechnisch kann es aber zumindest Probleme vom Unfallgegener geben, wenn man am Unfall beteiligt ist. Ist der Unfall am Tage passiert, sollte das unproblematisch sein, da auch der Dynamo tagsüber keine Rolle spielt. Im dunklen sieht das aber evtl. anders aus.
 
Auf der autofreien Bergstraße habe ich mich mit einer Polizistin unterhalten. Ins Gespräch sind wir gekommen weil sie hübs... ähm, weil ihr Bike so gut ausgestattet war - mit der Mirage Evo X Doppellampe.
War ihr eigenes, privates Bike.

So gesehen orientiere ich mich an den kompetenten Freunden und Helfern... und fahre auch doppeltleuchtig. Sobald ich die Dinger auf meine fette Lenkstange gezogen habe... irgendwie....muss das doch... klappen :mad:
 
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