Hallo,
laut STVZO muss ein verkehrstaugliches Fahrrad mit einem Dynamo ausgestattet sein. Ausnahme bilden nur Rennräder, die unter 11 Kg wiegen. Diese dürfen mit einem batteriebetriebenen Licht fahren.
Es war ja mal von der 13KG Regel für MTB´s die Rede. Die hat sich allerdings nicht durchgesetzt oder? In der aktuellen STVZO konnte ich diese Ausnahmeregelung nicht finden. Könnte Sie in absehbararer Zeit durchgesetzt werden.
Und was passiert, wenn mich ein Polizist deswegen anhalten würde? Muss ich mit Strafen rechnen? Oder kann ich einfach erzählen, dass dies mein "Rennrad" (gibt keine Definition in der Verordnung) sei und unter 11 KG wiege?!
Mein MTB wiegt zwar an die 12 KG, wie jedoch will der Polizist mir das nachweisen?
Wie sieht es versicherungstechnisch im Falle eines Unfalls aus? Kann mir eine Teilschuld zugeschoben werden?
Grüße
laut STVZO muss ein verkehrstaugliches Fahrrad mit einem Dynamo ausgestattet sein. Ausnahme bilden nur Rennräder, die unter 11 Kg wiegen. Diese dürfen mit einem batteriebetriebenen Licht fahren.
Es war ja mal von der 13KG Regel für MTB´s die Rede. Die hat sich allerdings nicht durchgesetzt oder? In der aktuellen STVZO konnte ich diese Ausnahmeregelung nicht finden. Könnte Sie in absehbararer Zeit durchgesetzt werden.
Und was passiert, wenn mich ein Polizist deswegen anhalten würde? Muss ich mit Strafen rechnen? Oder kann ich einfach erzählen, dass dies mein "Rennrad" (gibt keine Definition in der Verordnung) sei und unter 11 KG wiege?!
Mein MTB wiegt zwar an die 12 KG, wie jedoch will der Polizist mir das nachweisen?
Wie sieht es versicherungstechnisch im Falle eines Unfalls aus? Kann mir eine Teilschuld zugeschoben werden?
Grüße